Ich hab gestern einen Brief von der Polizei erhalten zwecks einer Vorladung als Beschuldigter. Grund: allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen.
Der Zeitraum liegt von Anfang April bis Mitte Mai diesen Jahres.
Meine einzige Erklärung dazu, wäre das Handy eines Freundes, welches eingezogen wurde. Bin noch nie mit der Polizei in Kontakt gekommen und hatte dies auch nicht vor.
Habe häufiger gelesen, dass man diesen Termin nicht wahrnehmen soll bzw von seinem Schweigerecht Gebrauch machen soll und dies der Polizei schriftlich mitteilen. Ist das ratsam?
Und was genau besagt der Grund der Vorladung, alles was sie haben könnten sind Nachrichten, welche keine 'Zubereitungen' verdeutlichen
Vorladung Beschuldigter Btmg
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es ist höflich, wenn man Termine absagt. Man sollte sich nicht äußern. Wenn man zu diesem Termin geht, sitzt man ausgebildeten Menschen gegenüber, die jahrelange Erfahrung darin haben, alles aus Ihnen heraus zu locken. Man hat sich da schneller selbst belastet als man gucken kann.ZitatHabe häufiger gelesen, dass man diesen Termin nicht wahrnehmen soll bzw von seinem Schweigerecht Gebrauch machen soll und dies der Polizei schriftlich mitteilen. Ist das ratsam? :
Sinnvoll wäre es, später ein paar Euro zu investieren, um Akteneinsicht zu beantragen, das geht hier zum Pauschalpreis bei frag-einen-anwalt.de.
"Cannabis und Zubereitungen" ist quasi eine allgemeine Floskel. Offensichtlich liegen Hinweise vor, die Sie mit Cannabis in Verbindung bringen.ZitatUnd was genau besagt der Grund der Vorladung, alles was sie haben könnten sind Nachrichten, welche keine 'Zubereitungen' verdeutlichen :
Also den Termin mit oder ohne Begründung absagen?
Würde dann lieber Absagen und falls dann nochmal etwas kommt einen Anwalt zwecks Akteneinsicht einschalten, eventuell kann man sich das Geld ja komplett sparen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAlso den Termin mit oder ohne Begründung absagen? :
Das kannst Du Dir aussuchen.
Zitatund falls dann nochmal etwas kommt einen Anwalt zwecks Akteneinsicht einschalten, :
Kann man so machen. Nur - falls ein Strafbefehl kommt, ist dir mit bloßer Akteneinsicht auch nicht mehr ganz so viel geholfen. Denn gegen einen Strafbefehl muss man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig.
Da vermutlich nur Chats gegen mich vorliegen, wird das hoffentlich nicht zu einem Strafbefehl kommen
Aber schon mal Dankeschön
Also den Termin mit oder ohne Begründung absagen? Sie möchten von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen - wenn Sie unbedingt absagen wollen, können Sie diesen Satz dazusagen und fertig...
Nun ja, man hat aus den Chats (nach Meinung der Staatsanwaltschaft) zumindest fundierte Hinweise erlesen können, die auf strafbare Handlung(en) Ihrerseits hindeuten, sonst wäre gar nicht erst ein Verfahren eröffnet worden. Staatsanwaltschaften leiden eher seltener an Arbeitsmangel.
Je nachdem, was da drinne steht (mal ganz doof gesagt "Kannst Du mir 5 Steine besorgen", "Die kosten Dich aber 10 Ocken" oder ähnliches), kann sowas schon reichen.
Die Staatsanwaltschaft muß nicht beweisen, sondern glaubhaft machen - das ist schon ein Unterschied. Also ganz so auf die leichte Schulter sollte man es nicht nehmen.
Aber mal nebenbei gefragt - Wie alt sind Sie eigentlich? Wohl eher Jugendlicher? Über welche Mengen bzw wie viel und wie oft würde man sprechen müssen?
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