Hallo Liebes Forum,
Wenn man eine Vorladung als Beschuldigter einer Straftat bei der Polizei bekommt, ist die Polizei dann schon von sich aus sicher , dass man diese Tat wirklich ausgeübt hat oder kann das auf alleinige Behauptungen des Anzeigestellers beruhen, welcher die Anzeige erstellt hat?
Danke und Grüße
Vorladung Polizei immer schon "gesichert Verdächtig"?
oder kann das auf alleinige Behauptungen des Anzeigestellers beruhen, welcher die Anzeige erstellt hat? Natürlich - die Aussage eines Tatopfers ist genauso ein Beweismittel wie etwa ein Fingerabdruck.
ist die Polizei dann schon von sich aus sicher , dass man diese Tat wirklich ausgeübt hat In der Überschrift wollten Sie noch wissen, ob man "gesichert verdächtig" sei - das ist man natürlich. Warum sollte man sonst als Tatverdächtiger vorgeladen werden? Aber "verdächtig" und "Tat nachgewiesen" ist nicht dasselbe - wenn A sagt, ich habe ihn in Hamburg verprügelt, dann bin ich tatverdächtig. Wenn ich nachgewiesen habe, dass ich zu dem Zeitpunkt in München war, bin ich nicht mehr tatverdächtig und A bekommt Probleme.
-- Editiert von User am 12. Oktober 2025 16:35
-- Editiert von User am 12. Oktober 2025 16:42
Zitat :oder kann das auf alleinige Behauptungen des Anzeigestellers beruhen, welcher die Anzeige erstellt hat?
Ja, auch das kann sein, bzw. ist bei vielen kleineren Delikten gar nicht so unüblich, deswegen ist es ja dann oft so wichtig, dass man sich zur Sache einlässt (zumindest insofern man unschuldig ist). Außerdem kommt es auch darauf an, ob es überhaupt Zeugen gibt.
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