Vorladung allgemeiner Verstoß des Btmg

2. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
ressierg8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung allgemeiner Verstoß des Btmg

Also folgende Sache ich habe gestern den 01.11.2013 eine Vorladung von der Kriminalpolizei bekommen wegen allgemeinen Verstoßes des Btmg mit Cannabis und deren Zubereitung am 01.06.2011 als Beschuldigter. Dazu zu sagen ist das ich noch Nie negativ bei der Polizei aufgefallen bin und auch noch nie erwischt wurde, zu dem Zeitpunkt war ich noch 16 Jahre alt. Nun hab ich die Frage wie ich mich Verhalten soll? Soll ich zu der Vorladung erscheinen, und mit welchen Konsequenzen sind zu rechnen? Bitte um Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Soll ich zu der Vorladung erscheinen,


Das mußt Du selbst wissen und entscheiden. Sicher ist, dass die Beamten etwas über "Roß und Reiter" hören wollen, also über -worum auch immer es konkret gehen mag- Tatbeteiligte. Wenn Du darüber nichts sagen willst, weil ggf. Freunde/Verwandte betroffen wären, solltest Du der Vorladung fernbleiben. Aber wie gesagt: Das ist DEINE Entscheidung.

quote:

und mit welchen Konsequenzen sind zu rechnen?


Wie sollen wir das wissen, oder auch nur grob einschätzen, ohne zu wissen, um was es überhaupt geht?!

Das

quote:
wegen allgemeinen Verstoßes des Btmg mit Cannabis


kann alles mögliche sein.

Das kann ein einmaliger Erwerb von 0,5g Cannabis sein, es kann aber genausogut die 150malige Abgabe von jeweils 50g Cannabis sein

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