Vorladung Amtsgericht / Diebstahl

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
PilaLu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Amtsgericht / Diebstahl

Guten Abend,

ich hatte im Januar (vor etwa 6 Wochen) einen sehr unangenehmen und verzwickten Vorfall bei H&M in Berlin.
Es war ein Samstag und ich wollte ein Kleidungsstück im H&M zurück bringen, welches ich ein paar Tage vorher in einem anderen Geschäft erworben habe und mir nicht passte. Meine Tasche war voll mit Einkäufen und 2-3 Dingen, die ich zur Altkleidersammlung bringen wollte (ein alter Pullover meiner Oma und auch Kleiderbügel von H&M und Zara z.B.).
Ich also rein in den H&M, auf dem Weg zur Kasse bemerke ich aber, dass ich den Kassenzettel für das Kleidungsstück nicht dabei habe, stöbere noch ein wenig, finde 2-3 andere Dinge, gehe in die Umkleidekabine, kaufe nichts und verlasse den Laden. Auf dem Weg nach draußen tippt mich der übereifrige Ladendetektiv an und fragt ob er in meine Tasche schauen könnte. Da war ich mir noch viel zu sicher und folge ihm in den Hinterraum des Ladens.
Ursache für seine Vermutung des Diebstahls: Er hat in einer der Kleidungsstücke ein Etikett gefunden.
Ich packe selbstsicher meine Tasche aus und beteuere, dass ich das eine Kleidungsstück zurück bringen wollte. Das gefundene Etikett passt übrigens nicht zu dem Kleidungsstück.
Außerdem trage ich noch einen ziemlich neuen Pullover der schwedischen Modekette und auch dieser wird sofort als gestohlen vermutet. Diesen habe ich jedoch schon im Dezember in einer anderen Stadt gekauft.
Die Polizei kommt, ich mache ehrlich meine Angaben, beteuere, dass das alles ein unglücklicher Zufall ist und erhalte dann 2 Wochen später eine Vorladung zur Polizei, zu der ich nicht erscheine, weil ich geschäftlich unterwegs bin. Den Kassenbon habe ich mittlerweile auch nicht mehr wieder gefunden, um meinen Kauf zu beweisen.
Heute also (etwa 6 Wochen später) die Vorladung des Amtsgerichts mit dem Kaufhausdetektiv als Zeugen zu einem beschleunigten Verfahren.
Ich habe noch nie etwas geklaut und war mir meiner Sache viel zu sicher (auch wenn einiges für mich als Diebin spricht).
Die vermeintlich geklauten Teile haben übrigens einen angegeben Wert von 49,98 €.
Es fühlt sich so ungerecht an, aber ich weiß auch nicht mehr was ich sagen soll, da auch meine Geschichte klingt wie schlecht ausgedacht.
Was nun? Nun werde ich da im beschleunigten Verfahren verurteilt für nichts?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Tausend Dank!
P

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du kannst Dir selbst helfen, wenn Du Deine Version der Geschichte so glaubhaft erzählst, dass sie der Richter Dir abnimmt.
Dazu noch eine plausibele Erklärung, weshalb das umzutauschende Kleidungsstück nicht erst zurückgegeben wurde, und erst danach der weitere Einkauf gestartet wurde.
Und dann auch noch eine Erklärung, wie das lose Etikett in die Tasche kam.

Und zum Schluss auch noch eine Erklärung, wieso die Rechnung auf einmal verschwunden ist, obwohl man von dem Diebstahlvorwurf wusste und einem der Poppo deswegen auf Grundeis gehen musste und man mit dieser Rechnung den Vorwurf hätte aus der Welt schaffen können.

Wird doch alles einfach zu erledigen sein,
oder Du denkst mal darüber nach, wie glaubwürdig fremde Personen Deine Geschichte finden und kümmerst Dich um was handfesteres. Suchen und finden der Rechnung wäre meine erste Option.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PilaLu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir Berry! Das lose Etikett hat nichts mit mir zu tun und ist auch keinem der genannten Kleidungsstücke zuzuordnen.
Wenn man gerne und viel kauft behält man leider nicht immer alle Rechnungen, so auch in diesem Fall.
Der weitere Einkauf wurde gestartet, weil sich die Gelegenheit ergab. Und der Umtausch vertagt, weil da schon die Rechnung nicht auffindbar war
Leider entspricht das alles genau so der Wahrheit und kann auch nur so wiedergegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Leider entspricht das alles genau so der Wahrheit und kann auch nur so wiedergegeben werden.


Dann hast Du jetzt sehr große Chancen, Opfer eines Justizirrtums zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann hast Du jetzt sehr große Chancen, Opfer eines Justizirrtums zu werden.

Das sehe ich ähnlich, erfahrungsgemäß werden die beteiligten Organe der Rechtspflege diese Story nicht kaufen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PilaLu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Leider entspricht das alles genau so der Wahrheit und kann auch nur so wiedergegeben werden.


Dann hast Du jetzt sehr große Chancen, Opfer eines Justizirrtums zu werden.


Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Und wie schlimm fällt eine Strafe aus, im schlimmsten Falle? Ich kann doch nicht sagen ich hätte etwas geklaut, nur damit sich das strafmildernd auswirkt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Schlimmstenfalls: Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, d.h. mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe kann nicht verhängt werden. Stünde eine Strafe von mehr als 6 Monaten im Raum, müsste Dir ein Pflichtverteidiger zugeordnet werden wenn Du noch keinen eigenen Anwalt hast.

Realistisch ist weit weniger, hierzu müssten wir aber den Wert der mutmaßlich gestohlenen Gegenstände kennen sowie ein paar Details über Deine strafrechtliche Vorgeschichte, so vorhanden. Üblicherweise läuft es bei Ersttätern auf eine Geldstrafe hinaus, ein bis zwei Monatsgehälter sind ein guter Richtwert. Aber wie gesagt, lasse uns die angeklagte Schadenshöhe sowie eventuelle Vorstrafen wissen dann kann man die Glaskugel wenigstens etwas fokussieren.

Wenn das beschleunige Verfahren zugelassen wird deutet das darauf hin dass StA und Gericht den Fall für simpel und die Beweislage für relativ eindeutig halten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PilaLu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich mir gedacht, dass die Angelegenheit einfach als klar eingestuft wird.
Bei den vermeintlich geklauten Waren liegt ein Wert von 49,98 € vor und ich habe keinerlei Einträge im Führungszeugnis oder Kontakt mit der Polizei bisher (abgesehen vom zu schnell fahren). Und geklaut habe ich noch nie. Alles sauber

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Na, dann läuft es eher auf ein Monatsgehalt als auf zwei heraus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PilaLu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann sind 2300 Euro Strafe (die ich nicht gespart habe) für einen verlorenen Kassenbon dennoch ein großer Denkzettel. Ich danke trotzdem für die schnellen antworten und die Unterstützung

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Dann sind 2300 Euro Strafe (die ich nicht gespart habe) Macht nichts - man kann einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Bei diesem Einkommen dürfte die Raten recht groß ausfallen, aber es muß nicht auf einen Schlag gezahlt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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