Vorladung Beschuldigter Btmg

23. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
bayday
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Beschuldigter Btmg

Ich hab gestern einen Brief von der Polizei erhalten zwecks einer Vorladung als Beschuldigter. Grund: allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen.
Der Zeitraum liegt von Anfang April bis Mitte Mai diesen Jahres.
Meine einzige Erklärung dazu, wäre das Handy eines Freundes, welches eingezogen wurde. Bin noch nie mit der Polizei in Kontakt gekommen und hatte dies auch nicht vor.

Habe häufiger gelesen, dass man diesen Termin nicht wahrnehmen soll bzw von seinem Schweigerecht Gebrauch machen soll und dies der Polizei schriftlich mitteilen. Ist das ratsam?

Und was genau besagt der Grund der Vorladung, alles was sie haben könnten sind Nachrichten, welche keine 'Zubereitungen' verdeutlichen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von bayday):
Habe häufiger gelesen, dass man diesen Termin nicht wahrnehmen soll bzw von seinem Schweigerecht Gebrauch machen soll und dies der Polizei schriftlich mitteilen. Ist das ratsam?
Es ist höflich, wenn man Termine absagt. Man sollte sich nicht äußern. Wenn man zu diesem Termin geht, sitzt man ausgebildeten Menschen gegenüber, die jahrelange Erfahrung darin haben, alles aus Ihnen heraus zu locken. Man hat sich da schneller selbst belastet als man gucken kann.

Sinnvoll wäre es, später ein paar Euro zu investieren, um Akteneinsicht zu beantragen, das geht hier zum Pauschalpreis bei frag-einen-anwalt.de.

Zitat (von bayday):
Und was genau besagt der Grund der Vorladung, alles was sie haben könnten sind Nachrichten, welche keine 'Zubereitungen' verdeutlichen
"Cannabis und Zubereitungen" ist quasi eine allgemeine Floskel. Offensichtlich liegen Hinweise vor, die Sie mit Cannabis in Verbindung bringen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bayday
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also den Termin mit oder ohne Begründung absagen?

Würde dann lieber Absagen und falls dann nochmal etwas kommt einen Anwalt zwecks Akteneinsicht einschalten, eventuell kann man sich das Geld ja komplett sparen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von bayday):
Also den Termin mit oder ohne Begründung absagen?


Das kannst Du Dir aussuchen.

Zitat (von bayday):
und falls dann nochmal etwas kommt einen Anwalt zwecks Akteneinsicht einschalten,


Kann man so machen. Nur - falls ein Strafbefehl kommt, ist dir mit bloßer Akteneinsicht auch nicht mehr ganz so viel geholfen. Denn gegen einen Strafbefehl muss man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bayday
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da vermutlich nur Chats gegen mich vorliegen, wird das hoffentlich nicht zu einem Strafbefehl kommen

Aber schon mal Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Also den Termin mit oder ohne Begründung absagen? Sie möchten von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen - wenn Sie unbedingt absagen wollen, können Sie diesen Satz dazusagen und fertig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nun ja, man hat aus den Chats (nach Meinung der Staatsanwaltschaft) zumindest fundierte Hinweise erlesen können, die auf strafbare Handlung(en) Ihrerseits hindeuten, sonst wäre gar nicht erst ein Verfahren eröffnet worden. Staatsanwaltschaften leiden eher seltener an Arbeitsmangel.

Je nachdem, was da drinne steht (mal ganz doof gesagt "Kannst Du mir 5 Steine besorgen", "Die kosten Dich aber 10 Ocken" oder ähnliches), kann sowas schon reichen.

Die Staatsanwaltschaft muß nicht beweisen, sondern glaubhaft machen - das ist schon ein Unterschied. Also ganz so auf die leichte Schulter sollte man es nicht nehmen.

Aber mal nebenbei gefragt - Wie alt sind Sie eigentlich? Wohl eher Jugendlicher? Über welche Mengen bzw wie viel und wie oft würde man sprechen müssen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.167 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen