Vorladung als Beschuldigter wegen sonstigen Betruges

16. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
schneekopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter wegen sonstigen Betruges

Hallo,
Ich bin schwarzgefahren, hab vergessen ein Ticket zu kaufen weil ich in Eile war und hab im Panik den Namen eines Bekannten verwendet. Dieser hat wegen mir eine Strafanzeige bekommen und ich habe ihm gesagt, dass ich es war damit die Strafanzeige zurückgenommen wird.
Soeben habe ich eine Vorladung per Brief von der Kripo wegen "sonstigen Betruges" bekommen.
Soll ich gestehen und alles zugeben? Was wird mich erwarten?
Ich bin 24 Jahre und nicht vorbestraft. (Letztes Jahr war ich im Urlaub in Hamburg und habe mir ausversehen ein falsches Ticket gekauft weil ich mich nicht mit den Zonen ausgekannt habe und wurde von Kontrolleuren angehalten, wird das irgendwelche Auswirkungen darauf haben?)
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, da ich als Student von Bafög und Kindergeld lebe.





-- Editier von schneekopp am 16.08.2016 16:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Soll ich gestehen und alles zugeben? Na sicher, oder möchten Sie sich gern durch die Aussage Ihres Bekannten überführen lassen?
Was wird mich erwarten? Eine Verurteilung wegen Betruges oder im günstigsten Fall eine Verfahrenseinstellung gegen eine Auflage.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schneekopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für eine Verurteilung könnte auf mich zukommen?
Muss ich dann ins Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Was für eine Verurteilung könnte auf mich zukommen? Na, als Ersttäter werden Sie wohl eine kleinere Geldstrafe kriegen.
Muss ich dann ins Gericht? In der Regel nicht, weil das (schriftliche) Strafbefehlsverfahren angewandt wird. Garantieren kann Ihnen das freilich keiner...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schneekopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Antwort!
Könnte eine "Erschleichung von Leistung" noch mit anberechnet werden? Ich bin ja schwarzgefahren...dass zwar unabsichtlich..
Wie hoch wäre die Geldstrafe? Nach was richtet sie sich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich bin ja schwarzgefahren...dass zwar unabsichtlich.. Das wird Ihnen bloß keiner glauben...
Wie hoch wäre die Geldstrafe? Sorry - hellsehen kann ich dann doch nicht. Sagen wir mal, 10 bis 30 Tagessätze.
Nach was richtet sie sich? Nach Ihrem Einkommen und nach dem Ermessen des Richters, der Ihre Schuld dann halt in xy Tagessätze "umrechnet".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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