Hallo,
habe heute eine Vorladung erhalten.
Betreff ist: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
1. Es ist nicht angegeben als was ich geladen > Zeuge, Beschuldigter,... Warum?
2.Meine Eltern sind als Zeugen geladen. Wie sollen Sie sich verhalten? Termin absagen?
3.Wie soll ich mich verhalten? Ich würde schon gerne wissen um was es geht.
4.Vorgeschichte:
- 2x im Auto erwischt worden. Werte waren immer zu gering.
- Habe übers inet Zeug mal bestellt ist aber schon 1Ajhr ca. her. Ich weiß das dieser Dealer geschnappt wurde. Er hat im großen Stil verkauft.
Vorladung BTM
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Woher sollen wir das wissen ?
2. Das müssen sie selbst entscheiden. Vor allem kommt es darauf an, wohin man geladen ist. Bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft kann man nicht "absagen". Bei der Polizei schon (dort hingegen muß man nicht mal absagen, sondern kann einfach wegbleiben).
3. Dann müssen Sie entweder hingehen und sich anhören, was Sache ist, oder einen Anwalt beauftagen, der Akteneinsicht nimmt.
4. Dann wird es wohl darum gehen.
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By the way: Internetshopping ist ne feine Sache, mache ich auch gerne... Aber ich werde glaube ich nie verstehen, dass Leute sich illegale Drogen oder sonst irgendwelche illegalen Dinge übers Internet bestellen... Ist das Unrechtsbewußtsein (womit ich nicht mal das "moralische" meine) so dermaßen gesunken, dass das alles offenbar heuzutage als normal empfunden wird?!
Was ist das nächste? "Profikiller to go", optiional mit weißer oder roter Nelke im Knopfloch?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
soll ich mir sofort einen Anwalt nehmen oder warten bis etwas von der Staatsanwaltschaft kommt?
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Wenn man -erst mal- nur wissen will, worum es geht, muß man sich -logischerweise- sofort einen Anwalt nehmen. Den kann man dann aber auch erst mal (um die Kosten klein zu halten) ausschliesslich mit Akteneinsichtsnahme beauftragen. Das geht auch per online-Anwalt. Gibt es hier:
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Und dann kann man weitersehen.
Möglicherweise ist es dann das schlaueste abzuwarten, ob Anklage erhoben wird, oder nicht. Wenn nicht, braucht man auch keinen Anwalt mehr. Wird Anklage erhoben nimmt man sich dann ggf. einen. Evtl. ist er aber auch im Fall einer Anklage überflüssig. Kommt halt drauf an, was genau vorgeworfen wird und was in der Akte steht.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 10.02.2014 20:44
quote:
Wenn man -erst mal- nur wissen will, worum es geht,...
kann man auch einfach der netten Vorladung folgen, sich den Sachverhalt anhören und ansonsten die Klappe halten.
Sollte einem letzteres schwer fallen, bitte nicht hingehen und per Anwalt Akteneinsicht fordern.
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