Vorbestraft und Betrug begangen!

22. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Micky72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft und Betrug begangen!

Hallo,
habe ein großes Problem.Bin Vorbestraft wegen Betrug. Wurde einmal Verurteilt wegen Mietbetrug.(Geldstrafe bezahlt).
2. mal wegen Ebaybetrug auf grund das ich 2 mal die selbe Uhr verkauft in Höhe von ca. 5500€ habe.(96 Tagessätze und Bewährung auch bezahlt).
Jetzt wegen Ebay Betrug in 6 fällen wobei 4 davon Aussergerichtlich bis jetzt geregelt worden sind.Bleiben immer noch 2 in höhe von ca. 4500€.Bin mit allen im Kontakt und habe auch einen Anwalt mit eingeschaltet, wo ich aber erst nächste Woche den Termin habe.die Sache ist nur ob ich mit den anderen 4 Gläubigern eine angemessene Ratenzahlung Vereinbaren kann???Steht noch aus!Wenn alle Stricke reißen wäre die Schadenssumme ca. 20000€.Ich bin gewählt alles zu bezahlen und so weiter, bin mir nur sehr unsicher was auf mich zu kommt.Habe diese Taten begangen und muss bestraft werden auch wenn es noch andere Umstände dazu gefügt haben, aber das ist egal.Bin im grunde nun mal 2 x auf Leute rein gefallen aber wie gesagt selber Schuld.Welches Strafmass muss ich erwarten gibt es noch die Möglichkeit auf Bewährung?Diese Taten waren nicht mit Vorsatz aber egal bin nun mal mit gehangen mit gefangen.Hoffe mir kann jemand helfen!

-- Editiert von Micky72 am 22.06.2006 11:43:00

-- Editiert von Micky72 am 22.06.2006 11:45:03

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Bewährung würde ich in diesem Fall fast ausschließen, es sind 2 einschlägige Straftaten vorhanden, und es zeigt sich, dass eine Geldstrafe bei Ihnen keine Wirkung erziehlt.
Welches Strafmaß nun verhängt wird kann man nicht sagen, bei Betrug ist die Höchststrafe 5 Jahre (in schweren Fällen 10 Jahre).

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Hoffe mir kann jemand helfen!



Reden Sie mit Ihrem Anwalt, der ja schließlich auch die Ermittlungsakte kennt. Wenn Sie um Schadenswiedergutmachng bemüht sind, wie Sie schreiben, mag das strafmildernd berücksichtigt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Micky72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
und danke für Ihre schnellen Antworten.Also bei ersten mal waren es glaube ich 1500€ Geldstrafe war aber eine Mietsache.Beim 2 mal ca.2500€ das waren 100 Tagessätze zu 25€,sorry die habe ich Gemeinnützig abgeleistet und zum teil bezahlt ist aber auch weg,weiß nur leider nicht genau ob da irgendwas mit Freiheitsstrafe drin stand müsste ich nochmal überprüfen.Also bis dato habe ich nix bekommen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft deshalb weiß ich nicht ob schon eine Anzeige vorliegt!?

-- Editiert von Micky72 am 22.06.2006 12:28:55

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Also gab es noch keine Bewährungsstrafe? Dann werden Sie diese vielleicht jetzt bekommen!

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#6
 Von 
Micky72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also habe mal dien Sachen gesichtet!
Im ersten Fall war es eine Geldstrafe 60 Tagessätze festgesetzt ingesamt also 1500€.Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt Freizeitsstrafe ein 25€ pro Tag.Sonst steht da nix wo würde es denn stehen ob ich Bewährung habe? Und im 2 Fall steht Strafbefehl Sie sind in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ...... vom.....da sind dann mehere Sachen aufgegliedert und dann steht da Gemäß §407 Abs.1 Satz 1 ,$408 a StPO wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätze verhängt.Oben steht Freiheitsstrafe und so weiter deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird aber da ist kein Häkchen drin, nur bei der Gesamtgeldstrafe?Was hat das zu bedeuten?Habe ich nun Bewährung gehabt oder net?Sorry kenn mich da nicht aus.Vielen Dank im Voraus für eure schnellen Antworten.

Gruß

-- Editiert von Micky72 am 22.06.2006 18:21:38

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

also, eine Freiheitsstrafe zur Bew. ist im Strafbefehl schon möglich, aber da müßte dann auch stehen: X Monate Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung Y Jahre zur Bew. ausgesetzt wird. Außerdem müßten Sie in dem Verfahren einen Anwalt gehabt haben, sonst ginge das gar nicht.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
Micky72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
wie hatte keinen Anwalt!Was hat das zu bedeuten?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

ohne Anwalt: Kein Strafbefehl mit Bewährungsstrafe, sondern nur Geldstrafe! Wenn das Gericht dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe verpassen will, muß es eine Verhandlung ansetzen oder einen Verteidiger bestellen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine Schadenshöhe von rund 20.000 Euro lässt, insbesondere nach zwei einschlägigen Vorstrafen, jetzt eine Freiheitsstrafe erwarten. Wenn es tatsächlich die erste Freiheitsstrafe ist, spricht einiges für eine Strafaussetzung zur Bewährung, aber unter deutlich fühlbaren Auflagen. Die haben nämlich den Vorteil, dass im Falle der Nicht-Erfüllung gar nicht mehr lange diskutiert werden muss. Es wird widerrufen.

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#11
 Von 
Micky72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja also wie ich das sehe hatte ich keine Bewährung oder ähnliches.Werde alles versuchen die Sache so schnell wie möglich zu bereinigen und hoffe das ich mit einem dunkelblauen Auge davon komme.Und glauben Sie mir werde nie wieder mit irgendwelchen Leuten Geschäfte machen oder ähnliches.Auf Deutsch Sch....voll.Vielen Dank für die Antworten werde jetzt sehen was passiert mal schaun was mein Anwalt da machen kann.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kielak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Habe eine anzeige wegen betrug und wollte gerne wissen was jetzt auf mich zu kommt.Habe aber schon bewährung aber nicht wegen betrug sondern wegen körperverletzung.könnt ihr mir sagen was da ungefähr auf mich zu kommt?bitte um hilfe mfg

-----------------
"hilfe"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

@ kielak: Woher sollen wir das wissen? Vielleicht wird die Bewährung aufgehoben, vielleicht auch nicht. Welche Strafe Sie für den Betrug bekommen, hängt von der Schadenshöhe und der Zahl der Fälle ab.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kielak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist das erste mal und die schadenshöhe ist 290,00 euro könnz ihr mir jetzt etwas helfen

-----------------
"hilfe"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es wird wieder eine Freiheitsstrafe geben. Da die erste Bewährungsstrafe aber keine einschlägige Vorstrafe betroffen hat und auch der Schaden relativ gering ist, wird vermutlich erneut eine Bewährungsstrafe verhängt.

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