Vorladung Btm Erwerb - Wie Verhalten wenn Leute schon gelabert haben?

21. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
FFJaro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Btm Erwerb - Wie Verhalten wenn Leute schon gelabert haben?

Hi,
ich wurde heute von der örtlichen Polizei angerufen und wurde um eine Vorladung wegen Btm gebeten.
Habe Termin abgemacht.

Der Ticker bei dem ich eine Zeit lang bezogen habe (2-3g/Woche - ca. 4 Monate lang) wurde wegen Btm-Handels auffällig durch Aussagen seiner Kunden und viele Leute haben ihn schon verpfiffen.

Mein Name ist durch Aussagen auch gefallen. Als Btm-Konsument und Erwerber bei dem oben genannten Dealer.

Also liegen Aussagen gegen mich vor. Im großen und ganzen geht es um den großen Ticker, aber was soll ich bei der VOrladung machen? Mir anhören was gegen mich vorliegt und dann nix mehr sagen? Oder soll ich den Konsum und Erwerb zugeben? Würde dadurch irgendwas an Strafe gemildert werden, wenn die das Verfahren gegen mich Vertiefen durch die Aussagen anderer?

VIelen Dank für die Antworten.

Werde entspannter dorthingehen können wenn ihr mich beraten könntet.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Rechtlich Beraten dürfen wir Dich nicht, dass darf nur ein Rechtsanwalt, den Du beauftragen kannst, bevor Du aussagst. Wie Du wohl schon weisst, kannst Du die Aussage verweigern, weil Du als Beschuldigter vernommen werden sollst. Es kann natürlich strafmildernd sein, wenn Du plauderst und so eventuell grössere Fische ins Netz gehen. Bedenken solltest Du auch, dass ein Abdruck der Anzeige an die Führerscheinstelle gehen wird, die können Dir als Konsumenten die Fahrerlaubnis entziehen, auch wenn Du nicht unter Einfluss von Drogen gefahren bist.

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#2
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Wegen solchen Kleinmengen lohnt es sich nicht zu singen wie eine Nachtigall ! ;)

Wenn Sie nicht vorbestraft sind und Ihnen im Höchstfall 48 Gramm ( Cannabis ??? ) angehängt werden dann werden Sie vermutlich mit einer Geldstrafe davon kommen.

-- Editiert von thomasovic am 21.02.2006 11:00:58

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

sie sollten sich an einen anwalt wenden.

Dieser kann Akteneinsicht erhalten und so eine bessere Beratung abgeben.

Meiner meinung nach ist es wenig ratsam, eine Aussage zu machen, ohne einen Anwalt.

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#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Und halten Sie bitte einen Kostenvorschuß für den Anwalt bereit!

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#5
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

klar kostet ein Anwalt auch Geld.

Aber das ist im Allgemeinen ganz gut angelegt, weil sich so oft schlimmeres verhindern lässt.

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Ganz meine Meinung!!

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#7
 Von 
FFJaro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
danke für die Antworten.

Bin 20, vielleicht sollte ich das noch erwähnen.

Müssen die mir genau sagen, wie viel Gramm mir zur Last gelegt wird?

Denn wenn ich erfahre, dass es sehr wenig ist, sag ich gar nix. Dann klärt sich das von alleine denke ich mal.
Wegen §31a. Wegen geringen Menge wenn ich mich nicht irre.


Wenn die aber schon wissen, dass mehr im Spiel war, soll ich dann ein wenig labern, damit ich besser wegkomme?
Meines wissens hat u.a. auch der Ticker gelabert, dass ich was von ihm gekauft habe.

Wäre es besser eine Straftat im Verhör zuzugeben und somit mich und den Ticker weiter zu belasten?

Was könnte denn als Höchststrafe wirksam werden, wenn ich wegen geringen Mengen angezeigt werde.

Habe auch einen Führerschein. Wenn ich mich jetzt selbst belasten würde, hätte ich dann Nachteile, als wenn ich die Aussagen der Anderen so stehen lasse und meine Aussage verweiger?


Vielen Dank

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#8
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ich würde bei der Polizei erst mal nur Angaben zur Person machen.

Bei dieser verhältnismässig kleinen Menge reiten Sie sich unter Umständen nur noch mehr in die Sache rein als es Ihnen bringt wenn sie beginnen zu singen.

Bleiben Sie erst mal cool und hören sich nur an was die Ihnen genau vorwerfen und dann haben Sie immer noch Zeit bis die Verhandlung ist sich evtl. einen RA zu nehmen usw.( bei der Polizei erstmal gar nicht dazu äussern, nur Personalien angeben und gut zuhören!!! ;) ).

Gruss,
Tom

-- Editiert von thomasovic am 22.02.2006 02:42:45

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#9
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Thomasovic
das sehe ich genau so!

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#10
 Von 
FFJaro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, habe JETZT (man achte aufs Datum) Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. In der Vorladung bei der Polizei im Februar habe ich nichts gesagt und Aussage verweigert.

In dem Brief, den ich jetzt bekommen habe werde ich beschuldigt in 11 Fällen Marihuana erworben zu haben( a 5 bis 10 €.
Es ist ein beschleunigtes Verfahren vor dem Jugendrichter (zur Tatzeit 20 J.)
Ein Anwalt wird eingeschaltet. Meine Eltern wollen das so und wir sind im Rechtschutz.

Meine Frage, lohnt es sich wegen diesen wenigen Fällen einen Anwalt zu nehmen? Wie viel kostet er wenn man Rechtschutzversichert ist?
Gar nix?
Er kann ja eigentlich auch nicht mehr viel machen bei den wenigen Fällen.

Als Zeugen sind 5 Personen angegeben.

Bekannte von mir haben 80 Fälle Erwerb unerlaubter BTM. Die mussten zur Jugendgerichtshilfe ( haben vorher bei der Polizei gelabert) und diese meinte, dass sie glaube ich mit ca. 40-60 Arbeitsstunden rechnen müssen.
Was kann mir noch passieren?

Vielen Dank



-- Editiert von FFJaro am 17.06.2006 23:53:11

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#11
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
wenn man Rechtschutzversichert ist?



Der von Ihnen geschilderte Fall ist nicht versicherbar, d.h. die Rechtsschutzversicherung Ihrer Eltern wird sicher nicht eintreten.

Wenn Sie bereits im Ermittlungsverfahren von einem RA vertreten worden sind und nunmehr auch in einem gerichtlichen Verfahren von diesem vertereten werden, entstehen Gebühren und Auslagen bei einem Fall von mittlerer Art und Güte in Höhe von rund EUR 900,00 bis 1.000,00.

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#12
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

vorsatzstraftaten sind in der tat nicht versicherbar. die anwaltskosten sind schwer zu schätzen für die grundgebühr, verfahrensgebühr, verhandlungsgebühr, auslagenpauschale und ust werden bei mittelgebühren etwa 573,20 eur fällig. hinzu kommen können noch kopierentgelte für die akte, abwesenheitsentgelte, fahrtkosten zum termin und sonstiger kleinkram. im hinblick auf führerscheinrechtliche konsequenzen könnten die gebühren wohl auch gem. § 14 RVG erhöht werden.

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#13
 Von 
FFJaro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Was wird denn ungefähr auf mich zukommen an Strafe? Oder kann es auch noch sein, dass ich keine Strafe davontrage?

Ist der Führerschein 100% in Gefahr oder liegt das im Ermessen des Richters?

VIelen Dank
FFJaro

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
suki
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 18x hilfreich)

also sei mir nich bös aber wenn nachgewiesen wird dass du regelmäßig konsumierst und der dir deinen führerschein lässt hatter auf dem richterstuhl nichts verloren! wir haben alle in der fahrschule gelernt was die folgen sind und wie ungleichmäßig (nicht wie alkohol) das abgebaut wird! du stellst somit bei regelmäßigem konsum, auch wenn du das wahrscheinlich anders siehst, eine verkehrsgefährdung dar!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FFJaro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist natürlich richtig.

Da ich schon lange nicht mehr konsumiere, kann ich dem Richter irgendwie beweisen, dass ich clean bin?
Bis zum Termin sind noch über 1,5 Monate Zeit. Wenn ich jetzt auf meine Kosten Tests mache, die beweisen dass ich clean bin, kann ich dann damit rechnen den Führerschein zu behalten? Oder haben solche Tests keine Wirkung vor Gericht?

VIelen Dank
FFJaro

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
suki
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 18x hilfreich)

hmm naja wenn du weißt wann die tests stattfinden kannst du beeinflussen wie die ausfallen genau das wird das problem sein (da sprech ich aus erfahrung). allerdings wäre das trotzdem eine möglichkeit,die ich mim anwalt unbedingt absprechen würd und die ich auch dem richter anbieten würd (zeigt ja das du kooperationsbereit bist.wobei dir das nur in sachen führerschein weiterhelfen wird,wenn überhaupt)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Phreak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von Phreak am 03.04.2008 16:20:54

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