Vom "Kollegen" betrogen. Anzeige erstatten ?

1. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mettwurst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom "Kollegen" betrogen. Anzeige erstatten ?

Hallo zusammen !

Ich habe vor ein paar Monaten für jemanden einen Mobilfunkvertrag (Partnervertrag) gemacht, welchen er nach 2 Wochen übernehmen wollte. Dabei ging es um Probleme mit seiner Staatsbürgerschaft. Deswegen hat er mich gefragt ob ich ihm bei dem Vertrag helfen könne. Das Handy, welches im Vertrag mit dabei ist, hat er gekriegt.

Seit dem wollten wir uns sehr oft treffen, aber er hat es immer wieder verschoben. Vor einem Monat kam er nun damit, dass er den Vertrag nicht übernehmen wird und mir das Handy und die bisherigen Kosten (500€) zurückgeben will. Ein Treffen kam bis heute nicht zustande. Jetzt erreiche ich ihn gar nicht mehr.

Ich wurde also offensichtlich von ihm betrogen. Auch wenn ich warscheinlich den Vertrag an der Backe haben werde, möchte ich zumindestens von ihm das Handy und die 500€ zurück.

Welche Erfolgsaussichten hätte ich, wenn ich zur Polizei gehe und ihn Anzeige ? Kann die Polizei da überhaupt was gegen machen ?

Vielen Dank !



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Hallo! Wenn ich das richtig verstehe, geht es um das Geld und das Handy, weniger um die Bestrafung der Person, ja?

Die Polizei wird dir nicht helfen das Geld und das Handy zu bekommen, sie werden nur die Straftat ermitteln und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Das Geld und das Handy wirst du nur über einen Zivilprozess (Klage auf Herausgabe und Zahlung) erhalten können.

Natürlich kannst du beides parallel machen, also Strafanzeige und Zivilklage, wenn du das willst.


Das Problem in beiden Fällen wird aber auch sein, nachzuweisen, dass die andere Person den Vertrag übernehmen wollte, sofern ihr das nur mündlich vereinbart habt. Und auch ob eine Übernahme überhaupt möglich wäre. Vielleicht kann da jemand etwas dazu sagen, der sich etwas besser auskennt.

Am besten wäre es natürlich, wenn du die Person selbst nochmal erreichen kannst und mit ihm eine Einigung erzielen.

Grüße

-- Editiert Dirrly am 01.04.2013 16:45

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#2
 Von 
Mettwurst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dirrly, danke erstmal für deine Antwort.

Richtig, mir geht es nur darum meine Sachen wiederzubekommen. Würde aber in diesem Fall nicht auch Diebstahl und Schadensersatz gelten ?

Beweise, dass er den Vertrag übernehmen wollte gibt es. Zum einen die Verkäuferin wo wir den Vertrag gemacht haben und ein Chat-Protokoll belegen das.

Danke !

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-- Editiert Mettwurst am 01.04.2013 17:58

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)


Hallo!

Diebstahl glaube ich nicht, da du ihm das Handy ja freiwillig überlassen hast. Ich denke eher Unterschlagung. Aber das sollte dir jemand mit genaueren Rechtskenntnissen sagen.


"Würde aber in diesem Fall nicht auch Diebstahl und Schadensersatz gelten?"

Im Strafverfahren geht es nicht um Schadensersatz. Es wird nur die Straftat verfolgt und der Täter bestraft (wenn er verurteilt wird). Das Gericht stellt wahrscheinlich noch die Höhe des Vermögensschadens fest (weil es die für die Strafzumessung benötigt), aber das Gericht entscheidet nicht, dass er dir das zurückzahlen muss oder so was. Das musst du separat in einem Zivilprozess einklagen, wenn er es nicht freiwillig zahlt.

(Das gibt es zwar auch, das sog. Adhäsionsverfahren, wo das Strafgericht über zivilrechtliche Ansprüche mitentscheidet, ich bezweifle aber, dass das Strafgericht diesen Fall als geeignet für das Adhäsionsverfahren ansieht).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Zum einen die Verkäuferin wo wir den Vertrag gemacht haben

Unwarscheinlich, das die sich noch an euch erinnert, geschweige denn was ihr da alles erzählt habt.
Aber versuchen kann man es ja, einfach morgen mal hingehen und fragen



quote:
und ein Chat-Protokoll belegen das.

Wie und wo wurde das Chat-Protokoll gesichert?



Der "Kollege" könnte auch eine Schenkung oder Leihe behaupten. Wie könntest Du dem entgegentreten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Ich würde zuerst das Handy sperren, sonst produziert der "Kollege" in der Zwischenzeit weitere Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ich würde zuerst das Handy sperren, sonst produziert der "Kollege" in der Zwischenzeit weitere Kosten.


Das ist mit Abstand der beste und wichtigste Rat in diesem Thread. Die Sperre ist erstmal das wichtigste.

Ansonsten schließe ich mich den anderen an. Ein Betrug mag strafrechtlich zwar vorliegen, es dürfte aber schwierig werden, etwas zu beweisen. Andererseits kostet eine Strafanzeige kein Geld und man kann es ja mal probieren.

Dein Handy und Dein Geld bekommst du deswegen aber nicht. Das müsstest du in einem Zivilprozess selbst einklagen und es ist äußerst fraglich, ob du deinen Anspruch beweisen kannst. Und selbst wenn, was machst du denn, wenn der andere auf einmal weder Geld und Handy hat?

Ich würde den Verlust als Lehrgeld verbuchen, dann machst du so einen Unfug in Zukunft auch nicht mehr. Wie heißt es so schön:

Aus Fehlern wird man klug, drum ist einer nicht genug... ;)





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"justice"

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