Vorladung Ausspähen von Daten / Wie geht es weiter?

29. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Ausspähen von Daten / Wie geht es weiter?

Hallo an alle,

Habe eine Frage Person A hat eine Vorladung der Polizei wegen Ausspähen von Daten bekommen Person A weiß von wem die Anzeige kommt von Person B.

Person A hat eine Beziehung mit der Schwester von Person B, nach einen heftigen Streit und kurzer Trennung von Person A und Schwester von Person B, sind beide wieder ein Paar.

Person B wollte ihren Notebook neu aufsetzen lassen und hat Person A gefragt der nicht wollte aber Schwester von Person B hat ihn überredet.

Nachdem der Notebook neuaufgesetzt wurde hat Person B gefragt das Person A das Notebook komplett fertig einrichten könnte mit Google Konto Person A fragt Person B nach Zugangsdaten für Googlekonto Person B schreibt es auf Person A gibt es falsch ein weil es nicht richtig gelesen werden konnte Person B gibt es selbst am Notebook ein.

Person B und Person A verstehen sich eigentlich nicht sehr gut Person B mochte Person A von anfang an nicht ( Du hast mir meine Schwester weggenommen) Daraufhin hat Person A in Facebook gelesen das Person B während Sie anwesend ist und Notebook repariert wird mit einer Person und lästert das Sie Person A nicht mag und diese Person eigentlich ein ( Psycho ist ) .

Daraufhin ist Person A sehr sauer und redet nicht mehr mit Person B leider hat Person a auch in Google Bilder geschaut und Oben Ohne Fotos von Person B gesehen und gespeichert. Schwester von Person B hat Person B gesagt Sie soll ihr Passwort ändern Person B sagt das braucht Sie nicht.

4 Monate Später hat Person B ihr Passwort geändert und sagt wegen Schwester von Person B zeigt Sie Person A nicht an. Person A hat alles gelöscht.

Wie oben geschrieben nach Streit mit Schwester von Person B und kurzer Trennung sah Schwester von Person B die Fotos und sagte das Person B im frust. Schwester von Person B hat Fotos eigenhändig gelöscht ( wurden vergessen zu löschen )

Person A hat seit 10 Monaten keinerlei Zugriff mehr trotzdem hat Person B Anzeige erstattet obwohl Person B Schwester versprochen hat Sie tut es nicht. Da aber die Schwester von Person B wieder mit Person A zusammen ist hat Person B es doch gemacht und zu Schwester gesagt als Rache zerstöre ich nun euer Leben.

Person A ist nicht Vorbestraft und hat bereits einen Anwalt kontaktiert und die Vorladung höfflich abgesagt.

Schwester von Person B hat 2 kleine Kinder und hat Angst das eine Hausdurchsuchung passieren könnte. ( Passierte im Haushalt damals von Schwester von Person B)

Ich weiß Glaskugeln usw sind wohl nicht vorhanden aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das eine Hausdurchsuchung noch Stattfindet? Außer die Vorladung hat Person a keinerlei Schreiben bekommen.

Ich weiß viel Text aber vielleicht gibt jemand ja gute Ratschläge Danke.

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23 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125972 Beiträge, 40571x hilfreich)

Zitat (von capmen):
und hat bereits einen Anwalt kontaktiert

Dann frage man sinnigerweise den Anwalt - der dürfte das am besten einschätzen können, wie die Behörden vor Ort so ticken..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann frage man sinnigerweise den Anwalt - der dürfte das am besten einschätzen können, wie die Behörden vor Ort so ticken..


Dem stimme ich natürlich zu der Anwalt hat momentan gesagt das Person A sich nicht dazu äußern soll und hat Akteneinsicht beantragt.

Das wurde im oberen Text vergessen zu Erwähnen.

Person A bereut natürlich sehr das es soweit gekommen ist wie hoch ist die Chance das der StA einstellt wegen mangel an öffentlichen Interesse?

Schwester von Person B hat mit Person B bereits 2 x Telefoniert und gefragt und gefordert wegen dem Familienwillen den Strafantrag zurücknehmen Person B sagt Sie breche mit allem und will Person A leiden sehen.

Ist das ganze nicht ein großer Rosenkrieg? Danke für alle die Antworten.

Wenn Person B nicht zurücknimmt und StA nicht einstellt kommt eine Geldstrafe? Oder 3 Jahre Haft?!

Gruß capmen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125972 Beiträge, 40571x hilfreich)

Zitat (von capmen):
wie hoch ist die Chance das der StA einstellt wegen mangel an öffentlichen Interesse?

Eher schlecht.

Nach jahrelanger Ignoranz versucht man nun dem falschen Eindruck, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei mit Vehemenz entgegenzutreten - sofern die geringen Ressourcen das erlauben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#4
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihre Rückantwort.

Leider musste ich feststellen das der Ton hier in diesem Forum sehr "Rau" ist, man darf nicht vergessen das wir alle hier Menschen sind und viele sich einfach nicht so mit der Thematik auskennen vielleicht wäre es ja möglich da etwas "neutraler" zu sein.

Falls noch jemand Antworten hat sehr gerne, wenn die StA nicht einstellt was wäre das wohl zu erwartende?

Ein Strafbefehl? Mit einer Geldstrafe? Wie hoch wird so etwas ausfallen? Und im extremstfall wäre wohl die Verhandlung. Wobei viele im bekanntenkreis von Person A das für zu Kindisch und übertrieben sehen.

Das das Internet kein Rechtsfreier raum ist , ist klar es geht auch garnicht darum das Person A das Opfer sein möchte.

Was ist eigentlich wenn Person B bei der Polizei total falsche angaben gemacht hat die so nicht stimmen und sich so nicht zugetragen haben? Wie verfährt die Polizei / StA bei sowas? Hat Person A möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Ich bedanke mich und wünsche einen schönen Tag

capmen

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35059 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von capmen):
Wobei viele im bekanntenkreis von Person A das für zu Kindisch und übertrieben sehen.
Ich kenne die alle nicht, aber dem schließe ich mich an.
Die ganze Sache klingt dermaßen kindisch, dass ich mich frage, ob A, B, und irgendwelche Schwestern schon volljährig sind und wenn ja, auch geschäftsfähig?

Bei solchen Fragen, was zu erwarten ist, fällt mir oft ein:
Vielleicht ist es schon *Strafe* genug, dass A nun eine Weile warten muss, evtl. schlecht schläft und Geld fürn Anwalt ausgibt.

Zitat (von capmen):
Was ist eigentlich
...dann dauert der ganze *Streit* noch länger.
Zitat (von capmen):
Hat Person A möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Ja. Mit und ohne Anwalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125972 Beiträge, 40571x hilfreich)

Zitat (von capmen):
Was ist eigentlich wenn Person B bei der Polizei total falsche angaben gemacht hat die so nicht stimmen und sich so nicht zugetragen haben? Wie verfährt die Polizei / StA bei sowas?

Die Justiz reagiert bei Falschaussagen, falscher Verdächtigung in der Regel recht konsquent.



Zitat (von capmen):
Hat Person A möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Ja, sowohl zivil- wie strafrechtlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich bedanke mich für die Antworten.

@Anami Ja Sie haben vollkommen recht es ist wirklich alles Kindisch :( und ja die Personen A / B / Schwester sind 39 / 28 / 40

Die Schwester lässt leider nicht mit sich reden der Familienfrieden ist kaputt und Sie haben recht "Vielleicht ist es schon *Strafe* genug, dass A nun eine Weile warten muss, evtl. schlecht schläft und Geld fürn Anwalt ausgibt".

Genau das ist momentan für Person A das richtige Problem trotzdem nervt mich Person A jeden Tag damit was nun auf ihn zukommen wird! Die ständige Angst das eine Hausdurchsuchung stattfinden kann hängt ihm sehr an. Und wenn Geldstrafe wie hoch wird so eine ausfallen usw. Wie gesagt Person A ist nicht vorbestraft und sehr unsicher.

Die Tatsache das Person B leider die Sache nicht richtig erzählt hat bei der Polizei ist natürlich alles andere als toll für Person A. Darum auch die Frage ob er was dagegen machen soll.

Das beste wird wohl momentan sein die Akteneinsicht abzuwarten und dann Stellung zu nehmen, wie läuft das eigentlich nach der Stellungnahme reagiert die StA und entscheidet was passiert oder?


Tut mir leid Fragen über Fragen.

Ich bedanke mich erstmal und wünsche einen schönen Abend.

Gruß capmen

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#8
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von capmen):
Person A bereut natürlich sehr das es soweit gekommen ist wie hoch ist die Chance das der StA einstellt wegen mangel an öffentlichen Interesse?


Generell rangieren solche Beziehungsstreitigkeiten (ohne körperliche Gewalt) wie "mein Ex hat sich in mein Insta-Konto eingeloggt", auf der Prioritätenliste nicht allzeit weit oben. Dafür dürfte auch sprechen, dass man einen Anhörungsbogen anstatt einer Vorladung erhalten hat.

Zitat (von capmen):
Was ist eigentlich wenn Person B bei der Polizei total falsche angaben gemacht hat die so nicht stimmen und sich so nicht zugetragen haben? Wie verfährt die Polizei / StA bei sowas? Hat Person A möglichkeiten dagegen vorzugehen?


Wie bereits geschrieben wurde, wäre das dann eine falsche Verdächtigung, als Zeuge muss man die Wahrheit sagen.

.
Zitat (von capmen):
Schwester von Person B hat 2 kleine Kinder und hat Angst das eine Hausdurchsuchung passieren könnte. ( Passierte im Haushalt damals von Schwester von Person B)

Ich weiß Glaskugeln usw sind wohl nicht vorhanden aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das eine Hausdurchsuchung noch Stattfindet?


Zumindest jetzt - nachdem man ja über das Ermittlungsverfahren informiert wurde - ist es unrealistisch, denn eine Hausdurchsuchung würde davor geschehen.




-- Editiert von User am 1. Mai 2024 09:14

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#9
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Generell rangieren solche Beziehungsstreitigkeiten (ohne körperliche Gewalt) wie "mein Ex hat sich in mein Insta-Konto eingeloggt", auf der Prioritätenliste nicht allzeit weit oben. Dafür dürfte auch sprechen, dass man einen Anhörungsbogen anstatt einer Vorladung erhalten hat.


Ich bedanke mich für ihre Antwort, sowas ist gut zu wissen aber es war kein Anhörungsbogen sondern eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen "Ausspähen von Daten". Aber Sie kam nicht von der Staatsanwalt, der Anwalt von Person A sagte das man da nicht hingehen muss und hat es höfflich abgesagt.



Zitat (von CarstenF):
Wie bereits geschrieben wurde, wäre das dann eine falsche Verdächtigung, als Zeuge muss man die Wahrheit sagen.


Danke für die Auskunft sollte es nun schlimmer kommen sollte Person A sich eindeutig dagegen wehren, Person B ist wahrlich auf Rache aus koste es was es wolle sagte Sie im Gespräch mit ihrer Schwester.

Zitat (von CarstenF):
Zumindest jetzt - nachdem man ja über das Ermittlungsverfahren informiert wurde - ist es unrealistisch, denn eine Hausdurchsuchung würde davor geschehen.


Danke ihre Antwort beruhigt natürlich nun sehr, der Anwalt war deswegen zu Person A sehr zurückhaltend er meinte es kann immer passieren aber wohl unwahrscheinlich weil es meistens davor passiert wegen dem Überraschungseffekt.

Das weitere verfahren wird wohl so sein Person A wartet nun bis Akteneinsicht da ist dann reagiert er mit seinem Anwalt auf die Vorwürfe und was passiert dann? Kommt dann entweder einstellung des Verfahrens oder der Strafbefehl mit der Strafe? Oder geht es dann weiter zur Gerichtsverhandlung?

Ich bedanke mich für die Antworten und wünsche einen schönen Feiertag.

Gruß capmen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35059 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von capmen):
wie läuft das eigentlich nach der Stellungnahme
Das wird der Anwalt erklären. Wozu hat man den sonst?
Zitat (von capmen):
sollte es nun schlimmer kommen sollte Person A sich eindeutig dagegen wehren,
Ja, auch dazu wird der Anwalt auf Nachfrage antworten, was man tun sollte---und was nicht. Der hat jetzt auch noch keine Akteneinsicht gehabt.

(editiert)

Ich meine, der Hinweis des Anwaltes, nicht zum Vorladungstermin zu erscheinen, war schon gut überlegt. Der will vermutlich vermeiden, dass A sich ähnlich wie hier im EP ...um Kopf und Kragen redet.

-- Editiert von Moderator am 2. Mai 2024 00:08

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125972 Beiträge, 40571x hilfreich)

Zitat (von capmen):
er meinte es kann immer passieren aber wohl unwahrscheinlich weil es meistens davor passiert wegen dem Überraschungseffekt.

Richtig.
Es sei denn es kommen neue Erkenntnisse, die eine Durchsuchung rechtfertigen würden.



Zitat (von capmen):
Das weitere verfahren wird wohl so sein Person A wartet nun bis Akteneinsicht da ist dann reagiert er mit seinem Anwalt auf die Vorwürfe

Korrekt.



Zitat (von capmen):
was passiert dann? Kommt dann entweder einstellung des Verfahrens oder der Strafbefehl mit der Strafe? Oder geht es dann weiter zur Gerichtsverhandlung?

Genau das steht dann zur Auswahl.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update:

2 1/2 Monate seit Zustellung der Vorladung von Person A , Akteineinsicht wurde vor 7 Wochen beantragt bisher keine Auskunft und bisher keine Hausdurchsuchung.

Person A hofft immer noch auf Einstellung aber die Mühlen sind sehr langsam.

Die Chance das noch eine HD passiert wird wohl von Tag zu Tag geringer richtig?

Lg

capmen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8277 Beiträge, 1729x hilfreich)

Zitat (von capmen):
Die Chance das noch eine HD passiert wird wohl von Tag zu Tag geringer richtig?


Das würde ich so nicht sagen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das würde ich so nicht sagen.


Hmm ja da sagt jeder was anders dazu. Sollte auch nur ein kurzes Update sein. Der Anwalt von Person A meinte eh das es eingestellt wird, und wenn überhaupt eine kleine Geldstrafe, Weil es Kinderkram ist.

Lg

Capmen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 49x hilfreich)

hat man denn schon Gegenanzeige gestellt wegen falscher Verdächtigung oder sowas?

Was sollte denn eine Hausdurchsuchung bringen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125972 Beiträge, 40571x hilfreich)

Zitat (von capmen):
Die Chance das noch eine HD passiert wird wohl von Tag zu Tag geringer richtig?

Nun, das ist eine häufig geäußerte Meinung. Oft wohl auch zutreffend.

Mir ist allerdings ein Fall bekannt, da erreichten die Ermittler ca. 9 Monate später neue Erkenntnisse. Die waren so überzeugend, das nur 5 Stunden später eine HD stattfand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39911 Beiträge, 14222x hilfreich)

Kann sein, kann nicht sein. Im Laufe der Ermittlungen können doch immer wieder neue Erkenntnisse dazu kommen, die dann weitere Maßnahmen erfordern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von capmen):
Ich bedanke mich für ihre Antwort, sowas ist gut zu wissen aber es war kein Anhörungsbogen sondern eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen "Ausspähen von Daten".


Ja, okay, hatte mich damals mit einem anderen Thema vertan, aber auch eine Vorladung muss nicht zwingend Etwas aussagen.

Zitat (von capmen):
Hmm ja da sagt jeder was anders dazu.


Naja, wenn man nach Hausdurchsuchung und entsprechenden Straftaten googelt, findet man vermutlich dazu auch entsprechende Beiträge im Internet. Die anderen 95%-99% der Fälle, bei denen es keine Hausdurchsuchung gab, wird man aber damit wohl eher nicht finden.

Abgesehen davon bedeutet eine Hausdurchsuchung für die Polizei auch Personal- und Zeitaufwand.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, kurzes Update:

Person A hat mir heute geschrieben das er einen Brief vom Anwalt bekommen hat, von der Staatsanwalt.

Drin steht aber leider nur recht wenig.

"Die angeforderten Akten sind derzeit versandt. Ihr Antrag auf Akteneinsicht wird vorgemerkt".

Das war alles was drin steht jemand eine erklärung um was es sich dabei handelt? Im Internet liest man von Hinhalte Taktik usw.

Vielleicht weiß da jemand mit Ahnung mehr.

Akteneinsicht wurde übrigens vor 8 Wochen beantragt

lg

capmen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39911 Beiträge, 14222x hilfreich)

Ganz einfach; jemand anderes war schneller, die Akte steht nicht zur Verfügung. Ist doch geschrieben worden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
capmen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Eine kurze Rückmeldung bzw Update:

Person A hat nach 7 Monaten Akteneinsicht bekommen laut Anwalt kein hinreichender Tatverdacht wollte nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen lassen. Die Sta hat das ganze nicht so gesehen und wollte Anklage erheben hat dann § 153a StPO angeboten gegen Auflage Zahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.

Person A hat das Angebot angenommen weil der Familienfrieden am Tiefpunkt gewesen ist. Der Anwalt von Person A meinte Anklage vor Gericht wäre teurer gewesen auch wenn es Freispruch gegeben hätte wären die Anwaltskosten höher gewesen.

Zum Abschluß: Verfahren wurde nach §153a StPO eingestellt.

Liebe Grüße und alles gute an alle hier!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33514 Beiträge, 17469x hilfreich)

Dass die Anwaltskosten bei einem Freispruch von der Landeskasse übernommen werden, war dem Anwalt nicht bekannt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39911 Beiträge, 14222x hilfreich)

Nun ja, ein Anwalt muss ja nicht für die erstattungsfähigen Kosten arbeiten. Ist ja gerade im Strafrecht nicht so ganz unüblich, ein freies Honorar zu vereinbaren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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