Guten Tag.
Ich habe heute einen Brief vom örtlichen Polizeikommissariat bekommen -
Vorladung als Beschuldigter
Sehr geehrter Herr XX,
in dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren
Tatvorwurf: Allgemeiner Verstoß - mit Cannabis und Zubereitungen
Ereignisort : 38300 Wolfenbüttel, XXXXXXX (bei mir zu Hause.)
Ereigniszeit: Di., 23.09.2014, 14:45Uhr bis So., 05.10.2014, 11:50
und dann halt das übliche, wann ich da sein soll usw. , ist ja hier jetzt auch uninteressant für euch.
Inzwischen bin ich 18 J. alt, war zu der 'Ereigniszeit' aber noch 17.
Hier meine Fragen:
1. Muss ich da hin gehen?
2. Was genau bedeutet 'und Zubereitungen'?
3. Warum diese relativ lange Zeitangabe?
Theoretisch dürften sie gar nix gegen mich in die Hand haben, habe zwar mit Freunden durchaus relativ regelmäßig Cannabis konsumiert(ca. 0,2g am Tag), wurde jedoch nie erwischt oder ähnliches.
Verkauft, angepflanzt o.ä. habe ich auch nie etwas, und habe auch mit dem Beginn meiner Führerscheinausbildung mit dem Kiffen aufgehört, was jetzt aber erst ca. 1 Monat her ist, dazu wäre nochmal die Frage ob die das bei nem eventuellen Test noch nachweisen könnten?
MfG Spezialfall
-- Editier von Spezialfall am 20.03.2015 13:51
Vorladung als Beschuldigter (Cannabis)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Ob Sie trotzdem hingehen und aussagen steht Ihnen frei.
"die Frage ob die das bei nem eventuellen Test noch nachweisen könnten?" Sie werden gar keinen machen, weil ein Test allenfalls den Konsum beweisen könnte. Der ist aber nicht strafbar. Abgesehen davon müssen Sie da nicht hin und Sie sollten da auch nicht hingehen - es haben sich da schon viele verquatscht, weil der Polizist so nett und verständnisvoll war...
-- Editiert von muemmel am 20.03.2015 14:29
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Theoretisch dürften sie gar nix gegen mich in die Hand haben
Vielleicht Zeugenaussagen, oder man hat denjenigen hochgenommen, der Ihnen das Zeug verkauft hat...
1. Muss ich da hin gehen?
Nein.
2. Was genau bedeutet 'und Zubereitungen'?
"Cannabis und Zubereitungen" ist der Sammel-Ausdruck für alle Delikte, die mit THC zu tun haben.
3. Warum diese relativ lange Zeitangabe?
Vielleicht hat man das Handy von Ihrem Lieferanten ausgewertet und diese Daten da gefunden ...
dazu wäre nochmal die Frage ob die das bei nem eventuellen Test noch nachweisen könnten?
Wenn Sie regelmäßig gekifft haben, ist das auch 1 Monat später noch locker nachweisbar.
Aber es wird wahrscheinlich keinen Test geben. - Zumindest jetzt nicht bei der Polizei.
Was aber sein kann, ist dass die Führerscheinstelle von den Ermittlungen gegen Sie informiert wird.
Und ob die dann einen Test von Ihnen verlangt, ist zumindest im Rahmen des Möglichen.
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