Vorladung Beschuldigter Diebstahl

2. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Roccatgamer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung Beschuldigter Diebstahl

Hallo Liebes Forum und zwar ich habe ein Problem.
Ich habe gestern Post bekomm für eine Vorladung wegen Diebstahl.

In meiner Wohnung wurde eingebrochen am 20. Juni 2014 ich war zu
dem Zeitpunkt auf dem Böhse Onkelz Konzert Hockenheimring und wurde kurz vorm Konzert am 21. Angerufen von meine Schwester die mir sagte bei mir wurde eingebrochen die Polizei war da und haben nach mit gefragt. Nun zum Sachverhalt
da alle Elektro Geräte geklaut wurden wo auch die PCs dabei wahren die ich zur Reparatur hatte Kostenwert beide zusammen nur noch 50 Euro da sie 10 Jahre alt wahren nun hat sie mich hundert pro angezeigt wegen Diebstahl ich muss am 6. November zur Polizei und Vernehmung aufnehmen ich hab Angst war vorher noch nie vorgestraft und habe kein Geld für Anwalt und späteren Geldstrafen sollte ich dies aufgebrummt bekommen. Gebt mir bitte einen Rat was ich tun soll. Ich bin 21 Jahre alt und weiß nicht mehr weiter.


mfg Roccatgamer.

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-- Editiert Roccatgamer am 02.11.2014 14:28

-- Editiert Roccatgamer am 02.11.2014 14:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Ich verstehe vorne und hinten überhaupt nichts.
Wenn da doch in Ihrer eigenen Wohnung eingebrochen wurde, während Sie auf einem Konzert waren, warum werden Sie dann von der Schwester angezeigt? Oder waren das die PCs der Schwester? Für den Konzertbesuch gibt es Zeugen?

Grundsätzlich gilt aber, dass Sie zu dem Termin bei der Polizei nicht hingehen müssen und ein Schweigerecht haben. Dann entscheidet der Staatsanwalt allerdings ohne Ihre Sichtweise zu kennen. Aber für mich ist nichtmals klar, was jetzt der Tatvorwurf sein sollte.

Kann es vielleicht sein, dass Sie gar nicht als Beschuldigter , sondern als Zeuge dort aussagen sollen? Dazu müsste was in Ihrem Brief stehen. Oder sehen Sie sich selber für irgendeinen Vorwurf als schuldig an? Jedenfalls haben Sie eigentlich nichts zu befürchten, wenn Sie doch offensichtlich nichts gemacht haben. Einer Anzeige gegen Sie muss die Polizei nachgehen. Das heißt noch lange nicht, dass Sie auch eine Strafe erhalten. Sie können ja bei dem Polizeitermin Ihre Sichtweise schildern. Der Einbruch sollte ja problemlos nachweisbar sein.

Wie kommt es eigentlich, dass Sie zuerst von der Schwester über den Einbruch informiert wurden?



-- Editiert Hafendame am 02.11.2014 14:42

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roccatgamer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nicht meine Schwester die hat mich angerufen das die Polizei da war und mich sprechen wollte wegen dem Einbruch.


Die Rechner wahren in meiner Wohnung sie wurden mit geklaut und nun hat mich die Person Angezeigt wegen Diebstahl aber die Polizei weiss alles wegen dem Einbruch in meiner Wohnung

Ich habe die Rechner ja repariert sie sollten ja nach dem Konzert zurück gehen.

Zwecks des noch wurde ich von ihr Bedroht man würde mich zusammen schlagen von ihrem Freund wen ich die Rechner nich bringe obwohl ich ihr mehrfach gesagt habe sie wurden geklaut ich muss auf Post von der Polizei warten.

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127352 Beiträge, 40796x hilfreich)

Dann wird man sich ja unter Verweis auf die Diebstahlsanzeige recht einfach entlasten können?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 616x hilfreich)


Also eine Person C hat Ihnen zwei Rechner überlassen. Diese wurden bei dem Einbruch geklaut.

Person C hat nun

1. eine Anzeige wegen Diebstahls gegen sie aufgegeben und dabei einen zu hohen Wert angegeben.
2. Ihnen gedroht, Sie zusammenzuschlagen.

Soweit richtig?


zu 1.: Wurden Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen? So oder so sollten Sie bei der Polizei angeben, dass die Rechner bei dem Einbruch geklaut wurden. Dass der Wert Ihrer Meinung nach zu hoch ist, sollten Sie ebenfalls erwähnen.

Strafrechtlich kann Ihnen nichts passieren. Ob Sie Person C den Wert der Rechner ersetzen müssen, weiß ich nicht.

Zu 2.: Falls die Drohnung ernstgemeint ist und sie Beweise dafür haben, sollten Sie diese bei der Polizei anzeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33688 Beiträge, 17553x hilfreich)

Wo ist jetzt eigentlich das Problem? Sie erklären der Polizei halt die Sache mit dem Einbruch, der ohnehin polizeibekannt ist, und dann wird das ja aus der Welt sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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