Vorladung als Zeuge

22. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
zeuge999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung als Zeuge

Hallo

kurze Frage: habe heute wegen einer unbedeutenden Betrugssache eine Vorladung bekommen und soll als Zeuge aussagen. Der Termin ist natürlich super getimed auf 11:00 Uhr gesetzt, damit ich schön ausschlafen kann und auch danach nicht mehr zur Arbeit "muß".
Die Sache ist die, daß ich als Geschäftsführer täglich Kunden berate und meine Firma daraufhin Rechnungen schreibt. Großzügig wie das Gericht ist, will es mir persönlich ja offenbar 17 EUR/Stunde vergüten, vorausgesetzt ich kann das nachweisen... (wie?)
Wie siehts denn nun mit dem Schaden aus, den meine Firma dadurch erleidet? Der fällt unter den Tisch, oder? Ich könnte nachweisen, daß meine Firma während dieser Zeit mich als Berater eingesetzt hätte und entsprechend dadurch jetzt ein Tagessatz ausfällt. Bringt aber nichts, oder?

Dann ist es noch so, daß die Vorladung nicht an meine Anschrift zugestellt wurde, bei der ich seit etlichen Jahren gemeldet bin, sondern komischerweise zu meinen Eltern (vermutlich Schlamperei weil mein Vater auch geladen ist, obwohl er gar nichts zu dem Fall sagen kann). Muß ich dann überhaupt hin oder kann ich unentschuldigt fernbleiben?

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

vorausgesetzt ich kann das nachweisen... (wie?)

Durch eine Bescheinigung der Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers auf dem Formblatt, dass der Zeugenladung iaR. beigefügt ist.

Bringt aber nichts, oder?

Nein.

Muß ich dann überhaupt hin oder kann ich unentschuldigt fernbleiben?

Bleiben Sie fern, riskieren Sie Ordnungsgeld, polizeiliche Vorführung etc. Ausserdem gibt es dann irgendwann einen neuen Termin an dem Sie das selbe Problem haben.

Wer hat im Übrigen die unbedeutene Betrugssache angezeigt (und damit das Verfahren ausgelöst) und/oder ist Geschädigter? Nicht zufällig Sie und/oder Ihre Firma?

weil mein Vater auch geladen ist, obwohl er gar nichts zu dem Fall sagen kann

Ob ein Zeuge etwas sagen kann, beurteilt -Gott sei Dank- nicht der Zeuge selbst, sondern das Gericht.

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#2
 Von 
zeuge999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie haben nicht ganz verstanden... Ich bin Geschäftsführer/Gesellschafter der Firma. Ich habe von Gesetz her ein Monatsgehalt und kein Stundengehalt. Ich muß 24h der Firma zur Verfügung stehen. Am Tag der Vernehmung entsteht meiner Firma ein (nicht nur theoretischer) Schaden durch mein Fernbleiben. In das Formular kann ich eintragen "Der Stundenlohn/Schichtlohn beträgt brutto .... EUR"... Das paßt ja nun nicht. Auf der Vorderseite kann ich ankreuzen "Ich bin selbständig und verdiene monatlich ... EUR". Letzteres wäre dann ja wahrscheinlich passender. Das Bundessozialgericht hat ja vor 2 Jahren mal entschieden, daß Geschäftsführer selbständig sind, obwohl sie angestellt auf Lohnsteuerkarte bei der firma arbeiten, und deshalb seien ja alle GmbH Geschäftsführer scheinselbständig. Was würde also bei rauskommen, wenn ich "selbständig" ankreuze? Bekomme ich dann 1/30 meines Nettolohns ersetzt?

Wie gesagt, der Brief wurde falsch adressiert. Gilt er dann als zugestellt?

Die Sache hat nichts mit der Firma zu tun. Angezeigt hat jemand anderes. "Geschädigt" wurde u.a. auch ich (ich würde eher sagen: eigene Dummheit). Aber der Schaden, den mir jetzt das Gericht zufügen möchte, ist natürlich höher.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Ja, der Brief ist zugestellt. Weil Sie das Schriftstück (auf welchem Weg auch auch immer!) erhalten haben. Punkt.

Und kommen Sie bloß nicht auf die Idee, da herumzutricksen. Wenn Sie fernbleiben, findet der Termin einfach nicht statt, und es wird ein neuer Termin bestimmt.

Dann wird gegen Sie ein knackiges Ordungsgeld verhängt, und ggf. tragen Sie dann auch gleich die Honorare der (umsonst)angereisten Verteidiger.

Es übrigens eine absolute Bürgerpflicht, vor Gericht als Zeuge auszusagen.

Ergo: Nicht herumdiskutieren, sondern hingehen, aussagen, nach Hause gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

So wichtig, wie dargestellt, kann kein Mensch auf der Welt sein, ansonsten würde, wenn zeuge999 z .B. bettlägerig erkrankt ist, die Firma zugrunde gehen.

--Die Sache ist die, daß ich als Geschäftsführer täglich Kunden berate und meine Firma daraufhin Rechnungen schreibt--


Also läuft die Firma auch ohne Geschäftsführer, ansonsten kann er ja keine Kunden beraten. Geht denn während der Kundenberatung die Firma den Bach herunter? Schließlich kann doch in dieser Zeit die Geschäftsführertätigkeit nicht wahrgenommen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ich habe von Gesetz her ein Monatsgehalt und kein Stundengehalt.

Dann könnten Sie z.B. Ihr Monatsgehalt durch 30 teilen (so wie Sie selbst sagten) und sich von der Firma bescheinigen lassen, dass Sie vor und nach dem Termin nicht (mehr) die Arbeit aufnehmen können.

Wie gesagt, der Brief wurde falsch adressiert. Gilt er dann als zugestellt?

Es geht Ihnen doch darum, die Sache möglichst reibungslos hinter sich zu bringen?! Natürlich können Sie unentschuldigt fernbleiben und dann für den Fall, dass das Gericht ein Ordnungsgeld festsetzt und Ihnen ggf. Kosten auferlegt, die durch Ihr Ausbleiben entstanden sind, diesen Beschluß anzufechten versuchen. Was wiederum bedeuten würde, dass Sie Ihre Zeit drauf verwenden müßten, sich mit dem *Justizkram* zu beschäftigen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass der Richter Sie polizeilich vorführen läßt. Am eigentl. Problem ändert das alles aber eh nichts. Es wird ein neuer Termin festgesetzt, die Ladung ggf. per Gerichtswachtmeister persönlich überbracht und der neue Termin wird Ihnen ebensowenig passen, wie der jetizige, wenn die 24/7 *im Einsatz sind*.


. Am Tag der Vernehmung entsteht meiner Firma ein (nicht nur theoretischer) Schaden durch mein Fernbleiben

Das ist bedauerlich, jedoch nicht zu ändern. Wenn ein z.B. Krankenhausarzt als Zeuge geladen ist, kann auch der nur seinen Verdienstausfall geltend machen und nicht auch noch das Krankenhaus den Ausfall, der durch die nicht durchgeführten OPs dieses Arztes an dem Tag entsteht.

Aber der Schaden, den mir jetzt das Gericht zufügen möchte, ist natürlich höher.

Wie schon gesagt wurde: Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht. Und erfahrungsgemäß würden Sie das Ganze wohl komplett anders sehen, wenn Sie auf die Zeugenaussage von jemand anderem angewiesen wären, um einen Prozess zu gewinnen, oder um zu erreichen, dass jemand, der eine Straftat zu Ihrem Nachteil oder dem Ihrer Famillie begangen hat, verurteilt werden kann. Oder hätten Sie Verständnis dafür, wenn z.B. jemand, der bezeugen könnte, dass z.B. Ihr Kind verletzt wurde, so argumentieren würde, wie Sie es jetzt tun. Kaum oder? Das es dabei um unterschiedliche Taten geht, spielt keine Rolle (und darf es auch nicht spielen). Die Wichtigkeit einer Aussage liegt nicht im subjektiven Bewertungsermessen des Zeugen selbst.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Gem § 51 StPO werden einem unentschuldigt ausgebliebenen Zeugen - neben einem Ordnungsgeld - die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt. Wie hoch das ist, lässt sich vorher schwer sagen, weil nicht bekannt ist, wieviele andere Zeugen umsonst (aber eben nicht gratis) ihren Tag deshalb vertrödeln mussten.
Dass der Termin um 11 Uhr ist, ist doch auch ganz normal. Sollten die Gerichte nur von 5 bis 8 und von 20-23 Uhr verhandeln? Dann gäbe es genug andere, die sich wiederum über diese Zeiten beschweren würden.
Es bleibt wie es ist. Sie sind ordnungsgemäß geladen und haben zu erscheinen. Übrigens, sollten Sie nicht erscheinen und polizeilich vorgeführt werden, geschieht auch das nicht gratis.

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