Vorladung als Beschuldigte BTMG

4. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
ophelia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigte BTMG

Hallo,
ich wurde letzten Mittwoch von zwei Zivilpolizisten durchsucht, als ich vor dem Haus meiner Mutter saß und auf sie wartete. Man erklärte mir, dass an diesem Ort wohl viel mit Drogen passieren würde. Man hat bei mir nichts auffälliges gefunden, jedoch haben sie meinen Spiegel konfisziert, um diesen zu überprüfen.

Heute erhalte ich ein Schreiben zur Vorladung zum Ermittlungsverfahren im BTMG als Beschuldigte und soll nächste Woche eine Aussage machen. Ich verstehe die Welt nicht mehr, ich kann mir nichts vorwerfen. Der Spiegel wurde von mir ganz sicher nicht zum Kokainkonsum o. ä. genutzt, ich habe noch nicht einmal Erfahrungen diesbezüglich! Leider kann ich aber nicht zu 100% ausschließen, den Spiegel mal in einer Discothek verliehen zu haben. Das muss dann aber schon Jahre zurück liegen. Ansonsten habe ich nie Drogen besessen oder gekauft geschweige denn verkauft.
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?
Oder ist das alles nur schwammig formuliert und ich soll den Spiegel lediglich abholen? Dann dürfte es nicht "Beschuldigte" heißen, oder?


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-- Editiert am 04.04.2011 13:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

Sie können

1. einfach nicht hingehen
2. hingehen, sich den Tatvorwurf anhören und dann die Aussage verweigern
3. hingehen und aussagen

Und in der Tat geht es offenbar nicht um die Rückgabe des Spiegels. Falls Sie übrigens auf die Idee kommen, einen Anwalt zu mandatieren: Denken Sie dran, daß Sie den selbst zahlen dürfen.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ophelia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

einen Anwalt kann ich mir ohnehin nicht leisten..
aussagen sollte ich schon, oder? Bzw. mir anhören, was der Vorwurf überhaupt ist..aber ich hab ja eine absolut reine Weste. Was kann mir passieren, wenn an dem Spiegel Spuren von Kokain gefunden wurden, deren Herkunft ich nicht erklären kann?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

dann könnten Sie des Besitzes von Btm beschuldigt werden. Wieviel man dafür finden muß, weiß ich allerdings nicht...Man könnte Sie auch des Konsums verdächtigen, der zwar nicht strafbar ist, aber für den Führerschein (wenn Sie einen haben) verheerende Folgen haben kann.

Gruß vom mümmel

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