Vorladung Polizei - Einmietbetrug

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
stefan83bw
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Polizei - Einmietbetrug

Hallo Leuts,

habe eine vorladung zur Polizei bekommen.
Zur Last gelöegt: Einmietbetrug.

Ich könnte den Tatvorwurf eigentlich relativ gut selbst entkräften.

Ratet Ihr eine Aussage bei der Polizei zu machen?
Das wäre für die Verfahrenseinstellung hilfreich?

Grüße
Stefan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.11.2010 10:47:38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Da wir weder den konkreten Tatvorwurf kennen, noch die Beweislage, kann dazu auch nichts gesagt werden. Aber wenn Sie meinen, dass Sie die Sache gut aus der Welt schaffen können, dann gehen Sie hin und erzählen der Polizei ihre Geschichte. Wenn diese überzeugend ist, und das auch der StA so sieht, wird er das Verfahren einstellen.

Einmietbetrug liegt dann vor, wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses es bereits billigend in Kauf nimmt, die Miete nicht zahlen zu können.

Wie wollen Sie den Vorwurf denn entkräften ?



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"justice"

-- Editiert am 07.11.2010 11:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stefan83bw
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Prinzip folgendermaßen:

Zum Zeitpunkt des Vetragsabschlußes war ich im ALG2 Bezug und somit in der Lage die Miete zu entrichten.
Die ersten beiden Mieten wurden voll entrichtet, die darauf folgenden zu 50% aufgrund von Mietmängeln.

Ich werde der Polizei Fotos Außerdem Kontoauszüge bereitstellen, die beweisen, dass ich im ersten Monat sogar doppelt Miete bezahlt habe (alte und neue Wohnung), aufgrunddessen, weil die Heizung nicht funktionierte.

Zu den Beweisen füge ich Fotos der Mängel.
Außerdem kann die Polizei sich vor Ort über das bestehen der Mängel in Augenschein nehmen.


Grüße
Stefan

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stefan83bw
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich mache gar kein neues Thema auf.

Die Frage war eigentlich nur, ob es grundsätzlich sinvoll ist, bei der Polizei auszusagen...

oder besser erstmal zu schweigen.

Ich denke aber dass die Einstellung des Verfahrens davon abhängt, wie die Sta die Gesamsituation beurteilt. Und deswegen wäre es besetimmt hilfreich, eine Aussage zu machen, oder?



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn du die Sache vom Tisch haben willst dann mache eine Aussage.

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"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

0x Hilfreiche Antwort

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