Vorladung abgesagt, Belehrung unterschreiben?

10. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
blablabla2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorladung abgesagt, Belehrung unterschreiben?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Bin vor Monaten leider straffällig geworden, habe dann einen Strafbefehl erhalten. Nun erreicht mich eine erneute Vorladung, diese Anzeige muss auch in diesem Zeitraum gestellt worden sein.
Nun habe ich die Vorladung unter dem Hinweis, dass ich einen Anwahlt eingeschaltet habe, abgesagt.
Von der Polizei (stehe in Mailkontakt mit dem Sachbearbeiter) kam nun die Antwort, dass ich gebeten werde auf der Wache zu erscheinen um eine Belehrung zu unterschreiben, dass ich einen Anwalt hinzuziehe.
Nun meine Frage: Muss ich das? Wenn man bedenkt, dass man zu einer Vorladung ja eigentlich nicht einmal absagen müsste wenn man nicht erscheint!
Was kann mir passieren, wenn ich keinen erneuten Termin vorschlage, bzw. antworte, dass ich nicht erscheinen werde?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cavillatio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Bitten kann man ablehnen. ;)
Sie müssen dort weder erscheinen, noch irgendetwas unterschreiben. Überlassen Sie alles weitere Ihrem Anwalt und sagen Sie nichts zur Sache aus - auch nicht per E-Mail, und auch nicht bei einem "netten Plausch" nebenbei.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Muss ich das?


Nein!

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blablabla2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ihr beiden.
Danke für eure Antwort.
Wäre es sehr ungeschickt dem Polizeibeamten sowas zu schreiben
"Da ich hierzu rechtlich nicht verpflichtet bin werde ich nicht auf der Wache erscheinen", etc.?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Würde ich persönlich, wenn dann, etwas anders formulieren:

quote:
Wie bereits zuvor mitgeteilt, habe ich in dem in Rede stehenden Ermittlungsverfahren gegen mich einen Rechtsanwalt beauftragt.

Es handelt sich um ..... Herrn RA Mustermann, Musterstrasse 0, 00000 Musterstadt ......

Da ich über diese -nun nochmals erfolgte- Erklärung hinaus derzeit keine weiteren Angaben machen werde, werde ich auch Ihrer Ladung vom .. .. .... keine Folge leisten, da hierfür keine Notwendigkeit besteht.


Dass Sie "nicht verpflichtet sind" weiß der Polizeibeamte von selbst ;) , deswegen müssen Sie das nicht noch mal besonders erwähnen. Namen und Anschrift des Anwalts müssen(!) Sie natürl. auch nicht mitteilen, aber schaden kann es auch nicht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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