Vorladung Polizei - Persönliche Daten

23. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorladung Polizei - Persönliche Daten

Ok eigtl ist es keine Vorladung sondern eine schriftliche Anhörung. Möchte einfach den Punkt (x)ich streite alles ab etc ankreuzen. Hinten steht dann, dass die persönlichen Daten nötig sind (ledig oder verheiratet, Beruf usw)
Sind diese ganzen Angaben wirklich nötig oder dienen diese nur zur Erstellung eines Täter-Profils?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Ein "Täter-Profil" ist etwas völlig anderes als was du denkst.

Bei einem Täter-Profil wird anhand der Umstände der Tat versucht, auf Merkmale des Täters zu schließen, um den Kreis der Verdächtigen einzuschränken ("männlich, 20-40 Jahre, Linkshänder, Einzelkind").
Das kennt man am ehesten von Mordfällen.

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#2
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Hab wohl zu viele Filme geguckt :D

Aber ist es nötig/hilfreich, oder eher nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Die Personalien (Name, Geburtsdaten, Anschrift) sind Pflichtangaben. Das steht aber auch in der Belehrung. Sogar mit entsprechenden §§ wenn ich mich recht entsinne.
Angaben zum Einkommen sind freiwillig. Diese Angaben vereinfachen im Falle, dass das Verfahren mit Strafbefehl erledigt wird, die Festsetzung der Tagessätze. Wenn du dort nichts angibst, wird einfach geschätzt. Das kann dann besser oder auch schlechter für dich ausgehen.

Gruß
Araval


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"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

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#4
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay Danke :)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Du bist Beschuldigter? Dann brauchst Du weder etwas ausfüllen noch Angaben bei der Polizei machen.

Warum auch?

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#6
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Jop. Wollte nur ankreuzen "ich gebe die Taten nicht zu" und das wars

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Wenn ich Beschuldigter wäre, würde ich mich fragen "war ich es wirklich".
Ein Geständnis könnte eine Strafmilderung bewirken.

Hierzu sollte man dann aber eien Anwalt befragen der dann auch idealerweise die Kommunikation übernimmt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hierzu sollte man dann aber eien Anwalt befragen der dann auch idealerweise die Kommunikation übernimmt.
Ja, aber sag der Vollständigkeit dazu, dass der Anwalt auch bezahlt werden muss. Erstaunlicherweise denken viele, dass ihnen, nur weil sie Beschuldigte sind, ein Verteidiger gestellt und vor allem auch noch vom Staat bezahlt werden muss.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn die Straftat nicht zugegeben wird, ist es auch wahrscheinlicher, dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Wird man da verurteilt, kostet das Ganze noch einiges mehr.
Insofern sollte das Kreuz auf dem Formular tatsächlich gut überlegt sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Ich möchte meine Einlassung korrigieren - die Angabe von (bestimmten) persönlichen Daten bei einem Anhörungsbogen ist verpflichtend.

Siehe dazu auch den Abschnitt "Anhörungsbogen" im Artikel Der Diebstahl und seine Konsequenzen

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