Vorbestraft ??

29. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)
Vorbestraft ??

Hi,

ich hab einen Strafbefehl wegen Diebstahls in Höhe von 35 TS kassiert: Wenn im Fragebogen eines Landkreises (potentieller Arbeitgeber) nach Vorstrafen wegen vorsätzlicher Straftaten gefragt wird: Muss ich des da angeben oder nicht? Weil: im Führungszeugnis steht mein schwarzer Fleck ja wohl nicht!?!?
LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, wenn das die einzigste Verurteilung ist, steht sie nicht im Führungszeugnis und muß einem Landkreis ggü. auch nicht angegeben werden.

Sie steht allerdings im BZR und ist auch eine "Vorstrafe" im rechtlichen Sinne, aber eine die man verschweigen darf, wenn nicht eine § 41 BZRG-Behörde danach fragt (ein Landkreis ist keine solche)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

danke. wie immer höflich und kompetent..:)

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