Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich hätte mehrere Fragen an euch.
Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief von der Polieiinspektion bekommen.
Ich soll morgen in der Polizeiinspektion als Zeuge wegen Diebstahls erscheinen.
Aber was bedeutet auf Staatsanwaltschaftliche Anordnung? Obwohl der Brief von der Polizei kommt!?
Ich habe nun mehrere Beiträge durchgelesen, überall steht verschiedenes.
Wie verhalte ich mich am besten? Gehe ich hin oder bleibe ich dem fern?
Unten in dem Brief steht, das wenn ich verhindert bin, ein neuer Termin ausgemacht wird.
Kann ich als Zeuge meine Aussage verweigern?
Natürlich interessiert mich worum es dort überhaupt geht, weil ich mir und auch anderen keiner Schuld bewusst bin.
Natürlich macht mich das etwas nervös.
Ist es möglich das man vom Zeugen zum Beschuldigten wird?
Wie sieht das aus wenn es keine Beweise, sondern nur Vermutungen gibt?
Vielen Dank für eure Hilfe.
-- Editier von Extremshadow am 04.11.2015 04:02
Vorladung auf Staatsanwaltschaftliche Anordnung
"Natürlich interessiert mich worum es dort überhaupt geht, weil ich mir und auch anderen keiner Schuld bewusst bin"
Der Klassiker
aber.. sie schrieben doch, dass sie als "Zeuge" vorgeladen worden sind?
Warum dann die "Angst"?
Außerdem müssten Sie wissen, worum es geht, dass wäre sehr wahrscheinlich. Irgendwoher muss die Polizei ja ihre Adresse herhalten.
Vom Zeuge zum Beschuldigten ist sehr wohl möglich. Sie merken dass dann, wenn sie neu belehrt werden.
Auf staatsanwaltschaftliche Anordnung bedeutet, wenn das wirklich so deutlich da steht, die Staatsanwaltschaft hat die Polizei darum gebeten, sie als Zeuge zu vernehmen.
Übrigens, als Zeuge haben Sie die Pflicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ist der Beschuldigte mit Ihnen Verwandt usw. Haben Sie eventuell das Recht einzelne Fragen nicht zu beantworten und so weiter.
Darüber werden sie belehrt und darüber, dass sie sich selbst nicht belasten möchten --> Zeuge wird Beschuldigter
Was ja an Ihnen liegt, sofern die Polizei keine Beweise plötzlich gegen Sie vorbringen kann. Hier gilt auch das ist nicht abschließend, alles ist möglich!
Vermutungen sind Vermutungen und erheben keinen Anspruch auf Maßnahmen gemäß StPO, sofern kein Tatverdacht besteht, -nur- was den Verdächtigen betrifft, nicht den Zeugen, für den Zeugen gibt es sehr wohl Maßnahmen,siehe ihren Brief
http://www.arag.de/auf-ins-leben/udo-vetter/
Anwalt Udo Vetter hat einiges zum Thema Zeuge und Zeugenvorladungen geschrieben
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bitte laden Sie das Schreiben mal hoch, dann kann man mehr sagen. Wenn die Staatsanwaltschaft mit Ihnen reden will schreibt sie Ihnen normalerweise selbst, ist also etwas komisch, daher die Bitte.
Zitat :Bitte laden Sie das Schreiben mal hoch, dann kann man mehr sagen. Wenn die Staatsanwaltschaft mit Ihnen reden will schreibt sie Ihnen normalerweise selbst, ist also etwas komisch, daher die Bitte.
Hallo,
diese Bitte von Ihnen ist mir nun bereits in mehreren Threads aufgefallen.
Jedoch würde dies, sofern der TE hier Schreiben zur Verfügung stellt und Sie dann Ihren mehr oder weniger fachkundigen Rat dazu geben, wohl eine individuelle Rechtsberatung i. S. d. RBerG darstellen bzw. je nach Konstellation einer solchen sehr nahe kommen, welche in diesem allg. Forum nicht gewünscht und auch nicht zulässig ist.
Außerdem könnte das auch für Verstimmung bei den zahlreich hier anwesenden Rechtsanwälten sorgen, die hier auch Ihre kostenpflichtigen Dienste anbieten. Wer derart detaillierte und individuelle Rechtsberatung hier wünscht, hat nämlich üblicherweise diesen Dienst zu nutzen.
Bis zu einem Gewissen grad wird hier toleriert, dass sich Nutzer des Forums untereinander "helfen", jedoch gibt es auch hier eine gewisse Grenze. 123recht ist hier sowieso schon sehr tolerant. In anderen einschlägigen Foren wird jeder Thread, der in der "Ich-Form" formuliert ist, gelöscht.
Daher bitte ich Sie, von solchen Bitten an die Threadersteller abzusehen.
Grüße
PP
@Extremshadow
Das mit "auf staatsanwaltschaftliche Anordnung" hat folgenden Hintergrund:
Eine Ladung der Polizei kann man ignorieren, d.h. man muß ihr nicht Folge leisten.
Einer Ladung der Staatsanwaltschaft muß man Folge leisten.
Da das so ist, verwenden -immer noch- viele Polizeidienststellen diese Formulierung um den Anschein zu erwecken, dass es sich um eine staatsanwaltschaftliche Ladung handelt, der man Folge zu leisten hat. Das ist aber nicht der Fall. Eine staatsanwaltschaftliche Ladung iSd. § 161a StPO
ist nur eine solche, die auch direkt von der Staatsanwaltschaft kommt. Ihre Ladung ist als polizeiliche Ladung zu verstehen, egal ob da steht "auf staatsanwaltschaftliche Anordnung" oder nicht. Sie könnten die Ladung also igonorieren. Wobei es dann natürl. sein kann, dass tatsächlich eine direkte Ladung von und zur StA kommt, wenn man Ihre Aussage unbedingt haben will.
Was die Aussagepflichten angeht:
Grundsätzlich kann ein Zeuge die Aussage immer dann -vollumfänglich- verweigern, wenn der Beschuldigte ein naher Verwandter ist, oder -mind. teilumfänglich- wenn der Zeuge sich selbst oder einen nahen Verwandten durch eine wahrheitsgemäße Aussage einer Strafat oder OWi bezichtigen müßte [§§ 52
, 55 StPO
]
Zitat:Bitte laden Sie das Schreiben mal hoch, dann kann man mehr sagen. Wenn die Staatsanwaltschaft mit Ihnen reden will schreibt sie Ihnen normalerweise selbst, ist also etwas komisch, daher die Bitte.
Beides Blödsinn.
Bilder hochladen würde ich tunlichst lassen, wie es schon von PP9325 erklärt wurde.
Und die Bitte ist auch keinesfalls komisch.
Der Fragesteller hat unter diesen Umständen nämlich die Pflicht, zu erscheinen. Daher ist eine staatsanwaltschaftliche Anordnung ergangen.
@luser2413
Wenn Sie keine Ahnung haben, sollten Sie die Fragesteller nicht zu solch waghalsigen Dingen wie einem Upload auffordern.
Es ist gängige Praxis, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten nochmals zur Polizei sendet, um weitere Ermittlungen durchzuführen.
Zitat:Der Fragesteller hat unter diesen Umständen nämlich die Pflicht, zu erscheinen. Daher ist eine staatsanwaltschaftliche Anordnung ergangen.
Hat er nicht. Siehe meinen Beitrag von 13:23 Uhr. Das ist eine "Verfahrensweise" um den Zeugen glauben zu machen, er hätte die Pflicht zu erscheinen. Ladungen nach § 161a StPO , die eine Erscheinenspflicht auslösen, müssen direkt von der StA ausgesprochen werden. Polizeiliche "auf Anordnung..." reichen nicht. Ferner muß bei einer Vernehmung die auf staatsanwaltschaftliche Ladung hin erfolgt, der Staatsanwalt anwesend sein, auch wenn er die eigentl. Vernehmung (das Stellen der Fragen) den Polizeibeamten überläßt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.11.2015 16:18
Zitat :Daher bitte ich Sie, von solchen Bitten an die Threadersteller abzusehen.
Ich kann Ihre Bedenken verstehen, es geht mir jedoch darum schnell zu erkennen worum es sich handelt und nicht mit vielen gezielten Fragen und Nachfragen alles einzeln "aus der Nase zu ziehen". Weiterhin interessiert mich wie diese Schreiben aussehen, da in der Tat einige Polizisten wie von Udo Vetter berichtet [1] in den Vorladungen den Anschein erwecken, dass Strafen drohen - zu unrecht. Aber es gibt eben auch die echten staatsanwaltschaftlichen Vorladungen und damit ist nicht zu spaßen, siehe https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/05/06/ein-spielchen/.
[1] https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/09/03/vorladung-deluxe/
Btw.: das RBerG wurde 2008 vom RDG abgelöst und was wir hier machen ist genau § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG
sonst gäbe es dieses Forum in der Tat gar nicht und mir ist klar, dass dies vielen Anwälten nicht schmeckt wie man schön am Benutzer Jotrocken sehen kann, der gleich ohne Argumente/Belege/§§ zu liefern unsachlich drauf los schreit.Zitat:Rechtsdienstleistung ist nicht: 5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien
-- Editiert von luser2413 am 05.11.2015 11:31
Hallo,
ich kann Ihre Motive auch verstehen.
Es war und ist jedoch hier jedoch weder üblich, noch gewünscht dass Threadersteller aufgefordert werden, Dokumente hochzuladen und zur Verfügung zu stellen.
Es gibt in einem Forum eben gewisse Do's und Dont's. Wenn Sie den Querulanten geben wollen, dann werden Sie eben sehen, was Sie auf lang oder kurz davon haben. In anderen Foren hätte man Ihnen schon lange den Ausgang gezeigt. Aber wie erwähnt ist hier einiges etwas liberaler, jedoch gibt es auch hier entsprechende Grenzen und die sehe ich hier überschritten.
Zitat:§ 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG
Rechtsdienstleistung ist nicht: 5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien
Bei der klassischen Formulierungen ("Ich-Form", "Sie sollten...") kann davon wohl keine Rede mehr sein. Die üblichen Antworten hier richten Sie eindeutig vorwiegend an den Themenersteller und nicht vorwiegend an die Allgemeinheit. Irgendwann könnte es auch sein, dass Sie das dann mit einem Rechtsanwalt hier ausdiskutieren dürfen und dann dürften Sie wohl den Kürzeren ziehen.
Grüße
PP
Okay ich werde mich da zurücknehmen und es wäre schön, wenn dieses "Don't" dann auch mal in die http://www.123recht.net/info.asp?id=nutzeragb aufgenommen wird, konnte ich ja nicht ahnen...
Ich lese allerdings aus Ihrem Post heraus, dass Sie sich schon häufiger über mich geärgert haben und würde mir wünschen wenn Sie mir konkret sagen was Sie stört, denn nur dann kann ich mein (fehl-)Verhalten ändern.
Sollte ich es z.B. vermeiden immer relativ klare Vorschläge a la "Sie sollten..." zu machen und statt dessen immer etwas komplizierter schreiben: "In einem ähnlichen theoretischen Fall könnte der Betroffene dies/das tun..."?
-- Editiert von luser2413 am 05.11.2015 12:47
Zitat:Sollte ich es z.B. vermeiden immer relativ klare Vorschläge a la "Sie sollten..." zu machen und statt dessen immer etwas komplizierter schreiben: "In einem ähnlichen theoretischen Fall könnte der Betroffene dies/das tun..."?
Formulieren Sie es einfach als Empfehlung oder mit "Ich würde..." statt als Aufforderung.
Übrigens bin ich kein Rechtsanwalt, jedoch schon seit 10 Jahren hier im Forum. Glauben Sie mir ruhig, dass ich die Gepflogenheiten hier besser kenne als Sie.
Und jetzt?
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