Vorladung Gerichtsverhandlung - Vorwurf völlig unbekannt + Anlage vergessen?

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471274-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Gerichtsverhandlung - Vorwurf völlig unbekannt + Anlage vergessen?

Fiktiver Fall:

Person A hat ein längeres Bußgeldverfahren mit den Behörden unter Aktenzeichen X und dem konkreten Vorwurf Y am laufen. Der Fall Y ist A bekannt und auch nachvollziehbar.

Plötzlich erhält Person A jedoch eine Ladung des Gerichts mit Aktenzeichen Z und dem völlig neuartigen Vorwurf W (mit Verweis u.a. auf den Verteidiger von A aus dem Verfahren X).

A hat noch nie zuvor etwas von Vorwurf W gehört bzw. hält diesen Vorwurf für völlig abstrus.
Ist dies zulässig bzw. wie kann sich A darüber informieren, was ihm eigentlich wirklich vorgeworfen wird, bzw. vorauf sich der (bisher völlig unbekannte) Vorwurf W eigentlich stützt?

****
Im Schreiben des Gerichts heißt es zudem: "Zu der Verhandlung werden die in der Anlage aufgeführten Beweismittel hinzugezogen." Jedoch gibt es keinerlei Anlage (in welcher diese Beweismittel aufgelistet sind). Das Gericht scheint diese Anlage schlicht vergessen zu haben.
---> Ist dies ein Verfahrens-/Formfehler? Kann/soll dagegen vorgegangen werden?

Danke für jegliche Antworten.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19232 Beiträge, 10351x hilfreich)

Man sollte zuerst prüfen, ob der Verteidiger von A evtl. die gleiche Post bekommen hat, jedoch mit Anlagen.
Bei Angeklagten mit Anwalt kommuniziert das Gericht primär mit dem Verteidiger und nicht mit dem Angeklagten selbst.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
fb471274-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen der Anwalt ist aktuell im Urlaub und Person A sucht deshalb anderweitig Einschätzungen...

A) (neuartige) Ladung zulässig?
B) Formfehler wegen fehlen der Anlage?

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