Ok eigtl ist es keine Vorladung sondern eine schriftliche Anhörung. Möchte einfach den Punkt (x)ich streite alles ab etc ankreuzen. Hinten steht dann, dass die persönlichen Daten nötig sind (ledig oder verheiratet, Beruf usw)
Sind diese ganzen Angaben wirklich nötig oder dienen diese nur zur Erstellung eines Täter-Profils?
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Vorladung Polizei - Persönliche Daten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein "Täter-Profil" ist etwas völlig anderes als was du denkst.
Bei einem Täter-Profil wird anhand der Umstände der Tat versucht, auf Merkmale des Täters zu schließen, um den Kreis der Verdächtigen einzuschränken ("männlich, 20-40 Jahre, Linkshänder, Einzelkind").
Das kennt man am ehesten von Mordfällen.
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Hab wohl zu viele Filme geguckt :D
Aber ist es nötig/hilfreich, oder eher nicht?
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Die Personalien (Name, Geburtsdaten, Anschrift) sind Pflichtangaben. Das steht aber auch in der Belehrung. Sogar mit entsprechenden §§ wenn ich mich recht entsinne.
Angaben zum Einkommen sind freiwillig. Diese Angaben vereinfachen im Falle, dass das Verfahren mit Strafbefehl erledigt wird, die Festsetzung der Tagessätze. Wenn du dort nichts angibst, wird einfach geschätzt. Das kann dann besser oder auch schlechter für dich ausgehen.
Gruß
Araval
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"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"
Okay Danke
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Du bist Beschuldigter? Dann brauchst Du weder etwas ausfüllen noch Angaben bei der Polizei machen.
Warum auch?
Jop. Wollte nur ankreuzen "ich gebe die Taten nicht zu" und das wars
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Wenn ich Beschuldigter wäre, würde ich mich fragen "war ich es wirklich".
Ein Geständnis könnte eine Strafmilderung bewirken.
Hierzu sollte man dann aber eien Anwalt befragen der dann auch idealerweise die Kommunikation übernimmt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hierzu sollte man dann aber eien Anwalt befragen der dann auch idealerweise die Kommunikation übernimmt.
Ja, aber sag der Vollständigkeit dazu, dass der Anwalt auch bezahlt werden muss. Erstaunlicherweise denken viele, dass ihnen, nur weil sie Beschuldigte sind, ein Verteidiger gestellt und vor allem auch noch vom Staat bezahlt werden muss.
Wenn die Straftat nicht zugegeben wird, ist es auch wahrscheinlicher, dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Wird man da verurteilt, kostet das Ganze noch einiges mehr.
Insofern sollte das Kreuz auf dem Formular tatsächlich gut überlegt sein.
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Ich möchte meine Einlassung korrigieren - die Angabe von (bestimmten) persönlichen Daten bei einem Anhörungsbogen ist verpflichtend.
Siehe dazu auch den Abschnitt "Anhörungsbogen" im Artikel Der Diebstahl und seine Konsequenzen
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