Vorladung Polizei wegen Warenbetrug

14. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)
Vorladung Polizei wegen Warenbetrug

Hallo,

ich habe nachher einen Termin bei der Polizei zur Anhörung.
Die Anzeige lautet folgendes:

Warenbetrug ich soll etwas im Internet verkauft haben das Geld erhalten haben jedoch keine Ware verschickt haben.

Durch meine IP Adresse haben die Behörden mich ausfindig gemacht.

Die meinen ich habe das geld auf ein Auslandskonto bekommen, da im verwendungszweck mein name ebenfalls stand.

Ich kann mir das alles nicht erklären...

Was für chancen habe ich? ich meine es gibt ja auch hacker die sich auf deinen Computer einloggen?

Ich bitte schnellstens um rat...

Danke

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

ein klassisches Beispiel für eine sinnlose Frage: Haben Sie jetzt eine Antwort a la 'Ihre Chance beträgt 12%' erwartet?
Ihren Fall kenne ich ja nicht, aber die Geschichte mit dem Hacker klingt doch sehr nach einer Schutzbehauptung. Im Übrigen haben Sie ja auch nicht geschrieben, Sie seien unschuldig...Eine Prognose über eine eventuelle Strafe kriegen Sie, wenn Sie uns die Schadenshöhe, Ihr Alter und Ihre Vorstrafen (falls vorhanden) miteilen.
Zu einer Polizeivorladung müssen Sie nicht hingehen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

schadenshöhe 600€
nicht vorbestraf
alter 20 jahre.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

und was passiert wenn ich sage ich hab eda absolut nichts mit zu tun und kann mir das nicht erklären?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--und was passiert wenn ich sage ich hab eda absolut nichts mit zu tun und kann mir das nicht erklären?--

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dies nicht geglaubt.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

mit 20 sind Sie Heranwachsender. Es kann wahlweise Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Also wird es Sozialstunden oder eine Geldstrafe geben - natürlich nur im Falle eines Schuldspruchs, aber da hat meri völlig recht: Man wird Ihnen wohl nicht glauben.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

gib das dann auch einen Eintrag ins Polizeizeugniss?

Und gibt es auch eine Gerichtsverhandlung?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--und was passiert wenn ich sage --

vermutlich wirkt diese Frage bei mümmel wie bei mir: nämlich als Geständnis:( liege ich da eventuell richtig, mümmel?:)

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#8
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

bitte gebt mir doch tipps....:(
ich habe echt angst...

weiß absolut nicht was auf mich zukommt und möchte auch nichts falsches sagen bei der polizei

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Wahrheit zu sagen, zahlt sich immer aus.
Rein theoretisch könnte die Polizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss die Bude auf den Kopf stellen und den Computer nebst Zubehör beschlagnahmen und mitnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

bitte gebt mir doch tipps....:(
ich habe echt angst...

weiß absolut nicht was auf mich zukommt und möchte auch nichts falsches sagen bei der polizei

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

ich habe da aber wirklich nix mit zu tun...
bitte was kommt auf mich gleich zu? Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung?
Wird es einen eintrag im Polizeizeugniss geben?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

---ich habe da aber wirklich nix mit zu tun...--

Das ist schon ´mal eine bessere Darstellung.

Der Beschuldigte muss bei der Polizei keine Aussage machen, wenn er sich damit selbst belastet.

Ob es eine Hauptverhandlung gibt, hängt von dem Ermittlungsergebnis ab. Gegen einen Heranwachsenden kann die Staatsanwaltschaft auch einen Strafbefehl beantragen.....aber wie gesagt, es hängt vom Ermittlungsergebnis ab, ob überhaupt etwas Verwertbares herauskommt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

also ich werde sagen das ich damit nix zu tun habe das jemand sich über mein PC ins Internet eingeloogt hat.

Der Polizeibeamte sagte das es auf ein Konto ins Ausland ging.
und nur im Verwenudngszwck ist mein name.

Das sind doch keine handfesten beweise oder?

Man ich bin echt verzweifelt

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#14
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--also ich werde sagen das ich damit nix zu tun habe das jemand sich über mein PC ins Internet eingeloogt hat. --

Das sind 'technische' Fragen, wie vermutlich hier Niemand beantworten kann.

Aber mittlerweile hat die Polizei vermutlich ehemalige 'Hacker' unter Vertrag, sodass diese Frage unter Umständen gleich von dort geklärt werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
rechtsanwalt-dittberner.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

nun mal lagsam....
wenn du damit nichts zu tun haben solltest, dann nimm dir erstmal einen anwalt und beantrage akteneinsicht...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es wird sich hier um einen klassischen Fall eines gehackten e-Bay-acconuts handeln. Also als allererstes solltest Du mal Deinen e-bay account sperren oder zumindest als erstes die bei ebay angegebene mail adresse ändern, und danach sowohl Benutzernamen und Passwort (in dieser Reihenfolge). Sonst hast Du näml. bald noch mehr solche Dinger an der Backe.

Wie war denn der Termin bei der Polizei...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

ich habe den Termin auf Freitag verschoben stand gestern im Stau.

es handelt sich nicht um einen gehackten ebay account. Ich soll das irgendwo anders verkauft haben.

man man konnt letzte nacht nicht schlafen.
Meine Eltern wissen darüber auch noch nichts habe mich noch nciht getraut die glauben mir eh nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Thilo Zwanger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

So ich habe gestern nochmal mit dem Polizisten telefoniert.

folgende Beweise liegen gegen mich vor:

am 12.01.2007 wurde von meinem Internetanschluss eine Endstufe im Wert von 500€ verkauft.

Bank sitzt im Ausland in Zypern.

Im verwendungszweck stand:

Thilo Zwanger, nummer*, nummer*

dass sind doch keine Handfesten beweise oder?
Ich kann belegen das ich kein Konto dort habe und das auf meinem deutschen konto kein geld von dort eingegangen ist.

Bitte nochmal um rat

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

mit einer Strafe in einer Höhe, die ins Führungszeugnis kommt, ist nicht zu rechnen. Dafür müßten Sie mindestens 91 Tagessätze Geldstrafe kriegen - unwahrscheinlich.
Zu dem Rat, sich einen Anwalt zu nehmen: Den müssen Sie selbst bezahlen (ca. 700 Euro). Das würde ich mir gut überlegen...

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ich würde sogar dringend zu einem Anwalt raten!

Man kann doch nicht einfach ohne jegliche "Ahnung" (und wie sich das hier liest mit einer großen Portion Gutgläubigkeit) zur Polizei rennen und sich dort unter Adrenalin zu irgendwelchen Äußerungen verleiten lassen!

Als erstes sagt man den Eltern bescheid.

Dann überlegt man wer am eigenen Rechner war oder ob jemand ins WLAN eingehackt ist, ob Trojaner auf dem Rechner sind etc..

Eine Aktion mit der eigenen IP UND (!!!) eigenem Namen ist schon mehr als auffällig. Und wo eine solche Aktion ist, da kommen ggf. noch mehr, die nur noch nicht angezeigt wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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