Hallo...
Ein Kollege von mir, würde letztes Jahr zu 1,5 Jahren auf Bewährung wegen Betrug
verurteilt. Nun hat er heute einen Ladendiebstahl (Warenwert: ca. 3€) erwischt und hat nun eine Anzeige des Geschäftes bekommen. Er hat die Ware jedoch nicht geklaut, sondern vorher in einem anderen Geschäft erworben, konnte dies jedoch nicht mit einem Kassenbon nachweisen.
Was passiert ihm nun? Machen uns halt durch seine Vorstrafe Gedanken. L
Vorbestraft wegen Betrug, nun Anzeige wegen Diebstahl
16. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2019 | 19:32
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorbestraft wegen Betrug, nun Anzeige wegen Diebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. April 2019 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32879 Beiträge, 17268x hilfreich)
Was passiert ihm nun? Keine Ahnung - wir können hier nicht hellsehen. Und in diesem Fall sind ja nun diverse Varianten, wie es weitergeht, drin...
#2
Antwort vom 16. April 2019 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120140 Beiträge, 39835x hilfreich)
ZitatEr hat die Ware jedoch nicht geklaut, sondern vorher in einem anderen Geschäft erworben, :
Das das eine Standarderklärung von Tätern in solchen Fällen ist, wird er sich überlegen müssen, wie er das nachweisen könnte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. April 2019 | 20:39
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:ZitatEr hat die Ware jedoch nicht geklaut, sondern vorher in einem anderen Geschäft erworben, :
Das das eine Standarderklärung von Tätern in solchen Fällen ist, wird er sich überlegen müssen, wie er das nachweisen könnte.
Lt. Seiner Aussage, hat er mit ec Karte im Rewe gezahlt somit wäre dies über Kontoauszug ja nachweisbar
#4
Antwort vom 16. April 2019 | 20:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32879 Beiträge, 17268x hilfreich)
Na, dann soll er das halt der Polizei so mitteilen, wenn er den Anhörungsbogen bzw. die Vorladung kriegt.
#5
Antwort vom 16. April 2019 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120140 Beiträge, 39835x hilfreich)
Und eine Kopie des betreffenden Kontoauszuges beilegen.
Und jetzt?
Schon
267.954
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten