Vorladung - Diebstahl geringwertiger Sachen (Ladendiebstahl)

25. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
nelly_98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - Diebstahl geringwertiger Sachen (Ladendiebstahl)

Hallo zusammen, ich habe vor zwei Wochen einen Ladendiebstahl getätigt und wurde erwischt. Warenwert war ca. 20-30€.
Ich bin 19 Jahre alt, lebe noch bei meinen Eltern und bin Studentin. Ich bin Ersttäterin und habe auch anderweitig keine Vorstrafen. Nun habe ich eine Vorladung zur Polizei erhalten und ich frage mich, ob ich dahin gehen muss und was passiert wenn ich es nicht tu? Muss ich den Termin absagen oder kann ich einfach nicht hingehen? Inwiefern hat das Folgen für mich? Wäre es vielleicht ratsam dahin zu gehen? Im Brief steht, dass wenn ich nicht erscheine, es davon ausgegangen wird, dass ich keine Angaben bei der Polizei machen will und der Vorgang dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben wird, die das Erforderliche veranlassen wird. Was genau bedeutet das? Heißt es wenn ich nicht zur Vorladung gehe, dass der Fall nicht eingestellt wird? Ich habe an dem Tag einen Einstellungstest zu dem ich hin möchte und ich habe total Angst, dass dieser Ladendiebstahl mir die Chancen auf eine Ausbildung versaut. Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Fall eingestellt wird und nichts im Führungszeugnis steht? Bekomme ich außerdem mit, wenn bei mir was im Führungszeugnis eingetragen wird? Als ich erwischt wurde, kam keine Polizei. Der Fall wurde lediglich von zwei Mitarbeiterinnen dokumentiert und ich habe unterschrieben. Danach wurde ich vom Hausdetektiv vor die Tür gebracht. Ich habe auch schon einen Brief vom Einkaufszentrum bekommen, dass ich ein Jahr Hausverbot habe.

-- Editiert von nelly_98 am 25.01.2018 10:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich eine Vorladung zur Polizei erhalten und ich frage mich, ob ich dahin gehen muss


nein

Zitat:
und was passiert wenn ich es nicht tu?


das gleiche das passiert, wenn Du es tust. Die Akte geht zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft. Nur halt ohne dass eine Aussage von Dir darin enthalten ist.

Zitat:
Muss ich den Termin absagen oder kann ich einfach nicht hingehen?


Musst nicht absagen, ist aber höflicher es zu tun.

Zitat:
Inwiefern hat das Folgen für mich?


Was? Das "einfach nicht hingehen"? Keine. ... außer:

Zitat:
Die Akte geht zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft. Nur halt ohne dass eine Aussage von Dir darin enthalten ist.


Zitat:
Im Brief steht, dass wenn ich nicht erscheine, es davon ausgegangen wird, dass ich keine Angaben bei der Polizei machen will und der Vorgang dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben wird, die das Erforderliche veranlassen wird.


Genau.


Zitat:
Was genau bedeutet das?


Das was ich oben schrieb

Zitat:
Heißt es wenn ich nicht zur Vorladung gehe, dass der Fall nicht eingestellt wird?


Auch wenn Du hingehst, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass eingestellt wird.

Zitat:
Ich habe an dem Tag einen Einstellungstest zu dem ich hin möchte und ich habe total Angst, dass dieser Ladendiebstahl mir die Chancen auf eine Ausbildung versaut.


Man kann Termine auch verschieben (also den bei der Polizei)

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Fall eingestellt wird


Meine Glaskugel sagt 75:25

Zitat:

und nichts im Führungszeugnis steht?


Ins Führungszeugnis kommt -dieses mal noch- so oder so nichts, da selbst im Fall, dass Erwachsenenrecht angewendet werden sollte, keine Urteil in einer Höhe zu erwarten ist, die bei Ersttätern ins Führungszeugnis käme.





-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.01.2018 16:32

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