Vorladung als Beschuldigte (Ladendiebstahl)

19. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigte (Ladendiebstahl)

Hallo zusammen!

Ich bedanke mich im Voraus bei allen, die sich meinen Post durchlesen und mir antworten. DANKE!

Nun zur Sache:
Ich habe unvermittelt eine Vorladung wegen Ladendiebstahls erhalten. Es geht um eine Ware, die ich anscheinend bei meinem Einkauf nicht bezahlt hätte (Knapp 20€ Warenwert). Ich habe in dem Supermarkt tatsächlich an dem Tag eingekauft und mit EC-Karte bezahlt. Kind im Kinderwagen und später Nachmittag.. es kann offensichtlich passiert sein, dass ich die einzelne Ware vergessen habe. Wirklich peinlich. Ich kann mich nicht erinnern.
Meine Nerven liegen blank!

Ich bin nicht vorbestraft und zum ersten Mal vorgeladen. Was wäre der nächst beste Schritt? Ein Anwalt hat mir am Telefon dazu geraten, denen zu schreiben ‚Ich weiß von der Sache nix und bitte um Einstellung des Verfahrens‘ (grob formuliert).
Daraufhin habe ich einem anderen Anwalt geschrieben und er meinte, ich solle von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und erstmal um Akteneinsicht bitten.
Ich bin durcheinander und brauche dringend eine Sicht von außen.
Was meint ihr dazu?


-- Editiert von User am 19. Juni 2025 18:43




55 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34480 Beiträge, 17813x hilfreich)

Ich habe unvermittelt eine Vorladung wegen Ladendiebstahls erhalten. Aha. Und wohin - Polizei, Gericht?
Wirklich peinlich. Ich kann mich nicht erinnern. Und Sie wurden im Supermarkt auch nicht darauf angesprochen?
Was meint ihr dazu? Ich meine, Sie sollten hingehen und die Sache so wie hier erläutern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Muemmel,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Ich habe die Vorladung von der Polizeiinspektion bekommen (und soll zu dieser Dienstelle kommen).

Nein, ich wurde im Supermarkt nicht darauf angesprochen und habe es selbst auch nicht bemerkt.

Ich bin relativ schüchtern und jetzt schon total panisch. Kann ich mir selbst schaden wenn ich persönlich aussage? Ich will mich gerne erklären und entschuldigen - das ist das mindeste. Könnte ich darum bitten, es schriftlich machen zu dürfen?
Am liebsten würde ich es an einen Strafanwalt abgeben - ich bin völlig aufgelöst. Leider habe ich aber keine 900€ (die ein heute kontaktierte Anwalt) von mir pauschal verlangen würde.

-- Editiert von User am 19. Juni 2025 19:20

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34480 Beiträge, 17813x hilfreich)

Kann ich mir selbst schaden wenn ich persönlich aussage? Klar, wenn Sie dabei noch den Banküberfall von letztes Jahr zugeben. :smile:
Könnte ich darum bitten, es schriftlich machen zu dürfen? Können Sie. Sie müssen im Übrigen überhaupt nicht aussagen, aber ich halte es für klüger, es zu tun. Wenn Sie es unbedingt schriftlich machen wollen, würde ich das gleich erledigen - Sie haben zwar ein Recht auf Gehör, aber die Polizei muss nicht ewig warten, ob Sie sich nun äußern oder nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für den Lacher - den kann ich gut gebrauchen.

Ich habe Angst, dass sie mir Vorsatz vorwerfen und ich mich um Kopf und Kragen rede und mir niemand glaubt und ich am Ende verurteilt werde.
Also besser keine Akteneinsicht einfordern, sondern gleich eine Aussage machen, wäre Ihr Ratschlag?

-- Editiert von User am 19. Juni 2025 19:28

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34480 Beiträge, 17813x hilfreich)

Ich habe Angst, dass sie mir Vorsatz vorwerfen und ich mich um Kopf und Kragen rede und mir niemand glaubt und ich am Ende verurteilt werde. Aha - in dem Fall werden Sie also aufspringen und laut verkünden: "Ja, ich wollte XY stehlen!" Oder wie muss ich mir das vorstellen? Neigen Sie zu geistigen Aussetzern, reden öfters wirres Zeug etc.? Wenn nein, habe ich keine Ahnung, was Sie meinen... Falls Sie vor Gericht müssen, können Sie sich dort auch nicht "schriftlich äußern", sondern bestenfalls über Ihren Anwalt.
Also besser keine Akteneinsicht einfordern, sondern gleich eine Aussage machen, wäre Ihr Ratschlag? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Na, die geistigen Aussetzer sind nicht so abwegig (wenn man auch die beschuldigte Tat betrachtet).

Aber nein, ich werde nicht aufspringen und sagen, es war Vorsatz. Das war es ja auch nicht.

Besteht die Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens, wenn ich Stellung beziehe?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34480 Beiträge, 17813x hilfreich)

Aber nein, ich werde nicht aufspringen und sagen, es war Vorsatz. Dann besteht ja noch Hoffnung...

Besteht die Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens, wenn ich Stellung beziehe? Ja. Nützlich wäre auch die Bereinigung des Schadens (WAS Sie bei WELCHEM Laden nicht bezahlt haben, wurde hoffentlich mitgeteilt). Dann könnte man halt auch gleich mitteilen, dass man den Schaden bei Firma X ausgeglichen hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von MK1979123):
es kann offensichtlich passiert sein, dass ich die einzelne Ware vergessen habe.


Welcher Artikel im Wert von 20,00 Euro war das denn, den man zu bezahlen "vergessen" hat?

Wenn ich ganz ehrlich bin, klingt das für mich nicht sonderlich glaubhaft.

Zitat (von MK1979123):
Nein, ich wurde im Supermarkt nicht darauf angesprochen und habe es selbst auch nicht bemerkt.


Sondern?



Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Nana71,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Es war eine Tüte von der Fleisch-Frischetheke. So steht es in der Vorladung. Ich hatte einen großen Einkauf plus Kinderwagen. Hatte wahrscheinlich eine große Tüte dabei oder habe es unten im Kinderwagen liegen gelassen. Ich weiß es einfach nicht. Es war auch eine stressige Woche (Papa im Krankenhaus usw.). Ich stand einfach neben mir.

Ich wurde im Laden nicht angesprochen - ich bekam eine Vorladung von der Polizei und soll zur Anhörung da hin.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20378 Beiträge, 7372x hilfreich)

Als Beschuldigte musst du überhaupt keine Aussage machen. Das Recht hast du und das darf dir auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
WENN du aber aussagst, sollte es eine überlegte Aussage sein - strikt zur Sache und frei von jeglichem Gegacker ala stressiger Tag, Papa im KH oder sonst was. Da bleibt nur übrig: ich habe eingekauft und mit Karte bezahlt; ich habe nicht bemerkt, dass Ware nicht auf dem Band lag.

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#11
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke blaubär+ für deine Antwort.

Ich würde es auch am liebsten kurz und knapp über die Bühne bringen und nicht aufbauschen. Für die anderen ist es tägliches Brot (für mich natürlich nicht).
Zum Fehler stehen, Im Laden anrufen und mich entschuldigen und alles begleichen, Aussage machen.
Ich hoffe nur, es wird fallen gelassen - habe echt Panik vor dem, was noch kommen könnte.

Gleichzeitig weiß ich, dass ich sehr schüchtern bin und allein die Vorstellung vor einem Polizisten zu sitzen, mir Angst macht. Deshalb würde ich am liebsten nicht hingehen. Aber ich habe Angst, dass mein Schweigen dazu führen könnte, die Sache schlimmer zu machen (und es eben nicht fallen gelassen wird, weil ich Reue zeige oder so).

-- Editiert von User am 20. Juni 2025 08:04

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20378 Beiträge, 7372x hilfreich)

angemerkt:
Dein Punkt ist ja wohl, dass du nicht einmal daheim bemerkt hast, dass da ein Päckchen mehr war, als du bezahlt hast. Du kannst ja zusätzlich angeben, dass du den Schaden wieder gutmachen willst. Wenn du schnell daraus willst, räumst du die Möglichkeit ein und die Staatsanwaltschaft belegt dich evtl. mit einer Geldstrafe.
Wenn du von deinem Schweigerecht Gebrauch machst, wird es wohl zu einem Verfahren kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke dir, blaublär+.

Ich denke, ich rufe heute als erstes den Marktleiter an und entschuldige mich für mein fahrlässiges Verhalten und begleiche die 20€ erstmal. Auch wenn ich selbst die Beweise nicht kenne, will ich daraus keine große Sache machen.
Oder ist so eine Art Schuldeingeständnis fatal?

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#14
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von MK1979123):
Zum Fehler stehen, Im Laden anrufen und mich entschuldigen und alles begleichen, Aussage machen.
Das ist das normalste der Welt und für diese Erkenntnis hätte man auch keinen Anwalt gebraucht..

Zitat (von MK1979123):
habe echt Panik vor dem, was noch kommen könnte.
Was soll denn kommen?

Zitat (von MK1979123):
Oder ist so eine Art Schuldeingeständnis fatal?
Sie wurden per Post angeschrieben. Woher wusste denn der Fleischer/Markt ihren Namen und Adresse?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

@ McGyver0815
Ich habe meinen Einkauf mit EC-Karte bezahlt und vermute, dass die Polizei meinen Namen dadurch ermittelt hat. Ich wurde von der Polizei angeschrieben und vorgeladen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19217 Beiträge, 10348x hilfreich)

Bin ich der einzige, der hier über den Aufwand irritiert ist?

Die Fragestellerin wurde offenbar nicht auf frischer Tat erwischt (sonst wäre sie im Laden gestellt woren und man hätte ihr die Fangprämie in Rechnung gestellt).
D.h. der Diebstahl muss aufgefallen sein, als man retrograd die von der Frischetheke ausgegebene Ware und die bezahlte Ware abgegelichen hat. Dann muss sich irgendwer die Mühe gemacht haben, die Videoüberwachung zu studieren, um herauszufinden, wer Ware an der Frischetheke gekauft, dann aber nicht bezahlt hat. Dann muss man noch Videoüberwachung und Kassenjournal vergleichen, um herauszufinden welcher Kassiervorgang zur verdächtigen Person gehört, ob die Ware wirklich nicht bezahlt wurde, und womit der restliche Einkauf bezahlt wurde. Dann muss man noch (nachdem man festgestellt hat, dass der restliche Einkauf mit Karte bezahlt wurde) über den Zahlungsdienstleister den Inahber der zur Bezahlung verwendeten Karte ermitteln.
Dieser Aufwand für 20€ Schaden?

Da stimmt doch was nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14951 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

was mir noch nicht ganz klar ist: Wie konnte das passieren?
Ich lese da was von Kinderwagen, und frage mich was der damit zu tun hat. Legst die die Ware anstatt in den Einkaufswagen auch mal in den Kinderwagen?
Das könnte dann nämlich der ein oder andere Richter als Vorsatz werten.

Außerdem: Was war denn der Endbetrag den du gezahlt hast?
Je nach dem wird man dir vorhalten (können), dass du es bemerkt haben musstest.
Beispiel: Tankstelle, man nimmt noch zwei Kleinigkeiten im Shop mit und zahlt dann - nur 7 Euro. Da hätte man merken müssen, dass da was fehlt (nämlich das Benzin für 80 Euro).
Lag hingegen deine Gesamtrechnung bei 150 Euro, dann kann es glaubwürdig sein, dass du das nicht bemerkt hast.
Und gut ist schon mal, dass du mit Karte bezahlt hast. Da nimmt man den wirklichen Betrag manchmal nicht so richtig war (ich persönlich überprüfe zwar eigentlich jeden Bon, aber wenn ich mir andere Menschen anschaue, da ist schon mancher etwas leichtgläubig würde ich sagen).

Aber das sind jetzt alles nur Fragen hier im Forum. Gegenüber der Polizei solltest du rein gar nichts darüber wissen wie es passiert ist. Denn erstens kannst du dich ja nicht erinnern (wenn du dann plötzlich sagst, die Tüte lag etwas versteckt an Stelle xy, dann widersprichst du dir). Und zweitens musst du damit rechnen, dass es Videoaufzeichnungen gibt (auch da wäre es schlecht, wenn du irgendetwas konkret wissen willst was nachweisbar anders war).
Fazit: Die Aussage "ich kann mich nicht erinnern" wird um so glaubwürdiger je weniger man weiß und sagt.

Das drumherum (Stress, Kind etc.) solltest du maximal in einem Satz erwähnen, etwa: "Ich möchte nicht ausschließen, dass ich an der Kasse etwas vergssen habe, es war ein stressiger Tag".

Und nochwas zum Schluss: Ab jetzt solltest du aufpassen, dass sowas nicht nochmal passiert. "Einmal ist keinmal" wie man so schön sagt, ein zweites Mal wird es aber eher nicht einfach eingestellt.

Zitat:
Sie wurden per Post angeschrieben. Woher wusste denn der Fleischer/Markt ihren Namen und Adresse?
Steht doch im Text (mit Karte bezahlt).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

DrKabo, Sie sprechen mir aus dem Herzen. Ich bin auch sehr überrascht über den ganzen Vorgang. Welch akribische Mühe hier für einen so geringen Betrag sich offensichtlich gemacht wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke reckorner für Ihre Mühe.

Ich weiß nicht, was genau passiert ist. Ich kann nachvollziehen, dass ich mit meinem Kind im Supermarkt war (saß im Kinderwagen). Tatsächlich lege ich dann sie Ware auf oder in den Kinderwagen. Bislang ist nie ein Problem entstanden.
Dass das nicht zulässig ist, wusste ich nicht bzw. habe mir keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Dass das fahrlässig sein kann, leuchtet mir nun auch ein.

Ich habe knapp 60€ gezahlt (habe ich im online banking gesehen) und nicht mehr kontrolliert. Ja, auch das ist nicht klug.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14951 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Tatsächlich lege ich dann sie Ware auf oder in den Kinderwagen.
Wie schon angedeutet ist das nicht zulässig, machen wir aber auch manchmal so ähnlich (ich gehe oft mit einer älteren Dame einkaufen, und sie legt dann ihre Ware kurzzeitig auf ihren Rolator bis ich komme und es in den Einkaufswagen packe - ist ja vergleichbar).

Zitat:
Dass das fahrlässig sein kann, leuchtet mir nun auch ein.
Natürlich ist es fahrlässig, aber zum Glück reicht das nicht, es muss vorsätzlich sein.

Zitat:
Ich habe knapp 60€ gezahlt (habe ich im online banking gesehen) und nicht mehr kontrolliert.
OK, also wäre der richtige Betrag ca. 80 Euro gewesen. Da ist es imho glaubwürdig, dass man den Unterschied nicht direkt bemerkt; erst recht bei unbarer Zahlung.

Zitat:
Steht doch im Text (mit Karte bezahlt).
Nochmal was zu meiner eigenen Aussage: Das stimmt so ja gar nicht. :bang:
An der Fleischtheke war die Ware ja noch gar nicht der Kundin zugeordnet.

Entweder wurden dann wirklich Videos ausgewertet, oder Mitarbeiter konnten sich erinnern (mit Kinderwagen ist ja schon etwas ungewöhnlich, sehe ich eher selten im Supermarkt - von 100 Kunden hat imho vielleicht einer einen Kinderwagen dabei, die anderen nur den Einkaufswagen).
Szenario: In der Revision fehlen 20 Euro. Ach, das war doch die Frau mit dem Kinderwagen, sucht mal die Kassenvideos danach ab. Dann gefunden, und es wurde mit Karte bezahlt, Treffer.

Das Problem ist in solchen Fällen, dass man trotz Kreditkartendaten, Autokennzeichen o.ä. nicht einfach an die Personendaten kommt. Dazu muss der Geschädigte dann manchmal offiziell Anzeige erstatten, obwohl er es gar nicht möchte (er will nur sein Geld, und in solchen Fällen die Kundin sogar behalten).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von MK1979123):
Ich habe unvermittelt eine Vorladung wegen Ladendiebstahls erhalten. Es geht um eine Ware, die ich anscheinend bei meinem Einkauf nicht bezahlt hätte (Knapp 20€ Warenwert). Ich habe in dem Supermarkt tatsächlich an dem Tag eingekauft und mit EC-Karte bezahlt. Kind im Kinderwagen und später Nachmittag.. es kann offensichtlich passiert sein, dass ich die einzelne Ware vergessen habe. Wirklich peinlich. Ich kann mich nicht erinnern.

Und wie wurde der Ladendiebstahl festgestellt? Doch nicht aus der Ferne...
Es muss doch ein Ladenmitarbeiter beim Verlassen des Ladens zu Ihnen gesagt haben: "Stop! Sie haben da etwas bei sich, das sie nicht bezahlt haben!" Oder ähnlich.

Also zumindest die Aussage, man könne sich nicht erinnern, ist vollkommen unglaubwürdig.

Zitat:
Ein Anwalt hat mir am Telefon dazu geraten, denen zu schreiben ‚Ich weiß von der Sache nix und bitte um Einstellung des Verfahrens‘ (grob formuliert).

Das ist im Prinzip ja auch richtig, aber angesichts der völlig unplausiblen Fallbeschreibung ziemlich absurd.
Zitat:
Ich bin durcheinander und brauche dringend eine Sicht von außen.
Was meint ihr dazu?

Erstmal genau beschreiben, was wirklich passiert ist. Damit Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, muss es eine Anzeige seitens des Supermarktes gegeben haben.

Wie hat der Supermarkt festgestellt, daß Sie etwas gestohlen haben sollen? Das erklären Sie bitte mal...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bin ich der einzige, der hier über den Aufwand irritiert ist?

Nein. Die Fallbeschreibung ist vollkommen ungklaubwürdig.

Zitat:
Die Fragestellerin wurde offenbar nicht auf frischer Tat erwischt (sonst wäre sie im Laden gestellt woren und man hätte ihr die Fangprämie in Rechnung gestellt).

So ist es.
Zitat:
D.h. der Diebstahl muss aufgefallen sein, als man retrograd die von der Frischetheke ausgegebene Ware und die bezahlte Ware abgegelichen hat. Dann muss sich irgendwer die Mühe gemacht haben, die Videoüberwachung zu studieren, um herauszufinden, wer Ware an der Frischetheke gekauft, dann aber nicht bezahlt hat. Dann muss man noch Videoüberwachung und Kassenjournal vergleichen, um herauszufinden welcher Kassiervorgang zur verdächtigen Person gehört, ob die Ware wirklich nicht bezahlt wurde, und womit der restliche Einkauf bezahlt wurde. Dann muss man noch (nachdem man festgestellt hat, dass der restliche Einkauf mit Karte bezahlt wurde) über den Zahlungsdienstleister den Inahber der zur Bezahlung verwendeten Karte ermitteln.
Dieser Aufwand für 20€ Schaden?

Vollkommen unglaubwürdig.

Zitat:
Da stimmt doch was nicht.

Da stimmt gar nichts.

Einen Moment war ich geneigt zu überlegen, ob sich da jemand einen bösen Scherz erlaubt hat. Und eine polizeiliche Vorladung gefakt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Ihren Beitrag EH1960.

Ich wurde nachträglich des Diebstahls angezeigt und habe gestern eine schriftliche Vorladung der Polizei erhalten.
Dort steht drin, dass ich die Fleischware nicht bezahlt habe. Ich wurde nicht vor Ort aufgehalten und habe es leider auch nicht bemerkt.
Der Supermarkt muss es bemerkt haben (wie auch immer), die Bänder angeschaut haben und beschuldigt mich nun.
Ich schließe Fahrlässigkeit durchaus nicht aus und bin um Kooperation bemüht.

Ich bin überfordert damit, wie ich mich verhalten soll. Ich habe viel gelesen (ja, sollte ich besser nicht tun) und nun unsicher, was das zuträglichste ist, damit die Sache schnell und für mich hoffentlich nicht allzu schlimm über die Bühne geht im Sinne eines Einstellungverfahrens. Vor einem Prozess graut es mir. Ist ja auch die Frage, ob es im Verhältnis zur Anklage steht..

Wenn es ein Scherz wäre, dann ein wirklich schlechter. Mir ist kotzübel.

Ich setze gerade ein Schreiben auf à la:
Ich kann mich an den besagten Einkauf nicht mehr erinnern und kann demnach auch keine Aussage dazu machen. Erkläre kurz, was ich mir anhand meines Kalenders und EC-Kartenabrechnung zusammen reimen kann. Räume ein, dass ich nicht ausschließen kann, mich fahrlässig verhalten zu haben. Um mehr dazu aussagen zu Können deshalb um Akteneinsicht erbitte.
Soll ich noch hinzufügen, dass ich gewillt wäre, den Schaden zu bezahlen ohne Akteneinsicht? Ist das schon ein Schuldeingeständnis?
Oder soll ich vorher mit dem Marktleiter sprechen, wie sie zur Anzeige kommen und das versuchen mit ihm zu klären, in der Hoffnung, er lässt die Anzeige fallen (bevor ich mich schriftlich an die Polizei wende)?


-- Editiert von User am 20. Juni 2025 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14951 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Soll ich noch hinzufügen, dass ich gewillt wäre, den Schaden zu bezahlen ohne Akteneinsicht? Ist das schon ein Schuldeingeständnis?
Ja, das solltest du, und zwar auch tun (also nicht nur mitteilen, dass du gewillt bist, sondern dass du es bereits getan hast).

Zitat:
Oder soll ich vorher mit dem Marktleiter sprechen, wie sie zur Anzeige kommen und das versuchen mit ihm zu klären, in der Hoffnung, er lässt die Anzeige fallen (bevor ich mich schriftlich an die Polizei wende)?
Ja, das würde ich probieren.
Die Anzeige fallen lassen geht zwar nicht, aber es kann natürlich relativiert werden. Etwa, dass die Kundin glaubhaft versichert hat, dass es ein Versehen war und man nicht weiter an einer Bestrafung interessiert ist. In der Regel werden solche Verfahren dann einfach eingestellt.
Wenn der Marktleiter nett ist (und dir glaubt natürlich), dann setzt er dir vielleicht ein entsprechendes Schreiben auf, und damit gehst du dann zur Polizei.

Dem Marktleiter würde ich übrigens genau zu dem Beschriebenen raten. Vielleicht gewinnt er damit eine Stammkundin, die in Zukunft noch öfter (aus Dankbarkeit) in dem Markt kauft; das ist win-win.

Zitat:
Und wie wurde der Ladendiebstahl festgestellt? Doch nicht aus der Ferne...
Doch, natürlich aus der Ferne, warum nicht? Gibt es bei Tankdiebstählen doch andauernd.

Stefan


-- Editiert von User am 20. Juni 2025 12:07

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke dir, Stefan!

Ich versuche nun schon mehrmals vergeblich jemanden telefonisch im Supermarkt zu erreichen. Ich bleibe dran. Ich hoffe, ich komme gütlich mit dem Marktleiter überein - das wäre mir am liebsten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich finde diese ganze Geschichte in mehreren Punkten auch sehr merkwüdig.

1. Sie wurden nicht im Laden darauf angesprochen sondern haben die Post erst später erhalten.
DrKabo hat das schon sehr vortrefflich beschrieben, Ihre Person und den Fall überhaupt zu rekonstruieren wäre sehr zeitaufwendig und steht nicht ansatzweise in Relation zum Ergebnis, das würde kein Supermarkt machen.

2. Sie schreiben im Eingangspost Sie haben bereits mit einem Anwalt telefoniert und mit einem Anwalt geschrieben. Die beiden Anwälte haben Sie kostenlos rechtlich beraten? Das wäre schon sehr ungewöhnlich.

3. Sie waren also alleine mit einem Kind einkaufen, haben also den Einkaufswagen und den Kinderwagen zeitglich durch den Supermarkt geschoben??? Sowas habe ich ja noch nie gesehen. Kinder mit im Einkaufswagen, Kind auf dem Rücken oder Tragetasche okay. Aber 2 Wagen durch den Supermarkt schieben???? Noch nie gesehen.

Ich würde mich hier der Meinung anschließen das hier was ganz und garnicht stimmt an der Geschichte.

P.S. Sie wollen den Markt anrufen, vielleicht wäre es besser und hätte mehr Erfolgt persönlich beim Marktleiter vorzusprechen als nur am Telefon.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Doch, natürlich aus der Ferne, warum nicht? Gibt es bei Tankdiebstählen doch andauernd.


Ja anhand des Nummernschild des PKW´s. Ebensofällt da ja sofort auf das jemand nicht bezahlt hat. Hier scheint das ja erst später passiert zu sein.

Aber versuchen Sie doch bitte mal plausibel zu erläutern wie das funktioniert.
Ein Kunde bezahlt etwas nicht beim Kassiervorgang und er wird nicht dabei ertappt und darauf angesprochen.

Wie bemerkt denn der Supermarkt überhaupt das etwas nicht bezahlt wurde, wann das war, was es war und vor allem bei welchem Kunden das passiert ist.?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Peterlustiggg für Ihren Kommentar.

Es steht allen natürlich zu, ihre eigene Meinung zu haben und äußern.
Ich kann nur sagen, was ich zum aktuellen Zeitpunkt weiß. Ich wurde definitiv nicht vor Ort angesprochen, sonst wäre ich ja nicht überrascht von der Vorladung.

Ich bin natürlich nur mit dem Kinderwagen rein und nicht mit Kinderwagen plus Einkaufswagen. Das ist nicht machbar.

Ich kann nix erklären, weil ich ja noch mit niemandem darüber gesprochen habe.
Ich habe eine Bekannte, die im Einzelhand arbeitet, gefragt:
Wenn bei einem Kassenabgleich die Ausgaben von der Frischetheke nicht kassiert werden, taucht das auf. Details weiß ich dazu nicht.

Danke für den Tipp mit dem persönlichen Gespräch vor Ort. Ich möchte erstmal am Telefon sprechen und dann kann ich mir durchaus vorstellen, mich vor Ort nochmal zu entschuldigen.

Ein Anwalt hat mir telefonisch kostenfrei dazu geraten, um Einstellung zu bitten. Der andere hat über ein Portal geantwortet (habe 10€ dafür bezahlt).



-- Editiert von User am 20. Juni 2025 15:29

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14951 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
DrKabo hat das schon sehr vortrefflich beschrieben, Ihre Person und den Fall überhaupt zu rekonstruieren wäre sehr zeitaufwendig und steht nicht ansatzweise in Relation zum Ergebnis, das würde kein Supermarkt machen.
Da ist gar nichts zeitaufwendig, es läuft mehr oder weniger automatisch.
Falschparker werden schließlich auch belangt.

Zitat:
2. Sie schreiben im Eingangspost Sie haben bereits mit einem Anwalt telefoniert und mit einem Anwalt geschrieben. Die beiden Anwälte haben Sie kostenlos rechtlich beraten? Das wäre schon sehr ungewöhnlich.
Mit Rechtschutzversicherung beispielsweise gar nicht so selten.
Oder sie kennt einen Anwalt privat ...

Zitat:
3. Sie waren also alleine mit einem Kind einkaufen, haben also den Einkaufswagen und den Kinderwagen zeitglich durch den Supermarkt geschoben??? Sowas habe ich ja noch nie gesehen. Kinder mit im Einkaufswagen, Kind auf dem Rücken oder Tragetasche okay. Aber 2 Wagen durch den Supermarkt schieben???? Noch nie gesehen.
Da stimme ich zu.
Aber bisher hat die TS überhaupt nichts von Einkaufswagen geschrieben. Vielleicht war es nur ein Einkaufskorb (bei meinem Rewe gibt es die), oder der Kinderwagen wurde als Einkaufswagen missbraucht.

Zitat:
Sie wollen den Markt anrufen, vielleicht wäre es besser und hätte mehr Erfolgt persönlich beim Marktleiter vorzusprechen als nur am Telefon.
Zustimmung.
Vielleicht sollte sie jemanden mitnehmen (weil ich den Eindruck hab', sie traut sich nicht so richtig :neck: ).

Zitat:
Ja anhand des Nummernschild des PKW´s. Ebensofällt da ja sofort auf das jemand nicht bezahlt hat. Hier scheint das ja erst später passiert zu sein.
Ja, an der Tankstelle fällt es vermutlich bereits nach ein paar Minuten auf, dass eine Zapfsäule nicht wieder freigegeben wird.
Im Supermarkt kann ich mir aber gut vorstellen, dass beispielsweise einmal am Tag eine interne Revision durchgeführt wird, um die Tüten an Fleisch- und Käsetheke mit den Kassen abzugleichen. Sowas geht ganz automatisch, womöglich direkt mit Videobild (diese Tüte von ... Uhrzeit ... ist unbezahlt geblieben, Foto von dem Kunden - und dann geht es mit den Videos im Kassenbereich weiter).

Zitat:
Aber versuchen Sie doch bitte mal plausibel zu erläutern wie das funktioniert.
Ein Kunde bezahlt etwas nicht beim Kassiervorgang und er wird nicht dabei ertappt und darauf angesprochen.

Wie bemerkt denn der Supermarkt überhaupt das etwas nicht bezahlt wurde, wann das war, was es war und vor allem bei welchem Kunden das passiert ist.?
Wie gesagt, die Besonderheit ist die Bedientheke. Damit ist die Ware bereits erfasst und kann einem bestimmten Kunden zugeordnet werden.

Mitunter wollen die Supermärkte auch nur die Kunden herausfinden, die sich etwas einpacken lassen und sich dann auf dem Weg zur Kasse umentscheiden. Keine Ahnung wie oft sowas vorkommt, vielleicht kann ja mal jemand aus der Branche darüber berichten.

Stefan

EDIT: # 28 kannte ich noch nicht.

-- Editiert von User am 20. Juni 2025 15:44

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
MK1979123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke dir, Stefan!

Und auch Danke für den freundlichen Stupser. Ich habe immer noch niemanden telefonisch erreicht. Es geht nur der AB ran. Ich weiß ja nicht, ob der Marktleiter überhaupt vor Ort ist. Mir wäre es lieber, erst mit ihn zu sprechen. Habe Angst, dass er mich anschreit oder ähnliches. Da verfalle ich noch in eine Schockstarre

0x Hilfreiche Antwort

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