Voraussetzungen für sozialstunden???

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Glatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 19x hilfreich)
Voraussetzungen für sozialstunden???

Folgendes, muss ingesamt 80 Sozialstunden ableisten. Arbeitsstelle wurde mir auch schon mitgeteilt und der erste Tag ist rum.

Frage: Ist es zulässig dass ich als Sozialstunden für einen Milliardär namens Würth, Schrauben verpacke die dieser dann verkauft????

Hab schon im Netz gesucht aber nirgends die Voraussetzungen für die Tätigkeit gefunden, muss doch irgendwo geregelt sein.

Bitte um antwort, Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wer hat denn die Sozialstunden bei dem Milliardär zugewiesen?

Und was spricht gegen diese Tätigkeit?

-----------------
"gruß azrael


"

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#2
 Von 
Glatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 19x hilfreich)

Wurde vom Gericht an die Jugendhilfe in Heilbronn verwiesen. Diese haben mich dann zum Arbeitseinsatz nach Schwäbisch Hall verwiesen zu dieser Schraubenverpackungsfirma...

Was dagegen spricht? Ich dachte Sozialstunden sollten zumindest der allgemeinheit dienen. Ich jedoch mach sone Art Zwangsarbeit für diese Firma...

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ich dachte Sozialstunden sollten zumindest der allgemeinheit dienen.

So ist es auch. Es ist daher zu prüfen, ob Ihre Einsatzstelle über eine Anerkennung im Sinne der §§ 51 ff. AO als *gemeinnützig/mildtätig* verfügt.

Eine fiktive Möglichkeit wäre z.B. der Einsatz in einer z.B. Behindertenwerkstatt, welche im Rahmen des Therapiekonzepts Auftragsarbeiten (wie eben Sortier- oder Verpackungsarbeiten) für Firmen aus der freien Wirtschaft durchführt. In dieser Konstellation wäre rechtlich alles O.K.

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#4
 Von 
Glatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 19x hilfreich)

Zählt eine GGmbH? Denn das ist die Firma, da sie fast nur aus 1-EUR Jobbern besteht.

Allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit keinerlei gemeinnützigkeit. Reicht also der Status "gemmeinnützig" aus um mir jedwede Arbeit aufzubrummen oder muss sowohl die Arbeitsstelle als auch die Tätigkeit gemeinnützig sein?

Danke schonmal für schnelle antwort oben

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zählt eine GGmbH?

Wie der Begriff es schon aussagt:

G emeinnützige G esellschaft m it b eschränkter H haftung

also = ja.


Reicht also der Status gemmeinnützig aus um mir jedwede Arbeit aufzubrummen oder muss sowohl die Arbeitsstelle als auch die Tätigkeit gemeinnützig sein?

Ersteres wird m.E. in jedem Fall ausreichen (habe jetzt nicht wirklich Lust irgendwo nachzuschlagen), aber in der Praxis wird sich das auch sowiso kaum trennen lassen, da selbst eine Tätigkeit die -als solche- nicht gemeinnützig ist, dennoch als gemeinnützig idS. zählt, wenn der Gewinn aus der Tätigkeit wiederum gemeinnützigen Zwecken zufliesst.

-- Editiert von !!streetworker!! am 14.07.2008 23:02:08

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#6
 Von 
Glatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 19x hilfreich)

Na klasse...

Ok, vielen Dank auch. Jetzt weiss ich bescheid!

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