Vorladung - Ist eine Gegenanzeige (Rufschädigung) sinnvoll?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Torsten1202
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - Ist eine Gegenanzeige (Rufschädigung) sinnvoll?

Hallo,

ich habe am 31.12.2004 eine polizeiliche Vorladung bekommen. Die Begründung lautet Diebstahl unter besonderen Bedingungen. Der Termin zur Vorladung ist am Freitag 07.01.2005. Als ich diesen Brief durchlas verstand ich die Welt nicht mehr. Ich weiss noch nicht einmal worum es geht. geschweige was passiert ist. AM den im Brief angebenen Tatzeitpunkt befand ich mich ca 35km entfernt am Arbeitsplatz. Ein Monatsausdruck meiner Arbeitszeiten ist vorhanden, ausserdem massig Zeugen.

Jetzt weiss ich überhaupt nicht was ich machen soll. Ist eine Gegenanzeige (Rufschädigung) sinnvoll? Eine Beschuldigung kann ich mir aufgrund meines Berufes überhaupt nicht leisten.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie es nicht gewesen sein können, teilen Sie das der Polizei mit, benennen Sie die Zeugen die Sie zum Tatzeitpunkt 35 KM entfernt gesehen haben, und das war es...

Sollte Sie jemand wider Besseren Wissens angezeigt haben, wird schon die Polizei von sich aus ein Verfahren wegen "falscher Verdächtigung" gegen denjenigen einleiten.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@!Streetworker!: Es ist zwar richtig, dass die Beamten von Amts wegen ein Verfahren wg. falscher Verdächtigung einleiten sollten (auch wenn hier, wie bereits angeführt, das Tatbestandsmerkmal "wider besseren Wissens" gefordert ist - was nicht gegeben sein MUSS), aber ein Hinweis in der Vernehmung "ich möchte Anzeige gg. ... wg.... erstatten" hilft manchmal schon, die Mühlen etwas zu schmieren! ;)

Zum Thema: auf alle Fälle würde ich zur Aussage raten und dabei sämtliche entlastenden Momente (Zeugen, Arbeitsnachweise...) aufführen - damit sollte der Vorgang eigentlich schon erledigt sein und von Seiten der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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