Folgendes, muss ingesamt 80 Sozialstunden ableisten. Arbeitsstelle wurde mir auch schon mitgeteilt und der erste Tag ist rum.
Frage: Ist es zulässig dass ich als Sozialstunden für einen Milliardär namens Würth, Schrauben verpacke die dieser dann verkauft????
Hab schon im Netz gesucht aber nirgends die Voraussetzungen für die Tätigkeit gefunden, muss doch irgendwo geregelt sein.
Bitte um antwort, Danke
Voraussetzungen für sozialstunden???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wer hat denn die Sozialstunden bei dem Milliardär zugewiesen?
Und was spricht gegen diese Tätigkeit?
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"gruß azrael
"
Wurde vom Gericht an die Jugendhilfe in Heilbronn verwiesen. Diese haben mich dann zum Arbeitseinsatz nach Schwäbisch Hall verwiesen zu dieser Schraubenverpackungsfirma...
Was dagegen spricht? Ich dachte Sozialstunden sollten zumindest der allgemeinheit dienen. Ich jedoch mach sone Art Zwangsarbeit für diese Firma...
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Ich dachte Sozialstunden sollten zumindest der allgemeinheit dienen.
So ist es auch. Es ist daher zu prüfen, ob Ihre Einsatzstelle über eine Anerkennung im Sinne der §§ 51 ff. AO
als *gemeinnützig/mildtätig* verfügt.
Eine fiktive Möglichkeit wäre z.B. der Einsatz in einer z.B. Behindertenwerkstatt, welche im Rahmen des Therapiekonzepts Auftragsarbeiten (wie eben Sortier- oder Verpackungsarbeiten) für Firmen aus der freien Wirtschaft durchführt. In dieser Konstellation wäre rechtlich alles O.K.
Zählt eine GGmbH? Denn das ist die Firma, da sie fast nur aus 1-EUR Jobbern besteht.
Allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit keinerlei gemeinnützigkeit. Reicht also der Status "gemmeinnützig" aus um mir jedwede Arbeit aufzubrummen oder muss sowohl die Arbeitsstelle als auch die Tätigkeit gemeinnützig sein?
Danke schonmal für schnelle antwort oben
Zählt eine GGmbH?
Wie der Begriff es schon aussagt:
G
emeinnützige
G
esellschaft m
it b
eschränkter H
haftung
also = ja.
Reicht also der Status gemmeinnützig aus um mir jedwede Arbeit aufzubrummen oder muss sowohl die Arbeitsstelle als auch die Tätigkeit gemeinnützig sein?
Ersteres wird m.E. in jedem Fall ausreichen (habe jetzt nicht wirklich Lust irgendwo nachzuschlagen), aber in der Praxis wird sich das auch sowiso kaum trennen lassen, da selbst eine Tätigkeit die -als solche- nicht gemeinnützig ist, dennoch als gemeinnützig idS. zählt, wenn der Gewinn aus der Tätigkeit wiederum gemeinnützigen Zwecken zufliesst.
-- Editiert von !!streetworker!! am 14.07.2008 23:02:08
Na klasse...
Ok, vielen Dank auch. Jetzt weiss ich bescheid!
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