Voreilige Anzeige nach "Schwarzfahren"

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
logic123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Voreilige Anzeige nach "Schwarzfahren"

Hallo.

Ich schreibe, da ich momentan tatsächlich ratlos bin.
Folgende Situation:

Als ich vor wenigen Wochen mit unserer örtlichen Straßenbahn fahren wollte, war es mir vorab nicht möglich eine Fahrkarte am Fahrkartenautomaten bargeldlos zu erwerben (EC-Karten-Funktion defekt). Da ich leider kein Bargeld bei mir hatte, kontaktierte ich den Fahrer der Straßenbahn. Dieser sagte mir, dass ich mitfahren könne, wenn ich bei der Ankunft an meiner Zielstation eine Fahrkarte nachlösen würde.

Während der Fahrt wurde ich kontrolliert und konnte zu diesem Zeitpunkt keine gültige Fahrkarte vorzeigen. Aus diesem Grund stellte mir der Kontrolleur eine Zahlungsaufforderung über einen erhöhten Fahrpreis aus. An meiner Zielstation angekommen habe ich unverzüglich die nötige Fahrkarte gekauft und nachgelöst. Gegen die Zahlungsaufforderung habe ich Einspruch einlegen mit der Bitte um Prüfung des Vorfalls. Dem Einspruch habe ich sowohl ein Foto des Fahrkartenautomaten (auf dem eindeutig zu erkennen ist, dass das "EC-Karten-Logo" durchgestrichen ist) und eine Kopie der nachgelösten Fahrkarte beigelt.

Das Straßenbahnen-Unternehmen antwortete mir nach einigen Tagen, dass der Fahrkartenautomat angeblich vollkommen funktionstüchtig gewesen wäre und forderte mich zugleich erneut zur Zahlung des erhöhten Fahrpreises auf. Scheinbar wurde meinen "Beweisen" keine weitere Beachtung geschenkt. Also habe ich erneut Einspruch eingelegt und noch einmal deutlich auf das von mir gemachte Foto und das nachgelöste Ticket aufmerksam gemacht. Bis heute habe ich auf den erneuten Einspruch keine Antwort erhalten. Stattdessen erhielt ich am gestrigen Tage eine Anzeige und einen Termin, um bei der örtlichen Polizeistation auszusagen. Die Anzeige lässt sich damit begründen, dass ich in meiner Vergangenheit bereits 2 mal zu Recht des schwarzfahrens bezichtigt wurde. Jedoch wird eigentlich erst nach der dritten Tat eine Anzeige geschaltet. Ich verstehe nun also nicht, wieso ich eine Anzeige erhalte, bevor die Sachlage überhaupt geklärt ist.

Was soll ich nun machen? Ich fühle mich wirklich sehr ungerecht behandelt, da ich allen Anweisungen des Straßenbahnfahrers gefolgt bin und keineswegs die Fahrt "erschleichen" wollte, was der nachträgliche Kauf einer Fahrkarte belegt.

Was kann ich tun, damit die Anzeige evtl. zurückgezogen wird? Kann ich überhaupt irgendwas tun?

Dazu kommt, dass ich zur Zeit aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt bin und somit nicht persönlich bei der Polizei erscheinen kann. Wäre auch eine schriftliche Aussage möglich?

Vielen Dank schonmal im Voraus,
logic123

-- Editiert am 22.04.2010 18:45

-- Editiert am 22.04.2010 18:48

-- Editiert am 22.04.2010 18:57

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10 Antworten
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#1
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:
Was kann ich tun, damit die Anzeige evtl. zurückgezogen wird?


Nichts. Es steht dem Verkehrsunternehmen frei, sie anzuzeigen. Wenn die beiden ersten Schwarzfahrten unzweifelhaft waren, ändert auch die Sache mit dem Automaten beim dritten Mal nichts - für das weitere Vorgehen macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob man sie zweier oder dreier Schwarzfahrten bezichtigt.

quote:
Dazu kommt, dass ich zur Zeit aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt bin und somit nicht persönlich bei der Polizei erscheinen kann. Wäre auch eine schriftliche Aussage möglich?


Sie müssen nicht bei der Polizei erscheinen. Wenn Sie schriftlich Stellung nehmen, wird man das zu den Akten nehmen. Üblicherweise bekommt man bei solchen Dingen auch einen Anhörungsbogen, auf dem man sich direkt schriftlich äussern kann, und keine Vorladung.

Vermutlich wird es eine Einstellung gegen eine Geldauflage oder eine Geldstrafe im untersten Bereich geben (vorausgesetzt, Sie sind mindestens 21).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Jedoch wird eigentlich erst nach der dritten Tat eine Anzeige geschaltet. Ich verstehe nun also nicht, wieso ich eine Anzeige erhalte, bevor die Sachlage überhaupt geklärt ist.


Manche/Viele Unternehmen machen das erst nach der 3. Auffälligkeit, d.h. aber nicht, dass sie es nicht schon beim 1. Mal dürften. Und eine Anzeige ist ja noch keine Verurteilung. Das Ermittlungsverfahren ist ja gerade dazu da, "den Sachverhalt zu klären". Wobei die zivilrechtliche Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die Straftat "Schwarzfahren" ja auch 2 voneinander unabhängige Rechtssachen sind.

Haben Sie "beantragt" den Fahrer als "Zeugen" zu befragen...???

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Wenn das Unternehmen alle drei Schwarzfahrten anzeigt und die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejaht (was mW bei Schwarzfahren im ÖV mittlerweile sehr häufig ist), spielen die Umstände bei der dritten Schwarzfahrt keine Rolle, dann werden einfach die ersten beiden Schwarzfahrten verfolgt...

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn die 2 "alten" Taten zu ihrer Zeit nicht beanzeigt wurden und stattdessen jetzt mit angezeigt wurden, ist das durchaus möglich, richtig.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
logic123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst möchte ich mich für die raschen Antworten bedanken.

quote:
Vermutlich wird es eine Einstellung gegen eine Geldauflage oder eine Geldstrafe im untersten Bereich geben (vorausgesetzt, Sie sind mindestens 21).


Diesbezüglich habe ich momentan arge Bedenken, da ich bereits vor knapp 2 Jahren fälschlicher Weise mit 3 Schwarzfahrten vermerkt wurde (Die 2 benannt Schwarzfahrten in meiner Vergangenheit hatten damals schon Bestand). Damals führte ich meine Monatskarte nicht bei mir, doch der Kontrolleur notierte, dass ich gar keine Monatskarte hätte. Folglich wurde ich Opfer des Automatismus des Unternehmens und wurde direkt angezeigt. Nachdem geklärt wurde, dass ich zu dem Zeitpunkt Abo-Kunde war und lediglich meine Monatskarte nicht dabei hatte, wurde die Anzeige zwar nicht zurückgezogen, der Anzeige seitens des Gerichts aber auch nicht weiter nachgegangen. Da es nun abermals zu einer Anzeige gekommen ist, habe ich wirklich ein wenig Angst im Bezug darauf, mit Milde rechnen zu können, obwohl sich meine Schwarzfahrten de facto nicht weiter erhöht haben.

quote:
Haben Sie "beantragt" den Fahrer als "Zeugen" zu befragen...???


Ich habe zwar in weiser Vorahnung ein Foto von dem Fahrkartenautomaten gemacht, doch den Fahrer nach seinen Namen zu fragen habe ich leider versäumt. Allerdings sollte sich der Fahrer durch genaue Datums- und Zeitangaben ermitteln lassen. Vielen Dank für den Hinweis.

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-- Editiert am 22.04.2010 19:31

-- Editiert am 22.04.2010 19:32

-- Editiert am 22.04.2010 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Diesbezüglich habe ich momentan arge Bedenken, da ich bereits vor knapp 2 Jahren fälschlicher Weise mit 3 Schwarzfahrten vermerkt wurde (Die 2 benannt Schwarzfahrten in meiner Vergangenheit hatten damals schon Bestand). Damals führte ich meine Monatskarte nicht bei mir, doch der Kontrolleur notierte, dass ich gar keine Monatskarte hätte. Folglich wurde ich Opfer des Automatismus des Unternehmens und wurde direkt angezeigt. Nachdem geklärt wurde, dass ich zu dem Zeitpunkt Abo-Kunde war und lediglich meine Monatskarte nicht dabei hatte, wurde die Anzeige zwar nicht zurückgezogen, der Anzeige seitens des Gerichts aber auch nicht weiter nachgegangen. Da es nun abermals zu einer Anzeige gekommen ist, habe ich wirklich ein wenig Angst im Bezug darauf, mit Milde rechnen zu können, obwohl sich meine Schwarzfahrten de facto nicht weiter erhöht haben. <hr size=1 noshade>


Das klingt sehr danach, dass nur die eine - damals dritte - Schwarzfahrt angezeigt worden und nach ihrer Einlassung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden wäre. Das hätte dann keine negativen Konsequenzen für Sie. Schlimmer als oben angekündigt würde es also ganz sicher nicht kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Die Konstruktion ist natürlich auch mal wieder hanebüchen bis unglaubwürdig. Vermutlich wird sich der Fahrer nach mehreren Wochen nicht mehr an die Sache erinnern. Wieso wurde denn nicht gleich schon bei der Kontrolle gesagt, daß der Fahrer eine solche Aussage getroffen haben soll? Dann hätte er das ja einfach bestätigen können.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
logic123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Schlimmer als oben angekündigt würde es also ganz sicher nicht kommen.


Die möglichen Konsequenzen empfinde ich bereits als schlimm genug, da ich ja wie erwähnt vollkommen nach den Vorgaben des Fahrers gehandelt habe. Jedoch vielen Dank, für den beruhigenden Hinweis.

quote:
Die Konstruktion ist natürlich auch mal wieder hanebüchen bis unglaubwürdig.


Aus diesem Grund wurde meinerseits vor Fahrtantritt ein Foto des Fahrkartenautomaten gemacht. Auf dem wie beschrieben, genau zu erkennen ist, dass eine Kartenzahlung nicht möglich war.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Auf dem wie beschrieben, genau zu erkennen ist, dass eine Kartenzahlung nicht möglich war.


Und wieso sollte dich das berechtigen, dann ohne Fahrschein zu fahren?

Wie gesagt, du hättest doch bei der Kontrolle schon auf die Aussage des Fahrers verweisen können. Wieso nicht?

(Mir ist schon klar, daß die Fahrer manchmal auch Quark erzählen, zu mir meinte in Berlin auch mal ein Busfahrer, der meinen Hunderter nicht wechseln konnte/wollte, ich könne ruhig einsteigen, das sei dann nur mein Risiko, ob eine Kontrolle kommt.)

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
popei
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würde interessieren was passiert wenn man die Strafe per Post jedoch nicht bekommt, da man schon nicht da wohnt, was angegeben wurde?

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