Vorgeworfener Diebstahl um airpods

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Emre42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgeworfener Diebstahl um airpods

Ich habe angeblich mit einem Freund von einem jungen die Kopfhörer in der Schule gekauft die Kopfhörer haben 180€ gekostet und wir haben eine Anzeige bekommen und Wien müssen eine Aussage abgeben.Ein Zeuge hat wohl gesagt das er mich bei seinem Rucksack gesehen hat Abern später ist ihm aufgefallen das es mein Rucksack war weil wir die gleiche Marke haben (es war in der Kabine in der sportstunde) jetzt bekommen wir einen Gerichts Termin und ich will Polizist werden.Wenn ich als "schuldig" genannt oder so werde mit meinem Freund kann ich dann kein Polizist mehr werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MVP1985
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat sich der Fall in Deutschland ereignet?

Ist der Beschuldigte unter 18Jahren?,

Wenn ja:

bevor es zu einem Gerichtstermin kommt, gibt es i. d. R. erst ein Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe.

Selbst wenn es die Institution des Haus des Jugendstrafrecht geben sollte, was vor allem ein schnelles Verfahren erklären könnte, halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich die Institution bei Ersttätern mit solchen Banalitäten befasst.

Zu dem Tatvirwurf:

In welchem Besitz befindet sich der Kopfhörer momentan? Weil es wird ja geschrieben, dass der Zeuge später selber erkannt hat, dass der Rucksack dem angeblich Beschuldigten gehört.

-- Editiert von MVP1985 am 19.11.2019 21:59

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
und ich will Polizist werden


Dann solltest Du Dir schon heute mal angewöhnen Satzzeichen in Deinen Texten zu verwenden, auch wenn man mit dem Smartphone im Internet schreibt.

Zitat (von Emre42):
jetzt bekommen wir einen Gerichts Termin


Ihr habt also schon ein Schreiben bekommen, das "Anklageschrift" heißt?

Zitat (von Emre42):
Abern später ist ihm aufgefallen das es mein Rucksack war


Und das hat er dann auch bei der Polizei so angegeben?

Zitat (von MVP1985):
dass sich die Institution bei Ersttätern mit solchen Banalitäten befasst.


180 EUR sind schon keine so kleine Banalität mehr. Selbst wenn das Ding nach Jugendrecht eingestellt werden sollte, landet es im Erziehungsregister und den Datenbanken der Polizei. In den meisten Bundesländern hat sich eine Polizeikarriere dann erledigt. Im BL Berlin ist man wohl weniger "pingelig", wie man von Zeit zu Zeit der Presse entnehmen kann.

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