Vorbestraft und erneut straffällig wegen Betrug geworden. Haftstrafe oder eher Bewährung?

23. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
marcel1893
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft und erneut straffällig wegen Betrug geworden. Haftstrafe oder eher Bewährung?

Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir etwas Einschätzung geben.

Vor eineinhalb Jahren wurde ich wegen Betrugs zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Leider habe ich danach wieder Mist gebaut: aktuell geht es um insgesamt 9 Fälle von Betrug mit einem Schaden von ca. 40.000 €.

Mir ist klar, dass es dieses Mal keine Geldstrafe mehr geben wird. Meine Frage ist:
• Muss ich mit einer Haftstrafe rechnen oder besteht noch die Möglichkeit, dass eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird?
• Hat es dabei Einfluss, dass ich 28 Jahre alt bin, einen festen Arbeitsplatz habe und mir aktiv Hilfe suchen möchte, um nicht erneut straffällig zu werden?

Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34486 Beiträge, 17813x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42865 Beiträge, 14796x hilfreich)

Nun ja, @muemmel, ein Jahr ist lang, da kann man doch fröhlich weiter machen, was hier wohl geschehen ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34486 Beiträge, 17813x hilfreich)

Auch das eingeleitete Verfahren hat den TE anscheinend nicht von neuen Taten abgehalten - im alten Thread habe ich noch Bewährung vorhergesagt, aber inzwischen haben wir also mehrere neue Fälle und insgesamt die vierfache Schadenssumme: Das wird dann wohl nichts mehr mit einer Bewährung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42865 Beiträge, 14796x hilfreich)

Für mich wäre interessant für die Einschätzung, ob denn die Betrügereien (Schaden 11.000 €) seinerzeit abgeurteilt wurden, oder jetzt in dieses Verfahren "eingeflossen" sind. Also, ob die Staatsanwaltschaft irgendwann einen Schlussstrich gezogen hat, diese Vergehen angeklagt hatte oder aber weiter ermittelt hat ohne das eine Verfahren abzuschließen. Oder ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.

wirdwerden

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34486 Beiträge, 17813x hilfreich)

Für mich wäre interessant für die Einschätzung, ob denn die Betrügereien (Schaden 11.000 €) seinerzeit abgeurteilt wurden Offenbar nicht - er erwähnt doch seine Vorstrafe (leicht geschönt - eigentlich waren es 2 Geldstrafen), und das ist die, die auch vor einem Jahr schon bestand. Dass er hier eine weitere Verurteilung "unterschlägt", glaube ich eher nicht.

-- Editiert von User am 23. August 2025 16:42

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1394 Beiträge, 222x hilfreich)

Zitat (von marcel1893):
und mir aktiv Hilfe suchen möchte, um nicht erneut straffällig zu werden?


nach 5 Jahren und 9 Rauben?
Das glaubt noch nicht einmal deine Freundin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3554 Beiträge, 1369x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
nach 5 Jahren und 9 Rauben?

Ist zwar "nur" Betrug, aber dennoch hoffe ich auf Knast... Manche lernen es sonst einfach nicht. Und (mit den Vortaten) über 40.000€ abgreifen ist auch nicht gerade harmlos, mal abgesehen davon, dass es unanständig ist.

-- Editiert von User am 23. August 2025 22:04

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42865 Beiträge, 14796x hilfreich)

Ich denke mal, dass dem Täter ein Pflichtverteidiger bereits beigeordnet ist oder demnächst beigeordnet wird. Der kennt dann auch die Sitten und Gebräuche des zuständigen Gerichts.

Bei gewerbsmäßigem Betrug, von dem wir wohl ausgehen müssen, kommen wir auf jeden Fall zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten. Das ist für den leichtesten denkbaren Fall vorgesehen, für einen (!) Fall, nicht jedoch für einen Fall mit vielen Einzelakten oder aber für viele einzelne Fälle. Ob man hier überhaupt noch in dem Bereich bleiben kann, in welchem eine Bewährungsstrafe möglich ist, ist die erste Frage. Aber selbst wenn das der Fall sein sollte, unter einem Jahr wird diese Freiheitsstrafe mit Sicherheit nicht ausfallen. Und ab da sind die Voraussetzungen für die Aussetzung zur Bewährung wesentlich enger als unter einem Jahr.

Es müsste eine günstige Prognose für die Zukunft da sein gekoppelt mit dem Vorliegen besonderer Umstände. Ich habe schon Bedenken bei der Prognose. Den Täter hat bisher eine Berufstätigkeit in keinster Weise davon abgehalten, beharrlich straffällig zu werden, wieso sollte es das in Zukunft der Fall sein? Und, er hat ja sogar in Kenntnis des schon laufenden Ermittlungsverfahrens vor einem Jahr, die kriminellen Aktivitäten sogar noch ausgebaut. Wo soll also eine günstige Prognose herkommen?

Auch für das Vorliegen besonderer Umstände gibt es doch keinerlei Ansatzpunkte. Es ist keine Sucht festgestellt, gar nichts. Bitte eines berücksichtigen: nicht jeder, der nicht mit Geld umgehen kann, ist kaufsüchtig. Nicht jeder, der ein Kasino aufsucht, ist spielsüchtig, nicht jeder, der trinkt ist Alkoholiker. Und selbst wenn ...... man hatte Jahre, sich dagegen zu wehren bzw. dagegen vorzugehen. Man hat es nicht getan.

Was soll also für eine Bewährungsstrafe sprechen?

wirdwerden

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von marcel1893):
aktuell geht es um insgesamt 9 Fälle von Betrug mit einem Schaden von ca. 40.000 €.


Das ist ne Menge Holz.

Zitat (von marcel1893):
Muss ich mit einer Haftstrafe rechnen oder besteht noch die Möglichkeit, dass eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird?


Die Möglichkeit besteht, ich halte es aber für eher unwahrscheinlich, dass du mit einer Bewährungsstrafe davonkommst.

Zitat (von marcel1893):
Hat es dabei Einfluss, dass ich 28 Jahre alt bin, einen festen Arbeitsplatz habe und mir aktiv Hilfe suchen möchte, um nicht erneut straffällig zu werden?


Möchte?

Warum hast du es nicht längst gemacht?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3554 Beiträge, 1369x hilfreich)

Was ist eigentlich mit der Wiedergutmachung? Wo ist das Geld der Geschädigten jetzt? Wenn die Kohle weg ist, sieht's noch düsterer aus.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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