Vom Zoll mit Cannabis an der Grenze erwischt

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
KingofKing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Zoll mit Cannabis an der Grenze erwischt

Guten Tag,
mir ist leider ziemlicher Mist unterlaufen: Ich wurde an der deutsch-niederländischen Grenze mit knapp 4,5g Cannabis erwischt. Ich habe das Cannabis in einem niederländischen Coffeshop gekauft und wollte es mit dem Auto nach Hause bringen. An der Grenze stand dann der Zoll, und natürlich haben die mich dann rausgezogen. Als die netten Herren mich gefragt haben, ob ich was illegales dabei habe, habe ich sofort das komplette Cannabis den Beamten gegeben. Anschließend haben die mich und mein Auto noch genauer kontrolliert (auch mit einem Spürhund), haben aber logischerweise nichts mehr gefunden. So, nun meine Frage: Besteht die Hoffnung dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl es bereits 4g waren? Ich bin Ersttäter und hatte auch sonst noch nie was mit der Polizei zutun, bin also nicht vorbestraft. Eine Aussage habe ich nicht gemacht, dass haben mir die Zollbeamten aber auch geraten. Falls das Verfahren nicht eingestellt werden sollte: welche Strafe droht mir dann? Und ist mein Führerschein in Gefahr (Drogentest wurde nicht gemacht)? Außerdem arbeite ich als Gesundheits- und Krankenpfleger... falls ich verurteilt werden sollte gibt es da bestimmt auch noch Konsequenzen oder?
Achja, und wie lange dauert es etwa bis ich mit dem Brief von der Staatsanwaltschaft rechnen kann? Das warten ist echt die Hölle...

Danke schon mal im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Besteht die Hoffnung dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl es bereits 4g waren? Da dürften Sie Glück haben, da das sowohl in Niedersachsen als auch in NRW noch als einstellungsfähige Menge gilt: https://hanfverband.de/inhalte/bundesland-vergleich-der-richtlinien-zur-anwendung-des-ss-31a-btmg

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
KingofKing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok gut, da kann ich mir ja doch noch Hoffnungen haben. Ich wusste nur das Niedersachsen in dem Thema relativ streng ist, kannte aber nicht die Obergrenze.
Falls es nicht eingestellt werden sollte, weißt du ungefähr mit welcher Strafe ich rechnen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Es wird ja eingestellt. Aber wenn Sie es unbedingt wissen wollen - Kleinkriminalität wird in D mit Geldstrafen abgehandelt, sofern der betreffende Täter nicht x-fach vorbestraft ist. Und da es eine kleine Menge ist, wäre es wohl auch eine eher kleine Geldstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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