Vorladung aus Romänien

6. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Vorladung aus Romänien

Guten Tag habe keine passende Rubrik gefunden.
Habe heute Post von einem romänischen Gericht im Kasten gehabt bezüglich Vorladung.
Ich weiß nicjt was die wollen habe mir denen nix zu tun steht was von ich als Befragter leider kann man das auch mit Übersetzer kaum richtig entziffern es steht auch nix um was es genau geht.
Das ich dort natürlich nicjt hinreisen werde und kann ist klar aber was passiert?
Und wie kann icj ermitteln worum es geht?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
Und wie kann icj ermitteln worum es geht?

Man könnte es mal mit einem echten Übersetzer versuchen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
Ich weiß nicjt was die wollen


Wir auch nicht

Zitat (von Jacobsen123):
Das ich dort natürlich nicjt hinreisen werde und kann ist klar aber was passiert?


Das hängt davon ab, ob Du Zeuge oder Angeklagter bist, und auch davon, ob es überhaupt um eine Strafsache geht. Vielleicht hast du ja auch 1000000 Euro geerbt. Oder vielleicht mal ein sexuelles Verhältnis mit einer Rumänin gehabt?! :devil:

Zitat (von Jacobsen123):
Und wie kann icj ermitteln worum es geht?


Indem man irgendjemanden, der der rumänischen Sprache in Wort und Schrift kundig ist, nachfragen lässt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.11.2019 16:57

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Mal per Google-translator nach der Übersetzung für folgende Worte schauen:

Angeklagter, Zeuge, Geschädigter, Beklagter, Vorladung, Opfer, Vernehmung

...danach dann schauen ob irgendeines dieser Worte in dem Schreiben auftaucht, ggf. wirst Du dann so halbwegs wissen, worum es geht.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Mal per Google-translator nach der Übersetzung für folgende Worte schauen:


Oder ... Erbe, Kind, Vaterschaftstest, Alimente, Unterhalt ... :devil: (kl. Scherz)

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#5
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Mal per Google-translator nach der Übersetzung für folgende Worte schauen:

Angeklagter, Zeuge, Geschädigter, Beklagter, Vorladung, Opfer, Vernehmung

...danach dann schauen ob irgendeines dieser Worte in dem Schreiben auftaucht, ggf. wirst Du dann so halbwegs wissen, worum es geht.


ist beklagter und angeklagter der selbe?
ich habe shcon versucht es irgendwie zu übersetzen aber ich komme nur auf ein wort und das ist befragter:-(
DES WEITEREN wüsste ich auch garnicht in wiefern ich angeklagt oder als zeuge sein soll ich habe mit rUmänien nix zu tun:-(

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#6
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Albarion):
Mal per Google-translator nach der Übersetzung für folgende Worte schauen:


Oder ... Erbe, Kind, Vaterschaftstest, Alimente, Unterhalt ... :devil: (kl. Scherz)


ERBE WÄRE TOLL ABER auch da gibt es keine verwandten die dort wohnen und sonst habe ich da echt keien und null mit denen am hut.
alleine wenn man mal die reisekosten bedenken würde ich habe natürlich weder die mittel noch die zeit dort hinzureisen und jemanden der rumänisch kann kenne ich auch nicht oder würde da ein konsulat helfen?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Konsulate haben in der Regel Listen von vereidigten Übersetzern, die z.B. den Unterschied zwischen Beklagter und Angeklagter kennen. Vielleicht hat auch das örtliche Amtsgericht so eine Liste.

wirdwerden

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#8
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

das konnte ich nun übersetzen aber werde noch immer nicht ganz schlau was die wollen.

Sie werden in diesem Fall, Raum Raum 1, Coplet C4 Vorraum, am 04. Dezember 2019, 12:00 als Befragter in der Akte mit dem Objekt: Bestätigung der Ablehnung der Strafverfolgung genannt

wenn ich nur wüsse welche strafverfolgung und was das für mich heißt als geladener?
und wie geht es aus wenn ich nicht erscheine? ich kann es hlt zeitlich und finnaztiell nicht habe kinder zu hause die betreut werden müssen wieso wird man nicht hier vor ort befragt?

-- Editiert von Jacobsen123 am 07.11.2019 13:18

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#9
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Konsulate haben in der Regel Listen von vereidigten Übersetzern, die z.B. den Unterschied zwischen Beklagter und Angeklagter kennen. Vielleicht hat auch das örtliche Amtsgericht so eine Liste.

wirdwerden


danke werde mcih mal hinwenden der mir genau sagen kann was die von mir wollen und wie ich verfahre da ich kja nicht hinreisen werde.

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Ein vereidigter Übersetzer ist aber nicht ganz billig und in dieser Situation nicht nötig.

Ich würde mal ins Kursprogramm der örtlichen VHS schauen. Wenn dort Rumänischkurse angeboten werden, dann würde ich einfach mal dahin gehen und den Kursleiter fragen, ob er mal einen Blick darauf werfen kann.

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#11
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

ok ich habe es jetzt mit einer handy app übnersetzer etwas rauslesen können.
es gab auch einen online zugang mit passwirt u datein anzuschauen also es geht wohl um einen fall von 2010 den habe ich ganz vergessen da gibt es um angebotene waren die aber nie eintrafen ich muss dort wohl auch geschäödigt worden sien dann emin name taucht unter den genanngten zeugen auch auf daher die vorladung.
allerdings wie bereits gesagt kann ich nicht selbner dort hin, würde dem aber schon gerne stress machen die frage ist nun, gibt es anwälte die exra ins ausland reisen und auch der sprache möächtig sind?
ich habe einerechtschutz daran soll es nicht liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Natürlich gibt es so Anwälte. Mich würde nur echt überraschen, wenn das die Rechtsschutzversicherung übernehmen würde.

wirdwerden

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Dritte braucht man keinen Anwalt, daher wird das auch keine RSV übernehmen. Erst recht nicht, wenn die einzige Begründung "Durchsetzung eines Strafverfolgungsinteresses" ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zumindest im deutschen Recht (und sehr sicher auch im rumänischen) kann sich ein Zeuge im Strafprozess nicht durch einen Anwalt vertreten lassen.

Falls es ginge, würde es Sinn machen einen von vor Ort zu nehmen. Zahlen würde man den aber selbst müssen.

Hinsichtlich genauer Übersetzung des Schreibens kann man sich ggf. auch mal eine Migrationsberatungsstelle wenden. Die haben dort eigentl. Leute die alle möglichen Sprachen beherrschen. Ich nutze das selbst ab und an hier bei mir.

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