Von alkoholisierten Jugendlichen beleisigt und geschlagen worden

25. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
peter93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Von alkoholisierten Jugendlichen beleisigt und geschlagen worden

Hallo,

ich (minderjährig) fuhr heute am Abend mit zwei Kollegen mit dem Zug. Ein paar Plätze weiter hinten saßen drei Jugendliche Burschen mit den Bierflaschen (Glas). Hierbei ist anzumerken, dass sie bereits alkoholisiert waren.

Ich bin so gesessen, dass ich genah zu ihnen geschaut habe. Plötzlich fängt einer der drei Typen an, mich zu beleidigen. Die beleidigungen waren wirklich Geschmacklos und nicht jugendfrei. Hab mich davon aber nicht beeindrucken lassen und denjenigen weiter ignoriert (habe nie ein Wort gesagt). Er wollte dann noch auf mich losgehen, sein Kumpel hat ihn aber zurückgehalten. Später ging er auf die Toilette und als er wieder an mir vorbei kam, sah er mich kurz an und knallte mir völlig unerwartet seinen Ellbogen ins Gesicht. Er traf genau meine Zähne auf der Seite. Er hat außerdem zwei Glasflaschen in der Hand gehabt. Ich habe wiederrum nichts gemacht, ansonsten wäre die Angelegenheit eskaliert. Wir sind bei der nächsten Station ausgestiegen und ich habe die Polizei gerufen.

Die haben die Typen beim nächsten Banhof abgefangen und ihre Daten aufgenommen, meinten aber zu mir, dass sie nichts mehr machen können, da ich nicht verletzt sei.

Mir hat (gott sei dank) nur der Kopf bzw die Zähne weh getan, am Beginn war es ziemlich gerötet aber auch das verging.

Im Zug waren Videokameras!

Was würdet ihr machen? Ich habe kaum Erfahrung damit und würde paar Meinungen hören. Jedoch hört bei mir bei körperlicher Gewalt der Spaß auf. Es hätten genauso paar Zähne rausfallen können - der Schlag war ziemlich heftig. Hätte ich denjenigen nicht komplett ignoriert, wer weiß, was dann passiert wäre.


Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Im Normalfall muss schon die Polizei von sich aus ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Täter einleiten. Körperverletzung ist ein sogenanntes "relatives Antragsdelikt". Solche Delikte werden -grundsätzlich betrachtet- dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Geschädigte Strafantrag stellt oder die Staatsanwaltschaft besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung sieht. Letzteres tut sie in solchen Fällen wie dem beschriebenen oft nicht. Wenn Du also willst, dass die Tat verfolgt wird, müsstest Du (bzw. idF Deine Eltern, da Du noch nicht 18 bist) Strafantrag stellen. Allerdings ist eine Verfolgung auch dann nicht garantiert, da die Staatsanwaltschaft die Sache immer noch nach § 376 StPO einstellen kann, auch wenn gegen Jugendliche (falls der Täter auch noch unter 18 ist) die sog. Privatklage nicht zulässig ist.

Was Du nun tun willst, musst Du selbst wissen. Wenn der Typ jemand ist, der schon zig Strafanzeigen hatte wird ihn eine mehr oder weniger wahrscheinlich nicht interessieren (es sei denn, es ist ggf. auf Bewährung). Wenn es jemand ist, der eigentl. friedlich ist und jetzt im Alk-Rausch und in der Gruppensituation mal den "dicken Max" machen wollte, könnte alleine die Anzeige und die darauf folgende Konfrontation mit der Polizei zu denken geben, bzw. unangenehm sein und eine Art Strafe darstellen (selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ich glaube eher, dass Problem liegt in der fehlenden Tatbestandsmäßigkeit der Körperverletzung, da eben niemand verletzt wurde.
Nicht jedes Anrempeln ist eine Körperverletzung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Naja, "ein Ellenbogencheck ins Gesicht" ist ja nun mehr als ein "anrempeln" und schmerzender Kopf und Zähne dürften das "körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigen" (--> BGHSt 14, 269; 25, 277)

Es werden mitunter schon Ohrfeigen als KV verurteilt (wie schon Beate Klarsfeld vor 50 Jahren feststellen musste ;) , als sie den Kiesinger ohrfeigte und dafür -in Tateinheit mit Beleidigung- 1 Jahr ohne Bewährung bekam :crazy: - in der Berufung waren es dann nur noch 4 Monate "mit". :dance: ;) )

1x Hilfreiche Antwort

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