Vorladung - Allgemeiner Verstoß Cannabis

16. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
hbschrbb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - Allgemeiner Verstoß Cannabis

hi,
ich hab da mal ne frage und zwar wurde das handy eines freundes abghört über das etliche telefonate in zusammenhang mit cannabis geführt wurden, auch von mir nun habe ich eine vorladung wegen eines allgemeinen verstoßes bekommen...
ich wurde früher schonmal mitner tüte erwischt...
zu mir ich bin 18 und schüler...
jetzt ist meine frage was mich erwartet und wie ich mich verhalten soll ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
ich mich verhalten soll ?


Das können wir Dir so auch nicht sagen. Am besten ist es in solchen Fällen immer, erst mal die Aussage zu verweigern, bis man weiß, was die anderen so ausgesagt haben. Und zwar sicher(!) weiß. Und sicher weiß man es nur über Akteneinsicht. Von daher sind auch bei Dir diese beiden alternativen vorerst die sinnbringensten:

Entweder:
Anwalt --> Akteneinsicht --> Entscheidung, ob man was zur Sache sagt, oder nicht.

Oder:
Aussage verweigern --> abwarten --> Wenn Verfahrenseinstellung = alles gut --> Wenn Anklage/Strafbefehl = Anwalt --> Akteneinsicht --> Entscheidung, ob man was zur Sache sagt, oder nicht.

Dritte Möglichkeit ist, Dir anzuhören, was man Dir vorwirft und ein Geständnis abzulegen.

Was Du davon machst, mußt Du selber entscheiden.



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