Vorbestraft durch Strafbefehl?

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
SimonSimon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft durch Strafbefehl?

Hallo,

ich habe eine Frage:

Ich habe mit 20 Jahren eine Strafe von 20 Sozialstunden wegen Sachbeschädigung erhalten.
Einige Monate später ( war noch immer 20 Jahre alt) bekam ich nun wegen Beleidigung von Polizeibeamten einen Strafbefehl mit Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen je 30 Euro.

Bin ich nun vorbestraft oder nicht?

Bitte helft mir weiter, ich studier Psychologie und hab Angst, dass ich mir durch den Mist jetzt meine Zukunft verbaut habe.

Mit freundlichen Grüßen

Simon


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-- Editiert am 13.11.2009 23:58

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

die erste Verurteilung war nach Jugendstrafrecht. Das wurde ins Erziehungsregister eingetragen, welches mit dem 24. Geburtstag gelöscht wird.

Die weitere Verurteilung erfolgte nach allgemeinem Strafrecht, sodass diesmal ein Eintrag im Bundeszentralregister erfolgte. Somit steht derzeit nur ein Eintrag im BZR.

In ein Führungszeugnis werden nur Verurteilungen aufgenommen die entweder höher als 90 TS sind, oder es zu mehrfachen Verurteilungen kam.

Da also in deinem Fall nur eine einzige Verurteilung von weniger als 90 TS eingetragen sind, ist dein Führungszeugnis meines Erachtens sauber.





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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Ich schließe mich an. Da steht nix drin. Aber jetzt darf auch nix mehr kommen...

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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