Guten Tag,
die Polizei hat eine Vorladung
versandt und die Tatzeit verändert. Im ersten Schreiben an einen Zeugen war noch ein anderer Tag benannt.
Die Vorgangsnummer ist identisch.
Ist das rechtens? Aus meiner Sicht müsste doch eine Tatzeit aus der Aussage des "Geschädigten" hervorgehen, welcher sich mehr als unglaubwürdig macht, wenn er diese im Nachgang anpasst.
Vorladung - Polizei ändert Tatzeit - Vorgangsnummer gleich
3. April 2019
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Frage vom 3. April 2019 | 22:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - Polizei ändert Tatzeit - Vorgangsnummer gleich
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#1
Antwort vom 3. April 2019 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Mit derart "viel" Informationen kann man dazu nichts sagen. Woraus schließt man denn dass der Geschädigte nachträglich irgendetwas angepasst hat?
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