Hallo,
Kumpel (11) vom Sohnemann (11) hat Mist gebaut, Sohnemann hat Vorladung zur Polizei zwecks Zeugenvernehmung bekommen (bzw. ich, soll ihn mitbringen).
Letztendlich ist der Sachverhalt aber klar und ich verstehe gar nicht, was da jetzt noch für ein Aufwand betrieben wird.
Frage daher:
Muss ich mit Sohnemann da hin ? Wenn ich hingehe, kann ich dann erklären, dass er keine Aussage macht ?
Soweit ich weis, muss er ja nur vor Gericht eine Aussage machen.
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Vorladung Polizei für 11jährigen
17. Januar 2014
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Frage vom 17. Januar 2014 | 21:17
Von
Status: Schlichter (7444 Beiträge, 1635x hilfreich)
Vorladung Polizei für 11jährigen
#1
Antwort vom 17. Januar 2014 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
quote:
Muss ich mit Sohnemann da hin ?
Nein
quote:
Wenn ich hingehe, kann ich dann erklären, dass er keine Aussage macht ?
Ja, aber in dem Fall können Sie auch gleich wegbleiben (s. oben)
quote:
Soweit ich weis, muss er ja nur vor Gericht eine Aussage machen.
Oder bei der Staatsanwaltschaft
Zu einer Gerichtsverhandlung gegen den Kumpel wird es aber nicht kommen, da dieser mit 11 nicht strafmündig ist. Er kann im Strafverfahren nicht mal offiziell Beschuldigteneigenschaft erlangen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 17. Januar 2014 | 23:44
Von
Status: Schlichter (7444 Beiträge, 1635x hilfreich)
D.h. da wird jetzt mehr Show als sonst was gemacht ??
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#3
Antwort vom 18. Januar 2014 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Das kann man von hier aus nicht beurteilen. Evtl. gibt es den Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen (etwa Anstiftung oder mittelbare Täterschaft) strafmündiger Personen oder es geht um reine Beweissicherung für ein ziviles Schadenersatzverfahren. Denn zivilrechtlich ist ein 11jähriger durchaus "deliktfähig" (das ist was anderes als "schuldfähig" im strafrechtl. Sinn) und damit ggf. auch schadenersatzpflichtig.
Aber wie schon gesagt: Das ist von hier aus nicht zu beurteilen.
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