Vorladung als Zeuge bei der Polizei - muss man da hin?

9. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Zeuge bei der Polizei - muss man da hin?

Ich habe heute eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei bekommen.
Dort steht irgendwas wegen Nötigung im Straßenverkehr?
Ich habe soetwas noch nie bekommen und kann mich ehrlich gesagt an nichts erinnern wo ich was bezeugen müsste? Irgendwie klingt das sehr dubios...

Frage: Was soll ich da? Muss ich da hin? Muss ich mir extra freinehmen für sowas?

Für euren Rat bin sehr dankbar. Irgendwie wird man schon etwas nervös wenn man das erste mal im Leben Post von der Polizei bekommt.

-- Editiert von User am 9. Mai 2025 12:37

-- Editiert von User am 9. Mai 2025 12:38

-- Editiert von Moderator topic am 9. Mai 2025 13:31

-- Thema wurde verschoben am 9. Mai 2025 13:31

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37235 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
Ich habe heute eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei bekommen.
Kann passieren.
Zitat (von Robmaster):
Dort steht irgendwas wegen Nötigung im Straßenverkehr?
Bitte das gesamte Schreiben gründlich lesen. Dort finden sich die Antworten auf deine Fragen.
Als Freiberufler kannst du dir selbst frei nehmen.
Dass du dich nicht erinnern kannst, mag sein. Jemand anders hat eine Anzeige wegen Nötigung gestellt---und nun läuft der Apparat. Ist ganz normal und nicht dubios.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte das gesamte Schreiben gründlich lesen. Dort finden sich die Antworten auf deine Fragen.
Als Freiberufler kannst du dir selbst frei nehmen.
Dass du dich nicht erinnern kannst, mag sein. Jemand anders hat eine Anzeige wegen Nötigung gestellt---und nun läuft der Apparat. Ist ganz normal und nicht dubios.


Nein, da steht leider garnichts drin.
Also kann ich das ignorieren? Danke.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33935 Beiträge, 17627x hilfreich)

Also kann ich das ignorieren? Das hat Anami doch nirgends geschrieben... Aber wenn Sie sicher sind, dass da nirgends steht, dass der Vernehmung und Ladung ein konkreter Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, können Sie die Vorladung tatsächlich ignorieren.
Was soll ich da? Eine Aussage machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6882 Beiträge, 1586x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
Muss ich da hin?

Wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt und die Vernehmung durch eine "Ermittungsperson der Staatsanwaltschaft" erfolgt (das sind z.B. bestimmte Polizeibeamte, aber bei weitem nicht alle) erfolgt: ja.

Wenn nicht: nein.

Wenn es sich um eine Zeugenladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt, bekommt der Zeuge "Zeugengeld" (als Entschädigung für den Verdienstausfall und auch allgemein für den Zeitaufwand) und ggf. auch die Reisekosten erstattet.

Ob es Zeugengeld und Reisekostenerstattung gibt, steht in der "Ladung".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37235 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
da steht leider garnichts drin.
Wie bitte? Gar nichts?
Dort steht irgendwas wegen Nötigung im Straßenverkehr
Es dürfte auch drin stehen, wann und wo du erscheinen sollst.
Und dass du als Zeuge...und nicht als Beschuldigter vorgeladen wirst

Die Polizei hat dir diese Vorladung mit einer PZU zugestellt?

Zitat (von Robmaster):
Also kann ich das ignorieren?
Lies mal nach:

https://www.strafverteidiger-salzgitter.de/vorladung-von-der-polizei-erhalten-und-jetzt/
https://www.just-und-partner.de/abc/vorladung/
https://strafverteidiger-gp.de/verhaltenstipps/vorladung-polizei

...und entscheide dich dann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6882 Beiträge, 1586x hilfreich)

Kleiner Tip am Rande: wenn man gar nicht weiß um was es geht und meint, auch nichts aussagen zu können, dann kann man einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen, und mit dem sprechen.

Die Polizei hat (genauso wie die Staatsanwaltschaft) kein Interesse daran, einen Zeugen zu vernehmen, wenn von vornherein klar ist, daß der rein gar nichts zur Sache aussagen kann. Weil er nix weiß.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt und die Vernehmung durch eine "Ermittungsperson der Staatsanwaltschaft" erfolgt (das sind z.B. bestimmte Polizeibeamte, aber bei weitem nicht alle) erfolgt: ja.

Wenn nicht: nein.

Wenn es sich um eine Zeugenladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt, bekommt der Zeuge "Zeugengeld" (als Entschädigung für den Verdienstausfall und auch allgemein für den Zeitaufwand) und ggf. auch die Reisekosten erstattet.


Nein nur Zeugenladung der Polizei.

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#8
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
lso kann ich das ignorieren? Das hat Anami doch nirgends geschrieben... Aber wenn Sie sicher sind, dass da nirgends steht, dass der Vernehmung und Ladung ein konkreter Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, können Sie die Vorladung tatsächlich ignorieren.


Ja doch genau deswegen, da steht nichts von Staatsanwalt. Der Brief kommt von der Polizei.

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#9
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Polizei hat dir diese Vorladung mit einer PZU zugestellt?


Nein das ist ein ganz normaler Brief.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18185 Beiträge, 9886x hilfreich)

Steht da auch keine Tatzeit / Tatort ?
Z.B. "Nötigung am 1.5.25 gegen 17 Uhr in Pupsenhausen, Rathausstraße"?

Es ist ja nun nicht ganz unwahrscheinlich, dass sich jemand im Straßenverkehr genötigt fühlte, sich das Kennzeichen des Verursachers gemerkt hat, und dann Anzeige erstattet hat. Das Kennzeichen, das sich der Anzeigeerstatter gemerkt hat, ist das des Fragestellers.
Dann kann / soll der Fragesteller bezeugen, wer zum fraglichen Zeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs war.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37235 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
das ist ein ganz normaler Brief.
Ja. Ist auch möglich. Aber egal.
Also überleg selbst... genügend Auswahl, die dir zu deiner Entscheidung hilft, ist hier lesbar... und Zeit ist auch noch.
Nur dubios ist jedenfalls nichts... und als geladener Zeuge wird man auch nicht unbedingt zum Beschuldigten, wenn man nicht unnötig viel quatscht.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Steht da auch keine Tatzeit / Tatort ?
Z.B. "Nötigung am 1.5.25 gegen 17 Uhr in Pupsenhausen, Rathausstraße"?

Es ist ja nun nicht ganz unwahrscheinlich, dass sich jemand im Straßenverkehr genötigt fühlte, sich das Kennzeichen des Verursachers gemerkt hat, und dann Anzeige erstattet hat. Das Kennzeichen, das sich der Anzeigeerstatter gemerkt hat, ist das des Fragestellers.
Dann kann / soll der Fragesteller bezeugen, wer zum fraglichen Zeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs war.


Ja das steht da. Von einem Fahrzeug steht da nichts. Und das klingt so als könnte man sich nur selbst belasten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
lso überleg selbst... genügend Auswahl, die dir zu deiner Entscheidung hilft, ist hier lesbar... und Zeit ist auch noch.
Nur dubios ist jedenfalls nichts... und als geladener Zeuge wird man auch nicht unbedingt zum Beschuldigten, wenn man nicht unnötig viel quatscht.


Ja ich werde es einfach ignorieren. Wenn es wichtig ist werden die sich schon wieder melden.
Dubios, weil nicht exakt gesagt wurde worum es geht. Ein bisschen wie ein Trickbetrüger am Telefon, wenn man einmal "Ja" sagt hat man gleich ein Abo abgeschlossen oder so irgendwas... ich lasse lieber die Finger davon.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18185 Beiträge, 9886x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
Ja das steht da. Von einem Fahrzeug steht da nichts.

Trotzdem sollten Sie mal scharf nachdenken, ob jemand mit Ihrem Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Ort war. Und wer dieser Jemand ist.

Zitat (von Robmaster):
Und das klingt so als könnte man sich nur selbst belasten.

Wenn dieser Jemand Sie selbst sind, ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37235 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
Ja das steht da.
Ach, haste nochmal genauer gelesen? :grins:
Zitat (von Robmaster):
Dubios, weil nicht exakt gesagt wurde worum es geht.
Stimmt doch nicht, steht alles Nötige da.
- Nötigung im Straßenverkehr
- Tatzeitpunkt, Tatort
- als Zeuge vorgeladen.
- Termin am xxDatum, yyUhrzeit
Entweder hast du jemanden genötigt oder bist Zeuge einer Nötigung geworden. Es war nicht im Schwimmbad und nicht im Stadion.
Niemand hier hat geschrieben, dass du JA sagen sollst. :augenroll:

Zitat (von Robmaster):
ich lasse lieber die Finger davon.
Jaja, die trickbetrügende Polizei... verschickt ja oft Vorladungen zu konkreten Sachverhalten. Haben echt nix weiter zu tun...Und dann? Schiebt sie dir ein Abo unter?...sie weiß jetzt, wo du wohnst...was da wohl noch Dubioses kommt...
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8961 Beiträge, 1905x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
Ja das steht da. Von einem Fahrzeug steht da nichts. Und das klingt so als könnte man sich nur selbst belasten.


Nö. zunächst ist man Zeuge. Ich würde demnach Kontakt aufnehmen und fragen, worum es konkret geht. Haben andere hier ja ebenfalls so empfohlen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Entweder hast du jemanden genötigt oder bist Zeuge einer Nötigung geworden.


Ganz genau, da steht nichts genaues. Entweder oder... was konkret und wer konkret. Was ist genau passiert? Steht da alles nicht. Und das ist für mich nunmal dubios.

-- Editiert von User am 9. Mai 2025 22:56

-- Editiert von User am 9. Mai 2025 22:57

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Robmaster
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde demnach Kontakt aufnehmen und fragen, worum es konkret geht. Haben andere hier ja ebenfalls so empfohlen


Da es micht nicht wirklich interessiert wer da wem was vorwirft und ich mich nichtmal an den Tag erinnern kann weil das schon Wochen her ist, muss ich auch keinen Kontakt aufnehmen. Meine Neugierde hält sich in Grenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37235 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Robmaster):
Ganz genau, da steht nichts genaues.
Es muss nichts Genaueres stehen... alles, was du wissen musst, steht dort. Den Rest weißt du selbst...
also eier doch bitte nicht immer weiter hier so rum.
Wenn du der Vorladung nicht folgen willst, weil sie (nur) von der Polizei kam...dann tu das.
Zitat (von Robmaster):
Und das ist für mich nunmal dubios.
Du verstehst das Schreiben nicht. Du kannst dich nicht erinnern. Du bist nicht neugierig. Du willst nicht verstehen, dass das polizeiliche Schreiben NICHT dubios ist.

Damit dürfte sich nach ca 10 Erklärungen von Usern auch für dich verständlich ergeben haben, was du tun kannst...oder könntest...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40851 Beiträge, 14423x hilfreich)

Zum Inhalt einer Ladung: man ist ja noch bei der Tatbestandsermittlung; man weiß ja nicht, was passiert ist. Wenn man es wüsste, bräuchte man im Ermittlungsverfahren keine Zeugenvernehmung. Und man will das Ermittlungsergebnis ja auch nicht gefährden, manchmal ist ja der Überraschungseffekt doch recht hilfreich, Aussagen können nicht vorher abgestimmt werden. Also, wir haben hier eine völlig normale Vorgehensweise. Und, wenn sich im Lauf der zeugenschaftlichen Vernehmung herausstellt, dass der Geladene auch ein Täter sein könnte, dann muss er neu belehrt werden. Aber, wenn man hingeht, hat es den Vorteil, dass man weiß, um was es geht; sich dann bei Bedarf auch auf das Verfahren einstellen kann.

wirdwerden

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