Vorladung als Beschuldigter (Cannabis)

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Spezialfall
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter (Cannabis)

Guten Tag.

Ich habe heute einen Brief vom örtlichen Polizeikommissariat bekommen -

Vorladung als Beschuldigter

Sehr geehrter Herr XX,

in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren
Tatvorwurf: Allgemeiner Verstoß - mit Cannabis und Zubereitungen
Ereignisort : 38300 Wolfenbüttel, XXXXXXX (bei mir zu Hause.)
Ereigniszeit: Di., 23.09.2014, 14:45Uhr bis So., 05.10.2014, 11:50

und dann halt das übliche, wann ich da sein soll usw. , ist ja hier jetzt auch uninteressant für euch.

Inzwischen bin ich 18 J. alt, war zu der 'Ereigniszeit' aber noch 17.

Hier meine Fragen:
1. Muss ich da hin gehen?
2. Was genau bedeutet 'und Zubereitungen'?
3. Warum diese relativ lange Zeitangabe?

Theoretisch dürften sie gar nix gegen mich in die Hand haben, habe zwar mit Freunden durchaus relativ regelmäßig Cannabis konsumiert(ca. 0,2g am Tag), wurde jedoch nie erwischt oder ähnliches.
Verkauft, angepflanzt o.ä. habe ich auch nie etwas, und habe auch mit dem Beginn meiner Führerscheinausbildung mit dem Kiffen aufgehört, was jetzt aber erst ca. 1 Monat her ist, dazu wäre nochmal die Frage ob die das bei nem eventuellen Test noch nachweisen könnten?


MfG Spezialfall

-- Editier von Spezialfall am 20.03.2015 13:51

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ladyjulia
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 89x hilfreich)

Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Ob Sie trotzdem hingehen und aussagen steht Ihnen frei.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

"die Frage ob die das bei nem eventuellen Test noch nachweisen könnten?" Sie werden gar keinen machen, weil ein Test allenfalls den Konsum beweisen könnte. Der ist aber nicht strafbar. Abgesehen davon müssen Sie da nicht hin und Sie sollten da auch nicht hingehen - es haben sich da schon viele verquatscht, weil der Polizist so nett und verständnisvoll war...

-- Editiert von muemmel am 20.03.2015 14:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Theoretisch dürften sie gar nix gegen mich in die Hand haben
Vielleicht Zeugenaussagen, oder man hat denjenigen hochgenommen, der Ihnen das Zeug verkauft hat...

1. Muss ich da hin gehen?
Nein.

2. Was genau bedeutet 'und Zubereitungen'?
"Cannabis und Zubereitungen" ist der Sammel-Ausdruck für alle Delikte, die mit THC zu tun haben.

3. Warum diese relativ lange Zeitangabe?
Vielleicht hat man das Handy von Ihrem Lieferanten ausgewertet und diese Daten da gefunden ...

dazu wäre nochmal die Frage ob die das bei nem eventuellen Test noch nachweisen könnten?
Wenn Sie regelmäßig gekifft haben, ist das auch 1 Monat später noch locker nachweisbar.
Aber es wird wahrscheinlich keinen Test geben. - Zumindest jetzt nicht bei der Polizei.

Was aber sein kann, ist dass die Führerscheinstelle von den Ermittlungen gegen Sie informiert wird.
Und ob die dann einen Test von Ihnen verlangt, ist zumindest im Rahmen des Möglichen.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen