Frau X hat gestern eine Vorladung erhalten als Beschuldigte bzgl. eines Ladendiebstahls in einem Klamottenladen eines Einkaufscenters. Der Warenwert liegt bei ca. 60€. Sie selbst weiß, dass sie diesen Ladendiebstahl begangen hat, wurde jedoch bei dem Ladendiebstahl selbst nicht direkt erwischt. Sie vermutet, dass ihr Personalien über eine Kartenzahlung in einem anderen Laden herausgefunden worden sind.
Nun stellt sich mit die Frage, ob Frau X der Ladung nachgehen soll und alles gestehen soll und entsprechende Reue zeigt? Die konkrete Anschuldigung oder was die Polizei/Staatsanwaltschaft weiß, weiß Frau X bisher noch nicht. Wie bereits erwähnt, hat sie den Ladendiebstahl begangen und bereut es zu tiefst. Sie ist Ersttätterin, 26 Jahre alt und berufstätig. Das fiktive Szenario spielt sich in einer Kleinstadt ab.
-- Editiert von User am 22. August 2024 13:27
Vorladung Ladendiebstahl
22. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 22. August 2024 | 13:21
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung Ladendiebstahl
#1
Antwort vom 22. August 2024 | 19:30
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Nun stellt sich mit die Frage, ob Frau X der Ladung nachgehen soll und alles gestehen soll und entsprechende Reue zeigt? Das muss Frau X schon selber wissen. Wenn ausreichende Beweise vorliegen, was hier keiner wissen kann, dürften die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit deutlich sinken, wenn sie keine Aussage macht.
#2
Antwort vom 22. August 2024 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Nun stellt sich mit die Frage, ob Frau X der Ladung nachgehen soll
Die wird Frau X sich selber beantworten müssen.
Zitat :alles gestehen soll und entsprechende Reue zeigt?
Geständnis und entsprechende Reue wirken sich in der Regel strafmildernd aus.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.017
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten