Vorladung als Zeuge wichtige Frage

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ich3487
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Zeuge wichtige Frage

Hallo,
Habe heute Brief bekommen das ich als Zeuge vorgeladen bin, aufgrund vom gemeinschaftlichten Raubes.
In dem Brief steht nun, dass ich aus rechtlichen Gründen NICHT an der Hauptverhandlung teilnehme.
Wie läuft das dann ab? Geh ich dann in ein Nebenzimmer mit der Jugendrichterin?
Ich möchte ungern dem Täter begegnen...
Werd ich dem Täter begegnen oder wird er nach der Hauptverhandling abgeführt?
Danke und ich bin ein wenig ängstlich was die Sache betrifft... Hab die verrückstesten Vorstellungen was die Person als Rache ausüben könnte bringt mich öfter echt um den Schlaf....

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hab die verrückstesten Vorstellungen was die Person als Rache ausüben könnte bringt mich öfter echt um den Schlaf
Es kommt kaum vor, dass ein Täter sich später an seinem Opfer für dessen Aussage vor Gericht rächt. Wichtig ist, dass du wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machst und auch sagst, wenn du etwas nicht mehr weißt. Das ist nicht schlimm. Viele Zeugen denken, es wäre sozusagen wie in der Schule, dass man also immer eine Antwort haben muss. So ist es aber bei Gericht nicht. Dort muss der Zeuge nur wahrheitsgemäß und vollständig aussagen, also das, was er weiß. Wenn er sich nicht sicher ist, muss er das also dazusagen.
Beispiel: Wenn der Zeuge sagt, der Täter hatte eine rote Jacke an (weil er sich so erinnert), die Jacke aber in Wirklichkeit grün war, ist das nicht ok (jedenfalls wenn er nur glaubt, dass sie rot war).
Sagt er aber, ich glaube, dass die Jacke rot war, weiß es aber nicht mehr genau, ist das völlig in Ordnung, weil es der Wahrheit entspricht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Du kannst dich auch (am besten ein paar Tage) vor der Verhandlung an die Zeugenbetreuung des Gerichts wenden. Dann mußt du nicht vor dem Sitzungssaal warten, sondern in einem anderen Raum und wirst zur Aussage begleitet.



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