Vorladung als Beschuldigter,...hingehen oder lieber sein lassen?

27. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
marcobuddenberg86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter,...hingehen oder lieber sein lassen?

Hallo,
ich habe von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten und weiss jetzt nicht ob ich da hingehen soll oder nicht.
Ich weiss das man nicht verpflichtet ist dort zu erscheinen (und habe auch eigentlich keine Zeit für sowas), aber möchte die Sache natürlich schon irgendwie geklärt haben.
Also es geht um eine private Warenlieferung (ich war der Empfänger)..
Der Absender hat das Paket über GLS versendet aber es ist nie angekommen.
Laut GLS Sendungsverfolgung wurde das Paket an mich persönlich übergeben.
Nachdem wir GLS mitgeteilt hatten das das garnicht sein kann weil ich zu dem Zeitpunkt arbeiten war (und ein andere kann es auich nicht angenommen haben weil ich alleine in einem einzelnen Haus lebe) meinten sie das sie nochmal mit dem Fahrer sprechen wollen.,
Das Ergebnis war allerdings einfach nur das der Fahrer Felsenfest behauptet er hätte das Paket mir persönlich übergeben, und damit hatte sich die Angelegenheit für GLS dann erledigt.

Daraufhin hat der Verkäufer Anzeige gegen Unbekannt gemacht.

Gestern habe ich nun diese Vorladung der Polizei bekommen in der ich als Beschuldigter vernommen werden soll wegen "Weitere Arten des Warenkreditbetruges".....

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage warum ich jetzt auf einmal der Beschuldigte bin!?
GLS bzw dessen fahrer müsste doch eigentlich der Beschuldigte sein wegen Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung usw!?
Ich bin glücklicherweise in der Lage das ich notfalls irgendwie nachweisen könnte das ich zu dem Zeitpunkt arbeiten war,...aber was wenn ich nicht arbeiten war sondern nur spazieren oder so?
Kann doch nicht sein das GLS behauptet sie hätten mir das Paket persönlich übergeben, und ich jetzt in der Beweispflicht bin?

Um jetzt nochmal zur eigentlichen frage zurück zu kommen,...sollte ich den Termin wahrnehmen und meine Aussage tätigen? oder was wäre jetzt das schlauste!?

Zu dem ganzen wäre noch zu erwähnen das ich relativ viel private sachen im Internet kaufe und Hermes, Gls, DPD die Sachen immer in meiner Abwesenheit irgendwo auf den Hof oder vor die Tür werfen (bei UPS und DHL werde ich Benachrichtigt wenn ich nicht da bin),...
,..Von daher gehe ich mal davon aus das es auch dieses mal so war das der Fahrer es einfach vor die Tür gelegt hat und das Paket dann irgendwann flügel bekommen hat (beweisen kann ich das natürlich nicht)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von marcobuddenberg86):
Um jetzt nochmal zur eigentlichen frage zurück zu kommen,...sollte ich den Termin wahrnehmen und meine Aussage tätigen?


Wenn man unschuldig ist und seine Unschuld sogar beweisen kann, dann sollte man den Termin wahrnehmen.

Wenn der Termin nicht passt, dann kann man natürlich um eine Terminverschiebung bitten oder fragen, ob nicht auch eine schriftliche Stellungnahme ausreicht.

Man sollte jedenfalls nicht die Aussage verweigern, denn dann steht die Aussage des Fahrers unwidersprochen in den Akten und es wird bei solchen Dingen nach Aktenlage entschieden.

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Hat der Verkäufer dir das Geld zurückerstattet?


Zitat (von marcobuddenberg86):
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage warum ich jetzt auf einmal der Beschuldigte bin!?


Weil es eine Aussage gibt, dass dir das Paket persönlich übergeben wurde.


Zitat:
Kann doch nicht sein das GLS behauptet sie hätten mir das Paket persönlich übergeben, und ich jetzt in der Beweispflicht bin?


Das behauptet nicht "die Firma" sondern scheinbar der ganz bestimmte Fahrer, der das Paket ausgeliefert hat.


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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(914 Beiträge, 159x hilfreich)

Also wenn Sie beweisen können, dass Sie zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf der Arbeit waren, dann wäre es ja ehrlich gesagt schön blöd von Ihnen, das nicht vorzubringen.

Nehmen Sie sich eine Bestätigung/Stundenabrechnung von Ihrem Arbeitgeber mit und benennen Sie einen Mitarbeiter als Zeugen, dann sollten Sie aus der Sache raus sein. Der Nächste in der Reihe wird dann sicherlich der Paketbote sein.

Wenn Sie ganz einfach nachweisen können, dass Sie auf der Arbeit waren, sollten Sie das also unbedingt tun, dazu brauchen Sie auch keinen Anwalt. Wenn Sie nicht zur Vernehmung gehen und sich auch sonst nicht einlassen, ist die Wahrscheinlichkeit eines Strafbefehl sehr hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kann doch nicht sein das GLS behauptet sie hätten mir das Paket persönlich übergeben, und ich jetzt in der Beweispflicht bin? Wie Sie sehen, kann das sehr wohl sein. Und auf eine Aussage zu verzichten, heißt hier schlicht, auf Verteidigung zu verzichten.
Also wenn Sie beweisen können, dass Sie zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf der Arbeit waren, dann wäre es ja ehrlich gesagt schön blöd von Ihnen, das nicht vorzubringen. So ist es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von marcobuddenberg86):
...hingehen oder lieber sein lassen?

Darauf kann es hier nur eine Antwort geben:
Hingehen und den Beweis der Unschuld direkt mitbringen!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
ich habe von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten und weiss jetzt nicht ob ich da hingehen soll oder nicht.
Ich weiss das man nicht verpflichtet ist dort zu erscheinen (und habe auch eigentlich keine Zeit für sowas), aber möchte die Sache natürlich schon irgendwie geklärt haben.


dann einfach dort bei der Polizei/ dem entsprechenden Sachbearbeiter anrufen und sagen das man sich gerne schriftlich äußern will

Zitat:
Ich bin glücklicherweise in der Lage das ich notfalls irgendwie nachweisen könnte das ich zu dem Zeitpunkt arbeiten war


in vielen Betrieben gibt es eine elektronische Zeiterfassung, vielleicht ist das ja in Ihren Betrieb der Fall? dann einfach beim Vorgesetzten / der Personalabteilung ihre Zeit Erfassung für den betreffenden Tag Ausdrucken lassen, ggf den Dienstplan als Kopie und noch Kollegen als Zeugen angegeben und dann hat sich die Sache ganz schnell erledigt.

kann man alles schriftlich machen und braucht dann auch dort nicht persönlich hin.

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