Vorladung: Computerbetrug/ Ausspähen v. Daten

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Test112233
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung: Computerbetrug/ Ausspähen v. Daten

Hallo zusammen,

bei mir es darum, dass ich eine Vorladung erhalten habe.

Ich habe über ebay jemanden kennengelernt, der mir für das online Rollenspiel "WoW", welches mit monatlichen Gebühren verbunden ist, "Spielzeit" günstig verkaufen konnte.

Man kann dort entweder mit einem Prepaid Code bezahlen, welche man in Läden kaufen kann, oder über T-Online, Kreditkarte, und ELV. Er meinte er bräuchte meinen Account, da er den Prepaid Code benutze, aber er ihn selbst eingeben möchte, da ich sonst sagen könne, er würde nicht funktionieren...ich vertraute ihm und gab ihm meinem Account.
...
Naja im nachhinen stellte sich dann heraus, dass derjenige die Spielzeit über einen fremden T-Online Account bezahlt hatte.

Auf der Rechnung vom "Opfer"wurden Spiele im wert von ca 400€ eingekauft. Er erstattete Anzeige ggn Unbekannt.

Also die ganze Geschichte:

Ich hab vor n paar Monaten auf Internetauktionshaus ebay gesurf und viele günstige Angebote für World of Warcraft Spielzeit gesehen (180 Tage für 20€, sehr günstig)...in einem Angebot stand eine ICQ Nummer. Ich schrieb ihn an und wollte mir für 20€ paysafecard die Spielzeit kaufen (ohne ebay) ich vertraute ihm weil er über hundert positive Bewertungen hatte.

Naja dann kam ein Brief von der Polizei...vorladung wegen Ausspähen von Daten. Ich natürlich sofort Anwalt eingeschaltet, der hat Akteneinsicht angefordert: Das stand drin:

1. Schritt: Polizei fordert IP Adressen von der Seite auf der über die Telefonrechnung eingekauft (Gamesload, powered by T online) wurde.
2. Schrit Die Seite auf der eingekauft wurde schreibt, dass die IP Adressen bei der Seite nicht geloggt werden, außer beim "herunterladen" (das ist schonmal falsch, man kann es dort nicht herunterladen, es geht nur um Spielzeit, da das Spiel mit monatlichen Gebühren ist). Und man soll die Entwickler in Frankreich kontaktieren mit einer "Einkaufsnummer" AMEI oder so...
3. Schritt Polizei schreibt die Firma Blizzard an deren Sitz in Frankreich ist mit dieser Nummer an und fordert IP Adressen
4. Schritt Die Firma aus Frankreicht antwortet, dass mit dieser Nummer auf dem Account (Accountname) also mein Account mit 6 Monaten Spielzeit aufgeladen wurde, die IP Adresse mit der bezahlt wurde liegt nicht vor und wird nicht gespeichert , dafür übersenden sie alternativ die letzten 10 Zugriffs IP Adressen. (Dass das natürlich meine sind ist ja logisch..hab halt mit meinem Account von mir zuhause aus gespielt, und es ist ein ONLINE spiel, deshalb wird bei jedem login in das Spiel oder die Accountverwaltung auch die IP an die Entwickler gesendet...

Und jetzt heißt es von der Polizei, dass eindeutig durch die IP nachgewiesen wurde, dass ich das Spiel kostenpflichtig heruntergeladen hätte, nur weil die Leute nicht verstehen, dass es ein Online spiel ist und logischerweise die letzten Zugriffe ich gemacht hab weil ich eben von mri daheim gezockt hab. Da könnten sie auch die letzten 100 Zugriffe senden, ich logge mich täglich mehrmals ein. Naja das Spiel an sich ist sowieso kostenlos auf der offiziellen Homepage zum download freigegeben, zudem hab ichs daheim. Lediglich der Account kostet einmalig beim erstellen Geld, und dann eben jeden Monat 13€.


In der Akte stand eindeutig, dass derjenige der die rechnung begangen hat nicht identifiiziert werden kann, da dort (gamesload / WoW Accountverwaltung) keine IPs geloggt werden.

Anscheinend kann ich jetzt mit nem Eintrag ins Führungszeugnis, dem "Opfer" (was ich eig. auch bin -.-) muss ich sicher das ganze Geld ersetzen, mit riesen Anwaltsgebühren rechnen, nur weil die Leute dort keine Ahnung von Computern / Spielen haben. Dazu schreiben sie noch "Firma World of Warcraf" statt "Firma Blizzard". Also sehr schlecht recherchiert.

Nun habe ich einige Fragen, ich hoffe Sie können mir dabei weiter helfen.

1. Ich wollte vom Anwalt lediglich Akteneinsicht, darf er einfach Dinge tun, die ich ihm nicht "erlaubt" bzw in Auftrag gegeben habe? z.B. mit der Staatsanwältin telefonieren? Muss er mich nicht über solche Dinge informieren?

2. Er möchte als Zwischenrechnung schonmal 600€.... Es gab kein Erstgespräch, ich konnte ihn nie telefonisch erreichen, um zu fragen, wie es mit den Kosten aussieht, er war, laut Aussage der Sekräterin, immer "in einer Besprechung", ich hinterließ meine Handynummer und bat um Rückruf, er rief aber nie zurück. Plötzlich kam die Rechnung und ich schrieb ihm zurück, dass ich keinerlei Abschriften von ihm bekam und keinesfalls den Betrag in einer Einmalzahlung zahlen kann. 2 Tage später kam ein Brief von ihm. Er drohte mir sofort mit Mandatniederlegung und einer Strafanzeige...

3. Es hieß in dem Brief ebenfalls, dass er sehr verwundert sei, wieso ich nicht zahlen könne und dass der Betrag doch gerechtfertigt sei. Er habe mit der Staatsanwältin ausführlich telefoniert und versuche mich für Arbeitsstunden "rauszuboxen". Wieso muss er das überhaupt tun? Ich bin unschuldig, ich habe die Tat nicht begangen. Es gibt keinerlei Beweise, wer der Täter war, es liegen keinerei IP Adressen vor. Es wurde zudem nicht über eBay gehandelt.

____
Dies hier ist kein Einzelfall, bis vor kurzem gab es hunderte solcher Angebote bei E-Bay, alle wurden anscheinend mit gehackten T-Online Accounts bezahlt. Letzte Woche hat T-Online eine weitere Sicherheitsmaßnahme hinzugefügt. MIt dieser verschwanden auch die zig Angebote bei eBay.

Ich bin nicht der einzigste der solch eine Vorladung erhalten hat, habe mich schon mit anderen Unterhalten, bei denen wurde das sofort eingestellt, zudem wurden viele nur als "Zeuge" vorgeladen.

Ich hoffe, Sie können mir da etwas weiterhelfen. Sie müssen noch wissen, dass der Anwalt das höchste Verlangt was er kann...er ist bekannt dafür in meiner Stadt, das wussten wir vorher aber nicht. Ich bin 18 Jahre alt, habe grad meine Ausbildung im Büro wegen einer Krankheit verloren. Er weiß darüber bescheid, will aber trotzdem soviel Geld. Wir hatten eben Angst wegen einer Vorladung, as bekommt man ja nicht jeden Tag. Der Anwalt weiß bescheid über meine aktuelle Situation und hilft mir wirklich nicht, er schickte mir keine Abschrift, er sagtem ir nicht was er tut und rief auch nie zurück...

MfG
Test112233

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-- Editiert am 24.11.2009 19:32

-- Editiert am 24.11.2009 19:34

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nirgendwo steht geschrieben, daß ein Rechtsanwalt Ihnen irgendwelche Abschriften schicken muß. Von was denn auch? So wie Sie schreiben, hat er ja versucht, die Sache auf "dem kurzen Dienstweg" zu klären, was mir in diesem Fall durchaus sinnvoll erscheint. Nicht ganz einleuchtend ist, daß Sie zwar ergebnislos versucht haben wollen, Ihren Anwalt über die Kosten zu befragen, Ihn aber andernfalls mit dem Mandat beauftragen konnten. Und da Ihnen ja der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt ist, scheint es ja eine derartige Gelegenheit gegeben zu haben. Jedenfalls gibt es in der Regel die Möglichkeit, mit einem Rechtsanwalt Ratenzahlung zu vereinbaren.
Was den Fall selbst angeht: Eigentlich müßte es für Sie doch möglich sein, den Verkäufer bei eBay - zumindest noch dessen eBay-Namen - nachzuvollziehen und bei der Polizei anzugeben. Allerdings entbindet dies nicht zwangsläufig von der Strafbarkeit Ihres Handelns. Wenn man statt 65,-€ nur 20,-€ bezahlen soll, dann sollte man schon mal etwas nachdenken, ob denn da alles mit rechten Dingen zugeht. Zumal es mit Sicherheit kein Problem wäre, die Prepaid-Karten auch für 40,-€ los zu werden. Und auch bei Ihnen wird es angekommen sein, daß schon seeeehr viel Vertrauen dazu gehört, einen WOW-Account an einen Wildfremden weiter zu geben. Vermutlich sind Sie deshalb noch ganz gut bedient, wenn das Verfahren gegen Sie am Ende gegen die Ableistung von Arbeitsstunden eingestellt werden würde.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Test112233
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Natürliche wäre es mir komischer vorgekommen, allerdings nur, wenn er nicht über 100 positive Bewertungen über genau jenen Artikel hätte (in eBay). Den Namen habe ich leider nicht mehr, da ich es, wie bereits geschrieben, nicht über eBay gekauft hatte und dies schon über 5 Monate her ist. Ich habe mittlerweile einen ganz neuen Rechner...

Zudem wusste ich, dass ich meinen WoW Account, sofern er das Passwort ändern wolle, sofort zurückholen kann, in dem ich meine Geheimfrage eingebe und mir somit instant ein neues Passwort zugeschickt wird.

Außerdem geht es bei mir nur um diese WoW-Geschichte, aber die anderen Spiele dir gekauft wurden, werden mir auch angehängt...ich kann ja nicht für was verurteilt werden, was ich nicht getan habe, erst recht nicht, wenn es keine Beweise dazu gibt.

-- Editiert am 25.11.2009 13:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Justinexenno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

ALSO mal zu dem text : Nirgendwo steht geschrieben, daß ein Rechtsanwalt Ihnen irgendwelche Abschriften schicken muß. Von was denn auch? So wie Sie schreiben, hat er ja versucht, die Sache auf "dem kurzen Dienstweg" zu klären, was mir in diesem Fall durchaus sinnvoll erscheint.

Das is mal qutsch ein anwalt muß genauso wie es auch die Polizei schreiben tut auflisten um welche angelegenheit es geht und ihm nicht einfach mal so ne rechnung schicken . Ich kenne mich nur all zu gut mit so nen geschichten aus ....da mein account damals gehackt wurde und zu alldem damit massig angestellt wurde was mir angehangen wurde . Aber nicht bewiesen wurde und ich trotzdem dafür zahlen sollte was ich bis heute noch nicht einsehe und nicht gezahlt habe . Aber das ist ja egal .....trotzdem habe ich sowie von meinem anwalt und dem gegenanwalt jedesmal ein schriftverfahren bekommen wie es weiter vorgeht und auch dann erst wenn die ganze sache im Gericht abgeschlossen würde und ein urteil fällt dann erst kann man die anwalt wie gerichtskosten festlegen.....

In deinem fall wegen gerade aus arbeit und so du kannst dich freistellen lassen von den gerichtskosten indem du einfach bei dir in der staat dich umhörst im land und strafgericht und dir dann einen befreiungsantrag hollst .


Ich hoffe mal das klärt sich alles auf kenne das nur all zu gut *daum drück*


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Ich kenne mich nur all zu gut mit so nen geschichten aus


Das scheint mir eher nicht der Fall zu sein.

quote:
du kannst dich freistellen lassen von den gerichtskosten indem du einfach bei dir in der staat dich umhörst im land und strafgericht und dir dann einen befreiungsantrag hollst .


Das ist falsch.

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