Vorladung § 263, Warenkreditbetrug (sonstiger)

4. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zhadarion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung § 263, Warenkreditbetrug (sonstiger)

Guten abend zusammen.

Ich erhielt heute Post mit einer Vorladung mit oben genanntem Anlass

Da ja Tatort und Tatzeit ebenfalls dort vorhanden ist weiß ich dass es sich um eine nicht eingelöste Lastschrift einer EC-Kartenzahlung bei einem Lebensmittel-Discounter handelt. Betrag beläuft sich auf 21,23€.

Sachverhalt:
Ich kam von der Arbeit und wollte noch schnell einkaufen.
Also Schnell mit EC-Karte bezahlt, fertig.
Was ich dabei nicht bedacht hatte ist dass ich ein paar Tage vorher eine Bestellung getätigt hatte welche dann am Tag vorher abgebucht wurde d.h. Konto nicht gedeckt.

Das ganze war am 25.9.12 wurde mir aber erst zum 1.10 bewusst als ich meine Kontoauszüge checkte.

Habe verbindung mit dem Discounter aufgenommen und gebeten mir überweisungsdaten zukommen zu lassen aufgrund der offenen Summe. Ich hatte nicht die Absicht jemanden um 22€ zu prellen...

Nun steht aber immernoch die Vorladung im Raum welche ich heute bekam und für Montag angedacht ist.

Da ich in diesem Gebiet keinerlei Erfahrung hab verunsichert mich das ganze sehr und ich würde mich freuen hier einen Rat zu erhalten.

Man könnte sagen das ganze war fahrlässig weil ich zu dem Zeitpunkt nicht genau um meinen Geldbestand auf dem Konto wusste.

Was kann mir schlimmstenfalls passieren?

Bin weder vorbestraft noch hatte ich vor mich dadurch zu bereichern. Es war halt fahrlässig und dumm könnte man sagen.

Was mich ausserdem wunderte. Ich bekam weder eine Zahlungserinnerung/Mahnung sondern direkt diese Vorladung. Das macht mich etwas stutzig.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort!
Danke schonmal


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Ihrer Schilderung zu folgen hätten Sie sich nicht strafbar gemacht. Betrug setzt Vorsatz voraus, d. h. es müsste Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie zum Zeitpunkt des Bezahlvorgangs mit der EC-Karte wussten oder zumindest damit rechneten, dass die Lastschrift nicht eingelöst wird. Ihrer Schilderung zufolge war das ja nicht so.

Wenn bei Ihnen bislang nichts Derartiges vorgefallen ist und Sie strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten sind, können Sie mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass das Strafverfahren gegen Sie eingestellt wird.

Sie sollten allerdings keinesfalls der polizeilichen Vorladung folgen und dort aussagen, da die Gefahr besteht, dass Sie sich dort um Kopf und Kragen reden, ohne es zu merken. Stattdessen empfiehlt sich eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts. Auf diese Weise ist einigermaßen sicherstellt, dass nicht doch im Protokoll Aussagen von Ihnen niedergeschrieben werden, die Sie nicht oder in andere Form getätigt haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich bekam weder eine Zahlungserinnerung/Mahnung sondern direkt diese Vorladung.


Merkwürdig - Normalerweise erstatten die Läden nicht direkt Anzeige. Sind sie im Insolvenzverfahren oder haben die "eidesstattliche Versicherung" abgegeben? Denn nur in den Fällen wird normalerweise direkt(!) Anzeige erstattet. So jedenfalls meine Erkenntnis aus langjähriger beruflicher Erfahrung (Schuldnerberatung und Straffälligenhilfe) mit dem Thema.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 04.10.2012 21:27

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zhadarion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@Lari-Fari
Danke für diese Informationen. Meine Sorge ist aber, dass wenn ich keine Aussage mache es so aussieht als ob es vorsätzlich war. Weil nachweislich zu dem Zeitpunkt des Einkaufs kein Geld auf dem Konto war genauso wie zum Zeitpunkt des versuches zur Einlösung der Lastschrift.

@Streetworker
Nein, das würde das ganze ja wenigstens verständlich machen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann brauchen Sie sich keine Sorgen weiter zu machen, da es dann schon am Vorsatz, bzw. dessen Nachweisbarkeit scheitern wird, wenn Sie die Sache plausibel erklären.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zhadarion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also würden Sie mir raten die Sache am kommenden Montag einfach wie hier zu erklären?

Wie wird dann das weitere Vorgehen in etwa sein?

Tut mir leid aber wie schon gesagt, diese Situation verunsichert mich sehr.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich würde auch dazu raten, schriftlich anzugeben, was Sie hier geschildert haben. Dabei können Sie gleich mitteilen, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden.

Wenn Sie so schildern wie hier und noch nicht auffällig waren diesbezüglich, wird das Strafverfahren (wie schon gesagt wurde) mit ziemlicher Sicherheit ohne Weiteres eingestellt.

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