Vorladung Polizei für 11jährigen

17. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)
Vorladung Polizei für 11jährigen

Hallo,

Kumpel (11) vom Sohnemann (11) hat Mist gebaut, Sohnemann hat Vorladung zur Polizei zwecks Zeugenvernehmung bekommen (bzw. ich, soll ihn mitbringen).

Letztendlich ist der Sachverhalt aber klar und ich verstehe gar nicht, was da jetzt noch für ein Aufwand betrieben wird.

Frage daher:
Muss ich mit Sohnemann da hin ? Wenn ich hingehe, kann ich dann erklären, dass er keine Aussage macht ?

Soweit ich weis, muss er ja nur vor Gericht eine Aussage machen.

-----------------
" "




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Muss ich mit Sohnemann da hin ?


Nein

quote:
Wenn ich hingehe, kann ich dann erklären, dass er keine Aussage macht ?


Ja, aber in dem Fall können Sie auch gleich wegbleiben (s. oben)

quote:
Soweit ich weis, muss er ja nur vor Gericht eine Aussage machen.


Oder bei der Staatsanwaltschaft

Zu einer Gerichtsverhandlung gegen den Kumpel wird es aber nicht kommen, da dieser mit 11 nicht strafmündig ist. Er kann im Strafverfahren nicht mal offiziell Beschuldigteneigenschaft erlangen.


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

D.h. da wird jetzt mehr Show als sonst was gemacht ??

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Das kann man von hier aus nicht beurteilen. Evtl. gibt es den Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen (etwa Anstiftung oder mittelbare Täterschaft) strafmündiger Personen oder es geht um reine Beweissicherung für ein ziviles Schadenersatzverfahren. Denn zivilrechtlich ist ein 11jähriger durchaus "deliktfähig" (das ist was anderes als "schuldfähig" im strafrechtl. Sinn) und damit ggf. auch schadenersatzpflichtig.

Aber wie schon gesagt: Das ist von hier aus nicht zu beurteilen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.513 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.266 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.