Vorladung Gefährliche Körperverletzung, Notwehr?

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nickname-anonym
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Gefährliche Körperverletzung, Notwehr?

Hallo,

ich bin als Beschuldigter wegen Gefährlicher Körperverletzung vorgeladen. Ich bin 36 Jahre (105 kg 187 cm), nicht vorbestraft und bin auch sonst in keiner Weise auffällig geworden.

Vorfall:
Nach einer inoffiziellen Feier mit Kollegen waren zwei Kollegen und ich auf dem Weg zu einem Taxi stand. Kollege A und ich waren ein paar Meter voraus, Kollege B wurde von zwei aggressiven ca 20 Jahre alten Jungen Männern angepöbelt und geschubst. Kollege A und ich sind darauf hin Kollege B zur Hilfe gekommen. Nach kurzer Diskussion habe ich gemerkt das eine Eskalation kurz bevorsteht und die Polizei gerufen um diese zu vermeiden (ich habe eine Aufnahme davon). Leider war die Situation schon so stressig das es mir nicht leicht viel die Situation richtig zu beschreiben: " Hallo ich würde gerne eine Anzeige machen wir wurden gerade von zwei Jugendlichen körperlich angegriffen. Ungenaue Örtlichkeit angeben, danach ist die Situation leider eskaliert und ich konnte nicht mehr richtig auf die Nachfragen des Polizeibeamten antworten, man hört dies auch. Nachdem meine Kollegen angegangen wurden habe ich mich entschlossen zu helfen und sagte " ich muss jetzt mal dazwischen gehen". Nach lautem Getümmel bin ich dann wieder ans Telefon und habe sehr forsch (keine Beleidungen oder ähnliches) um einen Streifenwagen gebeten.
An den genauen Ablauf kann ich mich nicht mehr erinnern.
-Wären des Telefonats eskaliert die Situation, war abgelenkt durch das Telefonat und Zweittäter
-Kollege B hält den sehr aggressiven "Haupttäter" am Hals fest
- Kollege A sagt lass ihn los, was er auch machte
-Haupttäter schlägt auf Kollege A ein (Platzwunde mit Blutverschmiertem Kopf und Gesicht)
-Ich entschloss mich einzugreifen
-Ich gab Zweittäter einen ungezielten Kopfstoss der die Nase traf (denke gebrochen da sehr viel Blut)
-Lücke
-Situation kurz beruhigt Hauttäter steht isoliert mit mir (warte auf Polizei)
-Hauttäter schlägt mir mit voller Wucht ins geschicht( Blauesauge, durch Polizei fotografiert)
-Verliere die Fassung, Haupttäter flüchtet stolpert, ich schlage ihn auf den Kopf und treten nach ihm. Lasse von ihm ab
-Wechseln Straßenseite
-Hauptätter attackiert mich erneut, halte ihn mit "Boxerhaltung" weitgehend auf Distanz bekomme nur Schultertreffer
-Hauptätter verschwindet
-Polizei trifft ein

Es ist immer schwer eine solche Situation objektiv zu beschreiben. Ich habe versucht es so kurz wie möglich zu halten. Ich denke ich bin als Beschuldigter vorgeladen da außenstehnde mich nur kämpfend war genommen haben und wahrscheinlich die Abläufe doch etwas anderes waren nach der Eskalation.

Ich werde zeitnah meinen Anwalt aufsuchen (da geht es hin das hart verdiente Geld) würde mich trotzdem über Meinungen und Ratschläge freuen!

Gruß

-- Editiert von Nickname-anonym am 27.03.2018 22:46

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dazu kann man von hier aus ohne Akteneinsicht rein gar nichts seriöses sagen.

Es wird sehr auf die Aussagen der "Aussenstehenden" ankommen.

Sowas:

Zitat:
Haupttäter flüchtet stolpert, ich schlage ihn auf den Kopf und treten nach ihm. Lasse von ihm ab


ist jedenfalls nicht von Notwehr gedeckt, da kein Angriff mehr gegenwärtig war oder bevorstand. Möglicherweise kann man es als einen missglückten Festnahmeversuch verkaufen, oder als § 33 StGB . Das muss man aber alles mit dem Anwalt anhand der konkreten Akte besprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nickname-anonym
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !!Streetworker!!,

danke für die Antwort.
Beinhaltet die Akte auch ein Protokoll des Anrufes an die Polizei?

Ich wollte die Person nicht festhalten, ich wurde erneut Angegriffen dieses mal aber Verletzt und dann ist ein Automatismus angegangen der auf Angriff geschaltet hat. Wieso ist das keine Notwehr? Die Person hätte mich meiner Ansicht nach sonst weiter angegriffen, was ja nachher auch passiert ist. Ich habe auch nicht weiter auf ihn eingeschlagen als ich dachte er liegt am Boden und das jetzt Schluss ist.
Ich mache mir aber eher Sorgen um den Kopfstoss da ich selber denke das es objektiv nicht verhältniss mäßig war, ich aber auch nicht die Absicht hatte den jenigen zu verletzten.
Aber, ich wollte nach Hause und bekomme diese Situation aufgezwungen, rufe die Polizei, versuche zu helfen und mache einem "Fehler".
Ich wollte mir hier den Stress von der Seele schreiben und objektiv Meinungen zu meiner Ansicht hören. Danke dafür, denke das Außenstehende doch einen anderen Standpunkt vertreten da die Folgen eine Tatsache sind.

Gruß

-- Editiert von Nickname-anonym am 27.03.2018 23:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Beinhaltet die Akte auch ein Protokoll des Anrufes an die Polizei?


Wahrscheinlich sogar einen Datenträger mit dem Anruf (jedenfalls wenn über 110 angerufen wurde)

Zitat:

Wieso ist das keine Notwehr?


Weil Notwehr nur gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zulässig ist, aber nicht gegen einen flüchtenden Körperverletzer.

Zitat:

Die Person hätte mich meiner Ansicht nach sonst weiter angegriffen


Flüchtend? Wie hätte der machen sollen, wenn Sie nicht hinterhergerannt wären?

Zitat:
Ich wollte die Person nicht festhalten


Das würde ich erst mal nicht so laut sagen. Das Gegenteil könnte mglw. noch hilfreich werden (mit RA besprechen).

Zitat:
Ich mache mir aber eher Sorgen um den Kopfstoss da ich selber denke das es objektiv nicht verhältniss mäßig war, ich aber auch nicht die Absicht hatte den jenigen zu verletzten.


Der Kopfstoß ist absolut nicht problematisch, wenn Sie den angesetzt haben, während er auf Kollege A einschlug.

Zitat:
Ich wollte mir hier den Stress von der Seele schreiben und objektiv Meinungen zu meiner Ansicht hören.


Haben Sie auch insoweit es geht bekommen. Es hört sich -Ihrer Schilderung- nach alles nach Notwehr an, bis auf das Verfolgen und Einschlagen auf einen Flüchtenden. Das bekommt man aber -wie schon gesagt- ggf. mit § 33 StGB vom Tisch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nickname-anonym
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Beinhaltet die Akte auch ein Protokoll des Anrufes an die Polizei?


Wahrscheinlich sogar einen Datenträger mit dem Anruf (jedenfalls wenn über 110 angerufen wurde)

Ja ging über 110.

Zitat:

Wieso ist das keine Notwehr?


Weil Notwehr nur gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zulässig ist, aber nicht gegen einen flüchtenden Körperverletzer.

Aber nur flüchtend da das klare Signal ankam das ich mich ab nun mit allen Mitteln wären würde. So schnell unter Adrenalin umzuschalten ist denke ich für jemand der sich sonst nie schlägt schwierig. Das Gesetz sieht das bestimmt anderes, wobei der Ansatz ja auch vollkommen korrekt ist. Aber für mich war es in dem Moment noch gegenwärtig.

Zitat:

Die Person hätte mich meiner Ansicht nach sonst weiter angegriffen


Flüchtend? Wie hätte der machen sollen, wenn Sie nicht hinterhergerannt wären?

Er ist um ein PKW gerannt, wäre ich stehen geblieben und anzeichen von Beruhigung vermittelt wäre die Person da wahrscheinlich schon wieder auf mich zugekommen. Wissen kann man dass nicht, selbst mit Minuten und nicht von Sekunden.

Zitat:
Ich wollte die Person nicht festhalten


Das würde ich erst mal nicht so laut sagen. Das Gegenteil könnte mglw. noch hilfreich werden (mit RA besprechen).

Werde ich nicht, danke für den Hinweis.

Zitat:
Ich mache mir aber eher Sorgen um den Kopfstoss da ich selber denke das es objektiv nicht verhältniss mäßig war, ich aber auch nicht die Absicht hatte den jenigen zu verletzten.


Der Kopfstoß ist absolut nicht problematisch, wenn Sie den angesetzt haben, während er auf Kollege A einschlug.

Der "Zweittäter" hat den Kopfstoss abbekommen, er stand zwischen mir und dem prügelnden Haupttäter. Ich kann mich leider genau hier nicht wirklich errinnern wieso ich das gemacht habe, habe nur noch das Bild im Kopf wie mein Kollege geschlagen wurde. Wahrscheinlich Kontrollverlust. Einfach alles sehr ärgerlich.

Zitat:
Ich wollte mir hier den Stress von der Seele schreiben und objektiv Meinungen zu meiner Ansicht hören.


Haben Sie auch insoweit es geht bekommen. Es hört sich -Ihrer Schilderung- nach alles nach Notwehr an, bis auf das Verfolgen und Einschlagen auf einen Flüchtenden. Das bekommt man aber -wie schon gesagt- ggf. mit § 33 StGB vom Tisch.


Ich denke leider das es nicht als Notwehr angesehen wird, sonst wäre ich nicht als Beschuldigter vorgeladen. Die meisten Informationen hat die Polizei ja bereits schon. Wird dann als zwei betrunke Gruppen treffen auf einander, zwei verletzten andere, diese werden bestraft schnell abgehackt. Ich kanns irgendwie auch nachvollziehen, hoffe das der Anruf zeigt das ich keine Absichten hatte Ärger vom Zaun zu brechen.

Vielen Dank !!Streetworker!!, es tat gut mit jemandem neutralem drüber zu schreiben.
23k Beträge sind wirklich viel. Respekt auch dafür!

Eine gute Nacht wünsche ich Ihnen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich denke leider das es nicht als Notwehr angesehen wird, sonst wäre ich nicht als Beschuldigter vorgeladen.


Da denken Sie falsch. Wenn jemand eine Strafanzeige erstattet liegt es überhaupt nicht im rechtlichen Ermessen der Polizei über deren Fortgang (oder über Notwehr oder nicht Notwehr) zu entscheiden. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und (u.a.) den Beschuldigten zu laden, bzw. ihm Gelegenheit zur Aussage zu geben. Nicht mehr, nicht weniger.

Ihrer Logik nach dürfte es überhaupt keine Freisprüche vor Gericht geben. Denn die betreffenden Angeklagten waren am Anfang auch alle Beschuldigte (gegen die sogar noch Anklage erhoben wurde). Außerdem dürfte in Ihrer Ladung auch "Verdacht der gefährlichen KV" stehen. Diese Formulierung hat schon ihren Sinn :)

Wie gesagt: Gehen Sie zum Anwalt und lassen den die Akte ziehen. Dann sieht man weiter ... Alles andere ist -so oder so- Glaskugelleserei.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.03.2018 01:02

2x Hilfreiche Antwort

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