Vorladung Beschuldigter

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
NY36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Beschuldigter

Hallo zusammen,
habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten.
Habe mich auch schon überall schlau gemacht, Rechtsschutzversicherung etc.

Meine Frage lautet.
Zur Tatzeit steht von 09:30-19:30

Wie kann ich das auffassen.
Liegen bereits Beweise vor oder wird vermutet, dass ich zu diesem bzw. in in diesem Zeitraum diese Straftat begangen haben soll.

Lg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Das ist nicht zu beantworten, ohne Kenntnis, was Ihnen vorgeworfen wird. Aber selbst mit Kenntnis des Tatvorwurfs, kann ohne Akteneinsicht nur gemutmaßt werden, was der Polizei gegenwärtig für Beweise vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott

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#2
 Von 
NY36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Rechtsschutz deckt das nicht ab.
Tatvorwurf ist zerkratzen eines Autos.
Tatzeit wurde auf den oben genannten Zeitraum festgelegt.
Könnt ihr jetzt aus Erfahrung sagen, ob da bereits Beweise vorliegen könnten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Mit dem Vorwurf hat die Rechtsschutz ja nicht zu tun, daraus ergeben sich ja nur die Kostenfolgen (oder eben nicht).
Erfahrungswerte kann man da keine machen, früher oder später bekommt ein Beschuldigter eine Ladung, was bis dahin an Ermittlungen vorgenommen wurden, kann man ohne Akteneinsicht nicht seriös beantworten. Auch aus der Tatzeit kann man keine Rückschlüsse ziehen, wahrscheinlich wurde das betreffende Auto gegen 9:30Uhr abgestellt und gegen 19:30Uhr wurde die Beschädigung entdeckt.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott

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#4
 Von 
NY36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke einfach, wie

Zitat:
Marco Lott
schon sagt, dass die Beschädigung dann entdeckt wurde.
Ich war zu diesem Zeitpunkt auch um Fitnessstudio.

Würde in der Vorladung eine andere Zeit stehen, wenn bereits Beweise vorliegen würden ODER die Klägerin mich gesehen haben soll?

Spiele mit dem Gedanken die Klägerin zur Rede zur stellen. Was haltet ihr davon?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Nicht zwangsläufig, wenn Sie nur am Auto gesehen wurden, wäre eine weitere Eingrenzung der Zeit dennoch nicht möglich. Etwas anderes, wenn mehrere Zeugen konkrete Angaben zur Zeit und Tat gemacht haben, dann könnte auch eine bessere Zeiteingrenzung stattfinden. Aber wie schon gesagt, dass kann seriös nicht vorhergesagt werden.

Von einer Konfrontation der Anzeigenerstatterin würde ich abraten, dies bringt in der Regel mehr Probleme als es beseitigt.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott

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#6
 Von 
NY36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
ich habe heute morgen bei der Polzei angerufen und diese Vorladung mit der Begründung:
"Nach Rechtsberatung möchte ich ihre Vorladung absagen und zu den absurden Vorwürfen keine Stellung beziehen"
Daraufhin hat der Polizei mir gesagt, dass die Indizien daraufhin deuten, dass ich es gewesen bin, denn seit geraumer Zeit immer dieselben Sachen an diesem Auto kaputt gegangen sind.
Habe dem Polizisten auch gesagt, dass ich die Klägerin angerufen um zu erfragen, (wieso genau ICH?!) habe und die mir gesagt hat, dass nur ich in Frage komme. Habe ihm auch weiter erzählt, dass ich bereits bei der Polizei war und Sachen gemeldet, jedoch keine Anzeige erstattet habe (Zettel am Auto, unbekannte Anrufe etc)
Das Schlagwort für die ganze Geschichte ist. Beziehungsende
Der Polz meinte nur: Ich soll einfach Ruhe bewahren, Abstand zur Sache nehmen und nichts weiter machen.

Wie geht es jetzt weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von NY36):
Das Schlagwort für die ganze Geschichte ist. Beziehungsende
Der Polz meinte nur: Ich soll einfach Ruhe bewahren, Abstand zur Sache nehmen und nichts weiter machen.

Wie geht es jetzt weiter?


Ich kann Dir nur empfehlen, dem Rat des Polizisten zu folgen. Wenn Du mehr wissen willst beauftrage einen Anwalt mit der Akteneinsicht (aber nur mit dieser !) - das ist preislich überschaubar und Du bist danach über die Erkenntnislage informiert. Diverse Kanzleien bieten das im Internet quasi zum Festpreis an, Du erhältst dann Kopien oder einen Scan der Akte via Email. Ansonsten höre auf die Polizei ;-)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von NY36):
Das Schlagwort für die ganze Geschichte ist. Beziehungsende
Der Polz meinte nur: Ich soll einfach Ruhe bewahren, Abstand zur Sache nehmen und nichts weiter machen.

Wie geht es jetzt weiter?


Ich kann Dir nur empfehlen, dem Rat des Polizisten zu folgen. Wenn Du mehr wissen willst beauftrage einen Anwalt mit der Akteneinsicht (aber nur mit dieser !) - das ist preislich überschaubar und Du bist danach über die Erkenntnislage informiert. Diverse Kanzleien bieten das im Internet quasi zum Festpreis an, Du erhältst dann Kopien oder einen Scan der Akte via Email. Ansonsten höre auf die Polizei ;-)


Kann mich meinem Vorredner anschließen. Momentan können Sie nichts weiter machen, außer abzuwarten.

Von Kontaktaufnahme zur Anzeigenerstatterin möchte ich nochmals abraten.

Diese Festpreise für die Akteneinsicht bietet meine Kanzlei im Übrigen auch an, für die reine Akteneinsicht berechne ich hierfür 49,- Euro zzgl. 12 Euro Versendungspauschale, welche an die Behörden zu erstatten sind. Bei Interesse können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NY36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

was passiert jetzt weiter, nachdem ich bei der Polizei die Vorladung abgesagt habe?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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