Vorgehensweise nach einem Online-Betrug

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519285-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehensweise nach einem Online-Betrug

Guten Tag,

Durch einen Online-Betrug habe ich rund 2400€ verloren. Wie muss ich vorgehen um mein wieder zurückzubekommen? Brauche ich einen Anwalt?

Mfg

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zu Allererst würde ich eine Anzeige bei der Polizei machen. Der/die Betrüger ist/sind Ihnen bekannt?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
go519285-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Der/die Betrüger ist/sind Ihnen bekannt?


Persönlich kenne ich den natürlich nicht aber vor dem Kauf hatte er mir seinen Schweizerischen Ausweis (beide Seiten) und seine Bankomatkarte zugesendet. Darum hielt ich diesen auch für authentisch. Weiß nun aber nicht ob ihm dieser Ausweis auch wirklich gehört.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go519285-2):
Wie muss ich vorgehen um mein wieder zurückzubekommen?

Als erstes mal Anzeige erstatten und die Ermittler so gut wie möglich mit Beweisen versorgen.

Der nächste Schritt wäre den Betrüger zu suchen und zu finden bzw zu hoffen das die Ermittler den finden.
Dann kann man von ihm den Betrag zurückfordern bzw. ihn darauf verklagen.

Da gibt es nur 2 Probleme:
1. diese Betrüger sitzen meist im Ausland, also eigentlich unerreichbar
2. Betrüger betrügen in der Regel nicht aus Langeweile, sondern aus Geldnot


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go519285-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Da gibt es nur 2 Probleme:
1. diese Betrüger sitzen meist im Ausland, also eigentlich unerreichbar
2. Betrüger betrügen in der Regel nicht aus Langeweile, sondern aus Geldnot


In meinem Fall bin ich aus Österreich und der Täter in der Schweiz. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus? Darf die Österreichische Polizei mit der der Schweiz kooperieren? Wie klagt man jemanden, braucht man da einen Anwalt?

-- Editiert von go519285-2 am 13.07.2019 01:19

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Guten Morgen!

Würde man solche Fragen nicht in einem Forum für Recht in Österreich oder der Schweiz stellen? Hier dreht sich alles um deutsches Recht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

ich wage mal die Prognose, dass die Person, deren Ausweis dort benutzt wurde, noch nichts von ihrem Glück weiß. Haben Sie auf ein schweizer Konto überwiesen?
Für deutsche Konten fragen die Ermittlungsbehörden bei der Bafin an. Aber das sind meistens nur die Finanzagenten. Die tatsächlichen Täter sitzen irgendwo anders. Türkei oder Russland oder oder oder.....
Von deinem Geld kannst du dich wahrscheinlich verabschieden. Es sei denn das Geld ist noch auf dem Konto des F inanzagenten (unwahrscheinlich) und das Konto wird rechtzeitig eingefroren.
Auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wenn du noch Chatverläufe, Kontoauszüge usw. hast, zur Anzeigenerstattung mitbringen (ausgedruckt!!! nicht als Screenshot auf dem Handy oder so ein Mist).

Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#7
 Von 
go519285-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Araval):
Hallo,

Haben Sie auf ein schweizer Konto überwiesen?

Araval


Ja, es wurde aufgeteilt überwiesen, einen Teil über PayPal (leider ohne Käuferschutz) und einen Teil über normales Online-Banking. Und ja es wurde auf ein schweizer Konto überwiesen. (Valiant)

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gehen Sie zur Polizei und erstatten Anzeige. Alles weitere wird sich dann zeigen. Zu allererst, ob der Täter überhaupt ermittelbar ist.

Der Ausweis und die Bankkarte sind zu 99% nicht die des Betrügers, sondern von einer anderen Person. Haben Sie die Überweisung auf das Konto vorgenommen, dass auf der Bankkarte ersichtlich ist? Dann wird es sich um einen sog. "Finanzagenten" handeln. Falls nicht, können die Dokumente sonst wem gehören, der sie gestohlen oder verloren hat.

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#9
 Von 
go519285-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Haben Sie die Überweisung auf das Konto vorgenommen, dass auf der Bankkarte ersichtlich ist?

Ja, ein Teil der Überweisung erfolgte über eine normale Banküberweisung und ein weiterer über PayPal.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ja, ein Teil der Überweisung erfolgte über eine normale Banküberweisung


Die Frage war, ob es das Konto (die Kontonummer / IBAN) war, das auf der übermittelten Bankkarte ersichtlich war, oder eine andere Kontonummer/IBAN

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go519285-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Ja, ein Teil der Überweisung erfolgte über eine normale Banküberweisung


Die Frage war, ob es das Konto (die Kontonummer / IBAN) war, das auf der übermittelten Bankkarte ersichtlich war, oder eine andere Kontonummer/IBAN


Ja, es wurde auf die IBAN überwiesen, das auch auf der Bankkarte ersichtlich war. Der Kontoname stimmte auch überein mit seinem Ausweisnamen, somit kam mir das recht authentisch vor.

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann bringt es vielleicht was. Wie gesagt... Zur Polizei... Der Rest wird sich dann zeigen.

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