Vorladung als Beschuldigter wegen Betrugs

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Galindo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter wegen Betrugs

Hallo Forum, ich habe heute eine Vorladung als Beschuldigter von der örtlichen Polizeiinspektion bekommen. Darin Heißt es, ich zitiere: Sehr geehrter Herr Mustermann, in der Ermittlungssache ,,sonstige weitere Betrugsarten" am 14.04.2015 in Musterstadt, ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. 1.Frage: Was bedeutet sonstige weitere Betrugsarten? Bedeutet das, dass es sich um mehrere Betrugsdelikte handelt, oder bedeutet es, dass der Betrugsdelikt, keiner bestimmten Betrugsart zugewiesen werden kann? Und wenn ja, was für ein Betrugsdelikt, könnte es sein? 2.Frage: Bedeutet es, dass die Straftat, in Musterstadt verübt worden ist, oder kann es auch sein, dass die Straftat in einer anderen Stadt verübt worden ist, und die dortige Polizeidienststelle, den Fall nur an die Polizeiinspektion in meiner Stadt übertragen hat? 3.Frage: Es steht NICHT in der Ermittlungssache gegen SIE da, sondern so wie ich es oben geschrieben habe. Bedeutet das, dass sich die Ermittlungen nicht primär gegen mich richten, oder ist es normal das die Polizei, dass nicht ausdrücklich so schreibt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was bedeutet sonstige weitere Betrugsarten? Bedeutet das, dass es sich um mehrere Betrugsdelikte handelt, oder bedeutet es, dass der Betrugsdelikt, keiner bestimmten Betrugsart zugewiesen werden kann?


Das bedeutet, wie Sie bereit im zweiten Satz erkannt haben, dass dieses Betrugsdelikt eben keiner bestimmten Art zugewiesen wurde. Das ist jedoch in der Sache selbst egal, da diese "Unterart" keine rechtliche Relevanz hat. Die Formulierung ist meist den Textbausteinen, die verwendet werden, geschuldet.

Zitat:
Und wenn ja, was für ein Betrugsdelikt, könnte es sein?


Da gibt es unzählige Möglichkeiten, ein Betrugsdelikt zu begehen bzw. eines Solchen verdächtig zu werden. Das müssten Sie schon selbst wissen, ob Sie jemanden betrogen haben... Wenn nicht, dann können Sie ja der Sache erstmal gelassen entgegenblicken. So ganz unbewusst geht das nun auch nicht. Gängige Beispiele sind: Sachen bestellen, ohne zu bezahlen oder (zu können), Tanken ohne zu bezahlen, falsche Angaben über Vermögensverhältnisse machen, um Verträge zu erhalten und und und)

Zitat:
Bedeutet es, dass die Straftat, in Musterstadt verübt worden ist, oder kann es auch sein, dass die Straftat in einer anderen Stadt verübt worden ist, und die dortige Polizeidienststelle, den Fall nur an die Polizeiinspektion in meiner Stadt übertragen hat?


Die Tat selbst kann überall begangen worden sein. Wer letztendlich die Beschuldigtenvernehmung durchführt und wer die Ermittlungen führt sagt darüber wenig aus. Es kann gut sein, dass die Dienststelle, die die Ermittlungen führt einfach die Dienststelle in Ihrer Nähe gebeten hat, die Vernehmung aus praktischen Gründen durchzuführen.

Zitat:
Es steht NICHT in der Ermittlungssache gegen SIE da, sondern so wie ich es oben geschrieben habe. Bedeutet das, dass sich die Ermittlungen nicht primär gegen mich richten, oder ist es normal das die Polizei, dass nicht ausdrücklich so schreibt?


Wie die entsprechende Polizeidienststelle das schreibt hängt von den verwendeten Textbausteinen ab. Wenn Sie als Beschuldigter geladen werden, dann sind Sie dieser Straftat verdächtig. Ob da nun "gegen Sie" steht oder nicht ist unerheblich.


Grüße

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