Vorladung als Beschuldigter BTMG

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
warren1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter BTMG

Hi

Ich habe gestern eine Vorladung als Beschuldigter bekommen, mir ist fast das Gesicht eingefroren. Es ist so ich saß an meinem PC als mein Vater reinkam, richtung Nachttisch lief und dort ein Tütchen fand. Ich konnte mir erstmal garnicht erklären wie diese überhaupt dahin kommt, da ich mein ganzes Leben weder Drogen genommen, noch damit in Kontakt gekommen bin. Dazu sei gesagt das ich viel Besuch bekomme, auch von Fremden, da ich derzeit mein altes Handy verkaufe. Ich hab auch desöfteren weiblichen Besuch nach Diskobesuchen. Ich hab keine Ahnung wie lange das Päckchen dort lag. Ich habe daraufhin SELBER die Polizei gerufen, weil ich meinte es gibt eine Meldepflicht für sowas. Nachdem die das Päckchen kontrolliert haben, stellte sich raus das es um amphetamine geht (wusste erstmal garnicht was das ist bis ich gegooglet hab).

Meine Fragen :

- Ich habe ja die Polizei selber gerufen, wäre doch total dämlich würde ich das Zeug nehmen oder verkaufen und dann selbst anrufen.. kann ich das so sagen?
- Auf was muss ich mich gefasst machen ?
- kann ich sagen das ich sehr hart trainiere, weil ich zur Bundeswehr möchte (5mal die woche) und ich mir dadurch ja alles kaputt machen würde und das ich ein guter Schüler der 12. Klasse an einem Fachgym bin oder interessiert das nicht?
- Eintrag in die Akte? kann ich mir auf keinen fall erlauben! mein gesamter Werdegang ist geplant.
- Wie stehen die Chanchen das es fallen gelassen wird?


-- Editiert am 01.11.2009 13:44

-- Editiert am 01.11.2009 14:47

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10 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das ist in der Tat merkwürdig. Im Nachgang lässt sich sagen, dass es besser gewesen wäre, die Drogen im Klo runterzuspülen. Es gibt keine Meldepflichten, nicht mal bei Mord.

Wenn Du wirklich zum Bund willst (ggf. sogar im Rahmen einer längeren Verpflichtung), dann muss nicht nur Dein Führungszeugnis und dein Bundeszentralregister sauber bleiben´, sondern auch dein Erziehungsregister.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich dringend (!), einen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Dieser soll den Termin bei der Polizei absagen, stattdessen Akteneinsicht verlangen und danach für Dich eine Einlassung zur Sache schreiben. Das Ziel muss sein, dass das Verfahren wegen mangelndem Tatverdacht eingestellt wird.

Der Anwalt kostet zwar Geld, aber in dem Fall könnte das ein sehr wertvolle Investition sein.



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"justice"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

PS:

quote:
kann ich sagen das ich sehr hart trainiere, weil ich zur Bundeswehr möchte (5mal die woche)


Wenn Du zum KSK oder zu den Kampfschwimmern möchtest, dann ist das Training durchaus nützlich, ansonsten reicht auch eine gesunde Durchschnitts-Fitness. ;)






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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
warren1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Für einen Anwalt fehlt mir das Geld...

Gibt es keine andere Möglichkeit? Die Polizei weiß doch das ich derjenige am Telefon war... die werden doch wohl nicht ernsthaft versuchen mich nun so fertig zu machen? Ich wollte eig. zu meiner Vorladung und gucken was genau mir vorgeworfen wird... Ich hatte eig. auch vor auszusagen, ich weiß nicht in wie fern das nun dumm(?) wäre, aber meine Geschichte ist ja wahr.

Mein GESAMTER WERDEGANG ist auf ein saubere Akte ausgelegt... und ja ich plane eine längere verpflichtung! und das nicht erst seit gestern... kann doch nicht sein das dass nun alles kaputt geht nur weil ich dachte es gäbe eine Meldungspflicht... bzw ich mich korrekt verhalten wollte ? ... Das ist doch alles mist...

edit : Ich weiß zwar "Desto früher, desto besser" , aber wäre es denn so verkehrt einen Anwalt dann einzuschalten wenn die mich damit tatsächlich vor Gericht bringen wollen? Denn bis auf die eine Tüte, die ich ja auch selbst gemeldet habe, haben die nichts gegen mich vorliegen. Keine Zeugenaussage etc. Meine Eltern können auch bezeugen das ich aus eigenem Willen die Polizei gerufen hab, Vorteil für mich?

-- Editiert am 01.11.2009 18:20

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#4
 Von 
guest-12302.11.2009 08:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

LOL
Das ist doch wohl ein fake!

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
aber wäre es denn so verkehrt einen Anwalt dann einzuschalten wenn die mich damit tatsächlich vor Gericht bringen wollen?


Nicht unbedingt. Wenn erstmal die Aussage bei der Polizei unglücklich gelaufen ist, dann kann ein Anwalt das auch nicht mehr gut rückgängig machen. Außerdem werden im Jugendstrafrecht auch Verfahrenseinstellungen im Erziehungsregister eingetragenm sofern es nicht eine 1a-Einstellung wegen mangelndem Tatverdacht ist.

Du kannst natürlich zur Polizei gehen und Deine Geschichte erzählen. Möglicherweise glaubt dir die Polizei ja auch. Normalerweise würde ich sagen, es ist kein Problem, der Polizei die Sache zu erzählen. Aber aus irgendeinem Grund gibt es ja jetzt überhaupt ein Verfahren. Die Polizei macht aus dir ja nicht einfach so und aus Lust und Dollerei einen Beschuldigten. Man müsste zu allererst mal wissen, warum aus dir (als Anzeigeerstatter) überhaupt ein Beschuldigter gemacht wurde. Und das erfährt nur ein Anwalt über die Akteneinsicht.

Möglicherweise wirft man dir den "Besitz" von BtM vor, da die Drogen ja unzweifelhaft in deinem Besitz (Sachherrschaft) gewesen sind. Das wäre aber in der Tat eine bodenlose Frechheit und auch juristisch äußerst fragwürdig.

Daher meine Zusammenfassung:

Normalerweise kann man die Geschichte auch alleine bei der Polizei erzählen. In deinem ganz speziellen Fall rate ich davon aber ab. Vorher sollte man die Akte kennen.



-- Editiert am 01.11.2009 18:39

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#6
 Von 
warren1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Also auf meinem Zettelchen steht : "lalala wegen BTMG §§ 1, 3, 29 BTMG"

Wenn ich das nicht falsch verstanden hab wirft man mir

1 = besitz

und

3 = handel

vor, oder sehe ich das falsch? das ist doch absolut absurd..

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nein, in § 1 sind Betäubungsmittel nur begrifflich definiert und in § 3 ist geregelt, dass man für den Umgang mit Btm eine spezielle Erlaubnis braucht.

Das eigentliche Delikt ist in § 29 geregelt. Der Paragraph umfasst aber alle Varianten des Umgangs mit Btm, sodass man aus dem bloßen Paragraphen nicht herauslesen kann, was man dir vorwirft.

Insgesamt ist die Geschichte in der Tat abenteuerlich. Daher wäre ich bei einer polizeilichen Aussage ohne Aktenkenntnis extrem vorsichtig.....



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"justice"

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#8
 Von 
warren1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja das ist wahr... verläuft hier wie in einem schlechten Film. Aber um nochmal darauf zurück zu kommen :

Bis auf diese kleine Tüte haben sie ja nichts, einen Drogentest würde ich auch in die Wege leiten sofern es denn helfe. Und bei gefunden haben die, die Drogen ja auch nicht sondern ich habe mich gemeldet weil für mich unklar war was überhaupt in dieser Tüte drin war.

Im Prinzip liegen doch also keine Beweise gegen mich vor oder täusche ich mich?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, du täuscht dich gewaltig.

quote:
Bis auf diese kleine Tüte haben sie ja nichts


Das reicht ja für einen Besitz geringer Mengen an Btm aus. Das heißt, wenn man dir diesen Besitz tatsächlich vorwirft (das wissen wir ja nicht), dann wird der Staatsanwalt wahrscheinlich gegen ein paar Sozialstunden das Ding einstellen. Dummerweise steht eine solche Einstellung aber im Erziehungsregister.

Daher sollte sich ein Profi darum kümmern, dass es am Ende heißt: Der Herr XY hat sich nicht strafbar gemacht, daher wird das Verfahren wegen mangelndem Tatverdacht gem. § 170 II eingestellt.

Darf ich fragen, aus welcher Gegend du kommst?



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"justice"

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#10
 Von 
warren1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

kleines Dorf im norden.. nennt sich aurich ;D

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