Vom Ex um Geld betrogen

26. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bunny_78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Ex um Geld betrogen

Hallo,

ich habe meinem Exfreund während unserer Beziehung eine große Summe Geld geliehen. Er hat mir kurz vor unserer Trennung ein Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben. Da er bis heute keine Rate bezahlt hat, läuft mittlerweile auch eine Klage gegen ihn. Wie durch seine Anwältin nun rauskam, hat er bereits Lohnpfändungen laufen. Ausserdem wird er nun Vater und das Kind wurde zu einem Zeitpunkt gezeugt, wo wir noch zusammen waren und ich ihm Geld geliehen habe. Mir geht es jetzt nicht um Rache oder sowas....aber ich weiss mittlerweile, dass er so ähnliches in der Vergangenheit auch schon mit anderen abgezogen hat.

Meine Frage ist jetzt, habe ich eine Chance, ihn wegen Betrug anzuzeigen? Denn es war ihm doch schon klar, dass er mir das Geld nicht zurückzahlen kann, als ich es ihm geliehen habe. Davon mal abgesehen, hätte ich es ihm sicherlich nicht geliehen, wenn ich von den Affären und Lohnpfändungen gewusst hätte. Das es von ihm pure Absicht war, kann ich natürlich nicht beweisen...da steht bestimmt Aussage gegen Aussage. Trotzdem möchte ich ihn nicht so einfach davon kommen lassen.

Würde mich über Antworten freuen :o)

LG
Bunny

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Denn es war ihm doch schon klar, dass er mir das Geld nicht zurückzahlen kann, als ich es ihm geliehen habe.


Das ist eben die Frage...

quote:

Das es von ihm pure Absicht war, kann ich natürlich nicht beweisen


Sie müßten das auch nicht beweisen, sondern die StA/das Gericht.

quote:
Mir geht es jetzt nicht um Rache oder sowas....


So wird es die Gegenseite aber wohl darstellen.

Prinzipiell: Natürlich können Sie eine Anzeige erstatten. Was dabei rauskäme ist völlig offen...

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#2
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn zum Zeitpunkt des Geldverleihens schon Lohnpfändungen auf seinem Konto liefen, er also anscheinend schon verschuldet war, stehen die Chancen doch eigentlich schon mal gar nicht so schlecht.
Ich würde ihn auf jeden Fall anzeigen, schaden kann es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bunny_78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass ich ihm das Geld größtenteils zum Ausgleich von Schulden geliehen habe. Das steht auch so im Schuldanerkenntnis. Zwar stehen dort die Schulden nicht genau benannt.....aber natürlich frage ich mich jetzt, welche Schulden er denn damit getilgt hat, wenn er jetzt immer noch Lohnpfändungen hat? Mit einer Summe von 16.000 Euro hätte er doch zumindest diese Schulden begleichen können...!! Klar, sind jetzt alles Vermutungen. Aber ich weiss auch, dass er mir am Anfang des Jahres vorgejammert hat, dass er so ne hohe Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Habe diese auch ausnahmsweise mal gesehen. Ich gab ihm dafür und mal wieder für andere offene Rechnungen....ohne diese zu sehen (ja ja, ich weiss.....aber meine geistige Umnachtung ist zum Glück vorbei :o)..) das Geld. Vor zwei Monaten, als ich Klage eingereicht habe, erfuhr ich, dass sein Vermieter bis heute auf die Bezahlung der NK wartet.

Sorry, wenn ich jetzt mal so doof nachfrage, aber ich hatte bis jetzt noch nie mit so etwas am Hut. Noch nie eine Anzeige gestellt, geschweige denn erhalten.
Wie läuft so eine Anzeige denn ab? Ich stelle Anzeige, er bekommt sie zugestellt, und hat Gelegenheit sich dazu zu äussern. Er wird es natürlich abstreiten und dann? Sorry nochmal fürs blöde Fragen :o)

Gruß
Bunny

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#4
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Bei 16.000 Teuronen erscheint mir eher unwahrscheinlich, dass wegen Geringfügigkeit eingestellt würde, also würde wohl ermittelt werden und je nach Ergebnis Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt.

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#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Wenn der Darlehensgeber wußte, daß der Darlehensnehmer Schulden hatte und das Darlehen zum (teilweisen) Ablösen dieser Schulden verwenden wollte, kann ich keinen Betrug erkennen.

Ansonsten würde sich ja auch jeder, der einen Kredit aufnimmt, um einen anderen abzulösen, des Betruges schuldig machen.

Ob man dem Betreffenden nachweisen kann, daß er wußte, daß er dieses Umschuldungsdarlehen niemals (!) würde zurückzahlen können, müßte man prüfen.

Daß der Betreffende zu dem Zeitpunkt schon untreu war, dürfte keinen Betrug darstellen. "Ich liebe dich und bin dir treu" ist keine Täuschung im Rechtsverkehr.

Es wird hier also ganz normal auf zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung herauslaufen.

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