Gilt man als vorbestraft, auch wenn das Urteil (90 Tagessätze a 15 Euro) nicht im Führungszeugnis aufgeführt ist?
Würde man sich beispielsweise bei einer Behörde bewerben, welche nach Vorstrafen fragt, ist es da anzugeben?
Vorbestraft? 90 Tagessätze a 15 Euro
4. Juli 2013
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Frage vom 4. Juli 2013 | 15:07
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorbestraft? 90 Tagessätze a 15 Euro
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#1
Antwort vom 4. Juli 2013 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__53.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 4. Juli 2013 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gilt man als vorbestraft, auch wenn das Urteil (90 Tagessätze a 15 Euro) nicht im Führungszeugnis aufgeführt ist? <hr size=1 noshade>
Rein juristisch gesehen: Ja
quote:<hr size=1 noshade>Würde man sich beispielsweise bei einer Behörde bewerben, welche nach Vorstrafen fragt, ist es da anzugeben? <hr size=1 noshade>
Kommt auf die Behörde an, also ob es eine mit sog. "Vollauskunftsrecht" nach § 41 BZRG ist.
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