Vom Weckversuch zur Strafanzeige

29. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Weckversuch zur Strafanzeige

Hallo verheerte Forummitglieder.
Danke fürs Lesen im Voraus.
Ich bin als Sicherheitsdienst Angestellte in einem öffentlichen Betrieb tätig. Unsere Aufgabe ist unter anderem Hausverbote durchzusetzen. Ein schlafender, voll besoffener Obdachloser hatte ein Hausverbot und sollte das Gelände verwiesen werden.
Da mehrere "normale Weckversuche" scheiterten, trat ich mit meinem Fuß vier mal gegen seine Wade bis er endlich eine Reaktion zeigte. Er sagte zu mir, nein, ich gehe nicht weg. Letzendlich sah er die Polizei und verließ das Gelände.

Das letzeres haben drei BPol Beamten beobachtet und einer sagte, trete ihn nicht so. Er ist auch ein Mensch. Sonst zeige ich dich an. Ich erklärte ihm natürlich, was ich eigentlich vorhatte.

Und... Er zeigte mich trotzdem an. Meine Firma sagt, sein Bericht war so blöd, daß die Sache musste von Lapo an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Zudem Sachverhalt gibt's eine Videoaufnahme ohne Ton.

Der Einsatzleiter bat mich um einen Gegenbericht, wo ich mich rechtfertige, schreibe aber, daß ich ihn tatsächlich in die Wade trat. Und meine Unterschrift. Also Geständniss so gesehen.

Ich hatte bis jetzt nichts schriftlich aber denke es ist Zeit den Anwalt einzuschalten, denn ich nicht mal weiß, wegen was genau ich beschuldigt werde. Im Forum Gelesen, dass die Stanwaltschaft kann auch ohne Vorladung den Strafbefehl erlassen. Man müsse dann die Strafe akzeptieren ohne eine Chance auf die Verteidigung.

Vielen Dank für eure Meinungen und Kommentare. MFG




35 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40610 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von John_security):
Ich hatte bis jetzt nichts schriftlich aber denke es ist Zeit den Anwalt einzuschalten,
Das zu denken ist dein gutes Recht.
Wenn ein BPol dich beobachtet hat und das Beobachtete in der Anzeige beschrieb, war sein Bericht wahrscheinlich nicht blöd.
WANN war denn dieser Vorfall?

btw.
Hast du als Sec eigentlich keine nachlesbare Dienstanweisung, wie mit Personen umzugehen ist, die einem Hausverbot unterliegen und deiner Anweisung nicht folgen?
Was hättest du tun müssen, wenn die BP nicht zufällig dort aufgetaucht wäre?
Treten dürfte nach meinem laienhaften Wissen absolut nicht dazugehören, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20322 Beiträge, 7354x hilfreich)

Für einen RA ist es noch zu früh - was soll er denn aktuell tun?
Also abwarten, bis oder ob was kommt.

Ansonsten: Gegen die Waden eines liegenden Menschen zu treten, ist wahrlich keine gute Idee.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

Zunächst mal kommt ein Strafbefehl nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern vom Gericht. Und natürlich muss man den Strafbefehl nicht akzeptieren, sondern kann dagegen Einspruch einlegen - dann wird über den Sachverhalt verhandelt. Man hat also sehr wohl "die Chance auf Verteidigung".

-- Editiert von User am 29. November 2025 16:45

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du als Sec eigentlich keine nachlesbare Dienstanweisung, wie mit Personen umzugehen ist, die einem Hausverbot unterliegen und deiner Anweisung nicht folgen?
Was hättest du tun müssen, wenn die BP nicht zufällig dort aufgetaucht wäre?
Treten dürfte nach meinem laienhaften Wissen absolut nicht dazugehören, oder?
Dienstanweisung habe ich natürlich, die Person müsste das Gelände verweisen werden. Entweder selbst oder mit Hilfe von Lapo. Und Verbotene Eigenmacht darf mit Gewalt erwehrt werden.
Allerdings treten war nicht im Sinne einen zu misshaldeln, sondern ich wollte wissen, ob er überhaupt Reagiert um evt. Rettungsdienst einzuschalten. Weil sonst meckern sie , dass ich mir nich genug Mühe gebe ihn aufzuwecken.
Und meine Eigensicherung muss ich auch beachten.
Vorfall war Anfang November.

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#5
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für einen RA ist es noch zu früh - was soll er denn aktuell tun?
Also abwarten, bis oder ob was kommt.
Ich möchte das Gerichtsverfahren verhindern, deshalb mal etwas früher reagieren
Zitat (von blaubär+):
Ansonsten: Gegen die Waden eines liegenden Menschen zu treten, ist wahrlich keine gute Idee
er saß im Sessel

-- Editiert von User am 29. November 2025 17:57

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#6
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Zunächst mal kommt ein Strafbefehl nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern vom Gericht. Und natürlich muss man den Strafbefehl nicht akzeptieren, sondern kann dagegen Einspruch einlegen - dann wird über den Sachverhalt verhandelt. Man hat also sehr wohl "die Chance auf Verteidigung".
das wusste ich nicht, ich meinte, dass die Staatsanwaltschaft entscheidet sich für Anklage, ohne mich vorher zu vernehmen. Nur anhand meines Berichtes.

-- Editiert von User am 29. November 2025 17:56

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

ich meinte, dass die Staatsanwaltschaft entscheidet sich für Anklage, ohne mich vorher zu vernehmen. Es ist durchaus möglich, dass die Staatsanwaltschaft sich für eine Anklage oder einen Strafbefehlsantrag entscheidet. Das heißt aber nicht, es gäbe keine Chance auf Verteidigung.
Ich möchte das Gerichtsverfahren verhindern, deshalb mal etwas früher reagieren Eben hieß es noch, man habe keine Chance auf Verteidigung, jetzt möchte man der Justiz quasi das Verfahren verbieten - Sie können ein Verfahren nicht verhindern, im Übrigen läuft es bereits.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Eben hieß es noch, man habe keine Chance auf Verteidigung, jetzt möchte man der Justiz quasi das Verfahren verbieten - Sie können ein Verfahren nicht verhindern, im Übrigen läuft es bereits.
Ich möchte und kann nicht der Justiz das Verfahren verbieten. Ich habe nur gehört, dass man entweder von der Polizei oder Staatsanwaltschaft vernommen wird bevor eine weitere Entscheidung fällt. In der Regel. Ich weiß nicht mal für was ich genau beschuldigt werde. Deshalb ein Anwalt aktivieren.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

Sie werden der Körperverletzung beschuldigt - das ist doch klar.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie werden der Körperverletzung beschuldigt - das ist doch klar.
nun, vielleicht gefährliche KV von Amtswegen oder öffentliches Interesse vorhanden. Mit etwas soll der RA anfangen können. Aber er wird die Akteneinsicht beantragen und dann schauen wir weiter.
Ich habe einen Fehler gemacht, wichtig mir nur, dass es von beiden Seiten gesehen wird. Und nicht als reine Beschuldigen der Bpol. Ich habe auch nur meinen Job gemacht und nicht privat die Obdachlose rumgetreten.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

Gefährliche KV ist möglich, da bestimmte Schuhe durchaus als gefährlicher Gegenstand eingestuft werden. Und Sie werden ja nicht barfuss zugetreten haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Gefährliche KV ist möglich, da bestimmte Schuhe durchaus als gefährlicher Gegenstand eingestuft werden. Und Sie werden ja nicht barfuss zugetreten haben.
Entweder das oder öffentliches Interesse. Das würde erklären, warum ohne eine Anzeuge vom Geschädigten ermittelt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40610 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von John_security):
Allerdings treten war nicht im Sinne einen zu misshaldeln,
Das möchte man hoffen.
Aber die 3 BPol sahen, dass du den im Sessel Sitzenden 4x gegen die Wade getreten hast...und kündigten noch vor Ort eine Anzeige an, wenn du nicht aufhörst. Die BPol sind ganz sicher auch einiges gewöhnt in ihrem Job.

Zitat (von John_security):
Ich habe einen Fehler gemacht, wichtig mir nur, dass es von beiden Seiten gesehen wird.
Davon kannst du ausgehen. Der BPol-Bericht wird ebenso wie dein Gegenbericht gesehen, gelesen und gewertet werden.
Zitat (von John_security):
Ich habe auch nur meinen Job gemacht
Oh, schlechtes Argument, falls du dich damit verteidigen willst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von John_security):
ich wollte wissen, ob er überhaupt Reagiert um evt. Rettungsdienst einzuschalten.
Der Rettungsdienst überprüft die Vitalfunktionen seiner Klienten weder durch Fußtritte, noch durch Ohrfeigen (letzteres sieht man in Filmen allerdings manchmal). Unter anderem um solche Situationen wie diese hier zu vermeiden, lernt man das schon in der Ausbildung zum Sanitäter. Lernt man das bei der Security nicht?

Zitat (von muemmel):
Gefährliche KV ist möglich, da bestimmte Schuhe durchaus als gefährlicher Gegenstand eingestuft werden.
Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen dürften bei der Security nicht unüblich sein, weswegen ich den Vorwurf der gefährlichen KV als wahrscheinlich ansehe.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von John_security):
Entweder das oder öffentliches Interesse. Das würde erklären, warum ohne eine Anzeuge vom Geschädigten ermittelt wird.


Bei so genannten Offizialdelikten (die gefährliche Körperverletzung fällt darunter) wird von Amts wegen ermittelt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13573 Beiträge, 4832x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Der Rettungsdienst überprüft die Vitalfunktionen seiner Klienten weder durch Fußtritte, noch durch Ohrfeigen

Der Rettungsdienst nicht, aber Polizisten z.B. nutzen dafür durchaus ihren Schlagstock, aber eben in der Art, dass damit die Person angestoßen und nicht auf sie eingeschlagen wird.
Hat im Sinne des Eigenschutzes den Vorteil, dass die Distanz zum "Objekt" vergrößert ist und man nicht in unmittelbarer Reichweite ist.

Eventuell sollte man bei seiner Aussage, falls es dafür noch nicht zu spät ist und die Videoaufnahmen es hergeben, den Unterschied zwischen Treten und mit dem Fuß/Schuh anstoßen hervorheben.

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#17
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das möchte man hoffen.
Aber die 3 BPol sahen, dass du den im Sessel Sitzenden 4x gegen die Wade getreten hast...und kündigten noch vor Ort eine Anzeige an, wenn du nicht aufhörst. Die BPol sind ganz sicher auch einiges gewöhnt in ihrem Job.
Ich habe ja aufgehört bevor sie mit das ankündigten, sobald er nun wach wurde.

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#18
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Eventuell sollte man bei seiner Aussage, falls es dafür noch nicht zu spät ist und die Videoaufnahmen es hergeben, den Unterschied zwischen Treten und mit dem Fuß/Schuh anstoßen hervorheben.
ich gebe zu die besondere Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben. Ich habe einen Fehler gemacht.
Im Bericht schrieb ich, dass ich seine obere Wade tritt, um eine Reaktion von ihm zu bekommen. Das kann man auch leichte Tritte oder starke Stoße nennen aber unangemessen ist das schon. Videoaufnahme sowie Zeugenaussagen 100% bestätigen das.
Das wird mir übrigens heute RA mitteilen denke ich. Weil ich die Akteneinsicht beantragte. Wenn das Ermittlungsverfahren noch nicht beendet ist, gibt es noch Chance was zu tun. Später auch, wird aber wesentlich teuerer. Nervig halt, dass ich nicht mal persönlich vernommen wurde. Das geschieht aber vielleicht bald.

-- Editiert von User am 3. Dezember 2025 01:51

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#19
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für einen RA ist es noch zu früh - was soll er denn aktuell tun?
Also abwarten, bis oder ob was kommt.
Nö, eigentlich schade, dass ich RA nicht sofort eingeschaltet habe. Jetzt könnte schon zu spät sein. Laut RA zumindest.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20322 Beiträge, 7354x hilfreich)

Zitat (von John_security):
Laut RA zumindest.

... das glaube ich sofort, dass ein RA das gerne hätte. Nur: solange du nichts Schriftliches in Händen hast, gibt es für einen RA nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Demonio):
Der Rettungsdienst überprüft die Vitalfunktionen seiner Klienten weder durch Fußtritte, noch durch Ohrfeigen


Der Rettungsdienst nicht, aber Polizisten z.B. nutzen dafür durchaus ihren Schlagstock
Mit dem Schlagstock die Vitalfunktionen überprüfen zu wollen stelle ich mir schwierig vor.

Das geht dann vermutlich so:
Polizist 1 zu Polizist 2: "Mit meinem Schlagstock kann ich bei dem keinen Puls mehr fühlen. Der ist bestimmt tot"
Darauf Polizist 2 zu Polizist 1: "Hau nochmal drauf. Sicher ist sicher".
:devil:

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42719 Beiträge, 14776x hilfreich)

Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen. Das ist hier schon sinnvoll, und zwar jetzt. Nur eines muss klar sein; wir haben Winter, da trägt man kein leichtes Schuhwerk, da komme ich in der Bewertung schon zu einer gefährlichen Körperverletzung. Mindestfreiheitsstrafe 6 Monate. Mehrere Zeugen haben das als Tritte bewertet, nicht als leichtes Schubsen. Da ist ja möglicherweise auch der Job in Gefahr. Und bitte nicht mit Eigensicherung argumentieren. Wir hatten keinen laufenden oder drohenden Angriff, sondern nur einen friedlich schlafenden Obdachlosen, der einen Hausfriedensbruch begangen hat. Und die geschulten Fachleute zur Beendigung dieses Zustandes waren auch schon sichtbar da, bzw. im Anmarsch. Vielleicht kannst Du wenigstens den Arbeitsplatz retten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zunächst wäre einmal die Frage zu klären, ob der Obdachlose überhaupt verletzt wurde bzw. eine Verletzung (durch einen Arzt) festgestellt wurde. Obdachlose sind ja zwangsläufig recht hart im Nehmen und eher selten krankenversichert. Daher ist es wohl unwahrscheinlich, dass er zum Arzt gegangen ist, um sich irgendwelche Verletzungen attestieren zu lassen.

Laut Sachverhaltsschilderung hat er nach Auftauchen der Polizei das Gelände verlassen. Dem entnehme ich, dass der Rettungsdienst nicht vor Ort gewesen ist, und somit auch keine Verletzungen feststellen konnte.

Natürlich könnte der Obdachlose im Nachhhinein (sofern identifizier- und auffindbar) noch als Zeuge vernommen werden und Verletzungen angeben. Aber ohne ärztliche Diagnose bleibt da nicht viel übrig. Und ob die Staatsanwaltschaft wegen einer versuchten (gefährlichen) KV ein Fass aufmacht ist doch eher fraglich.

Unterm Strich stehen die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens imho nicht schlecht. Da ein Rechtsanwalt hinzugezogen wurde, könnte die Chance auf eine Einstellung nochmals verbessert worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42719 Beiträge, 14776x hilfreich)

Den Obdachlosen braucht es gar nicht als Zeugen. Wir haben doch viel geeignetere Zeugen. Und der Grad der Verletzung ist zunächst einmal auch unerheblich. Wir haben hier keinen Übergriff, der als Bagatelle zu betrachten ist. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber für so Fälle eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten festgelegt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Der Grad der Verletzung wäre für die Strafzumessung interessant, wenn man weiß, dass es überhaupt zu einer Körperverletzung gekommen ist. Viel entscheidender ist aber doch die Frage, ob die Person überhaupt verletzt wurde. Ohne Verletzung keine KV, sondern allenfalls eine versuchte KV. Wie willst Du den Nachweis führen?
Der Obdachlose war auf jeden Fall noch gehfähig, denn er hat laut Sachverhaltsschilderung aus eigener Kraft das Gelände verlassen. Natürlich ist auch ein einfacher blauer Fleck eine KV. Aber wir wissen doch gar nicht, ob es dazu gekommen ist. Vielleicht hatte der Obdachlose wegen der Kälte drei Hosen übereinander angezogen und war somit auch einigermaßen gut gegen nicht zu heftige Fußtritte geschützt. Das ist doch im Moment alles nur reine Spekulation.
Selbst wenn Zeugen (die Polizisten) beobachtet haben sollten (was wir nicht wissen), dass der Geschädigte humpelnd das Gelände verlassen hat, müsste man wissen, ob das auf die Tritte zurückzuführen ist, oder ob er evtl. vorher auch schon gehumpelt hat.

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#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13573 Beiträge, 4832x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Das geht dann vermutlich so:
Polizist 1 zu Polizist 2: "Mit meinem Schlagstock kann ich bei dem keinen Puls mehr fühlen. Der ist bestimmt tot"
Darauf Polizist 2 zu Polizist 1: "Hau nochmal drauf. Sicher ist sicher"

Oder anders. :wink:

Vitalfunktionen wie die Atmung, kann man häufig bereits sehen, und bei Betrunkenen oftmals auch lautstark hören.
Und zu mehr, als eventuell noch einem Puls zu überprüfen, was bei kräftiger Atmung schon überflüssig wäre, sind die Damen und Herren der Polizei im Gegensatz zum Rettungsdienst / Feuerwehr auch nicht ausgebildet.

Wahrscheinlicher ist also dann sowas ->
Polizist 1 zu Polizist 2: Der schnarcht, stoß ihn mal an um ihn aufzuwecken.
Polizist 2 zu Polizist 1: Kein Problem.
_________________________________________________________________________________________________________

Zitat (von John_security):
Das kann man auch leichte Tritte oder starke Stoße nennen aber unangemessen ist das schon. Videoaufnahme sowie Zeugenaussagen 100% bestätigen das.


Mir ging es dabei auch darum, dass ein mit dem Fuß anstoßen zwar unangemessenes Verhalten sein kann, aber noch lange keine (gefährliche) Körperverletzung ist / sein muss.
Bei wirklichen Tritten hingegen.....
Ich hoffe Du siehst nun, worauf ich hinaus möchte.

Aber wir waren nicht dabei und kennen die Aufnahmen nicht, um das auch nur im Ansatz beurteilen zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2305 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
iel entscheidender ist aber doch die Frage, ob die Person überhaupt verletzt wurde. Ohne Verletzung keine KV, sondern allenfalls eine versuchte KV.
Eben - dann bleibt die versuchte Körperverletzung. Und dafür gibt es nunmal hervorragende Zeugen. Und nach dem Sachverhalt kann ein Richter auch auf Freiheitsstrafe statt auf Geldstrafe kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40610 Beiträge, 6586x hilfreich)

Zitat (von John_security):
Ich habe ja aufgehört bevor sie mit das ankündigten, sobald er nun wach wurde.
mimimi.
Es bringt gar nichts, hier alles, was du oben geschrieben hast, nochmal zu erklären/zu relativieren. Die 3 von der BPol haben es gesehen, angezeigt und entspr. beschrieben.
Wie du dich wegen deines *Gegenberichtes* letztlich noch äußerst, wenn du befragt oder vernommen wirst... wird sich zeigen. Der Vorfall war vor 4 Wochen... dann noch Anzeige und dein Gegenbericht...und alles zur StA.
Es ist Geduld angesagt.

Zitat (von John_security):
eigentlich schade, dass ich RA nicht sofort eingeschaltet habe.
Das ist doch Schnee von gestern und hätte-hätte...

...ganz andere Frage: Gehst du als Sec zu diesen Aufgaben (Hausverbot durchsetzen) eigentlich allein oder hattest du einen Kollegen als Zeugen?
...Immerhin konnte der voll besoffene Obdachlose dir sagen, dass er dort nicht weg geht und er konnte die 3 BPol erkennen, dann noch selbst aufstehen vom Sessel und das Gelände selbstständig verlassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mir ging es dabei auch darum, dass ein mit dem Fuß anstoßen zwar unangemessenes Verhalten sein kann, aber noch lange keine (gefährliche) Körperverletzung ist / sein muss.
Bei wirklichen Tritten hingegen.....
Zu deiner Frage. Nein, der Obdachlose hatte weder Beschwerden noch Beschädigungen oder wurde darauf von BPol angesprochen.

Der RA meinte es läuft noch ein Ermittlungsverfahren bei Lapo und noch nicht zur Staatsanwaltschaft hin. Er emfehlt ab jetzt jede meine Aussage über ihn zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
John_security
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zunächst wäre einmal die Frage zu klären, ob der Obdachlose überhaupt verletzt wurde bzw. eine Verletzung (durch einen Arzt) festgestellt wurde. Obdachlose sind ja zwangsläufig recht hart im Nehmen und eher selten krankenversichert. Daher ist es wohl unwahrscheinlich, dass er zum Arzt gegangen ist, um sich irgendwelche Verletzungen attestieren zu lassen.
Nein, das alles war nicht der Fall.

Und zur Rettungsdienst... Heh, der selber Obdachloser zwei Tage später. Zustand- nicht ansprechbar sitzend auf der Knien, vollbesofen oder gibt an. Rufe die Feuerwehr zur Unterstützung. Der Obdachloser hört, dass gleich die Polizei kommt, sagt lauf nein, keine Polizei, steht auf und verlässt das Gelände. Feuerwehr Mann sagt mir, schon wieder habt ihr nicht vernünftig geweckt. Da konnte ich nur mit dem Kopf schütteln.

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