Vorladung Ladendiebstahl

22. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
SolundRico
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung Ladendiebstahl

Frau X hat gestern eine Vorladung erhalten als Beschuldigte bzgl. eines Ladendiebstahls in einem Klamottenladen eines Einkaufscenters. Der Warenwert liegt bei ca. 60€. Sie selbst weiß, dass sie diesen Ladendiebstahl begangen hat, wurde jedoch bei dem Ladendiebstahl selbst nicht direkt erwischt. Sie vermutet, dass ihr Personalien über eine Kartenzahlung in einem anderen Laden herausgefunden worden sind.
Nun stellt sich mit die Frage, ob Frau X der Ladung nachgehen soll und alles gestehen soll und entsprechende Reue zeigt? Die konkrete Anschuldigung oder was die Polizei/Staatsanwaltschaft weiß, weiß Frau X bisher noch nicht. Wie bereits erwähnt, hat sie den Ladendiebstahl begangen und bereut es zu tiefst. Sie ist Ersttätterin, 26 Jahre alt und berufstätig. Das fiktive Szenario spielt sich in einer Kleinstadt ab.

-- Editiert von User am 22. August 2024 13:27




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Nun stellt sich mit die Frage, ob Frau X der Ladung nachgehen soll und alles gestehen soll und entsprechende Reue zeigt? Das muss Frau X schon selber wissen. Wenn ausreichende Beweise vorliegen, was hier keiner wissen kann, dürften die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit deutlich sinken, wenn sie keine Aussage macht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von SolundRico):
Nun stellt sich mit die Frage, ob Frau X der Ladung nachgehen soll

Die wird Frau X sich selber beantworten müssen.



Zitat (von SolundRico):
alles gestehen soll und entsprechende Reue zeigt?

Geständnis und entsprechende Reue wirken sich in der Regel strafmildernd aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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